Nein. Ein ausdrückliches Schriftstück have ich nicht, dass der Wagen mit dem alten Klasse 3 gefahren werden darf. Aber die konkreten Papiere nach denen sowohl Polizisten als auch Zulassungsbehörde diese Aussagen getätigt haben.
Die Steuern beziehen sich auch die technisch zulässige Gesamtmasse von 8.600kg.
Habe vor 20min die Unterlagen mal einer Anwältin für Verkehrsrecht zur Prüfung gegeben. Mal schauen, was sie dazu sagt.
Wie schon geschrieben. Mich selber trifft kein Ungemach, ich habe Klasse 2. Nur falls ich mal nicht fahren kann, aus welchen Gründen auch immer, sollte meine beste Ehefrau von allen auch das Fahrzeug bewegen dürfen.
vG
Martin