Als Selbsthilfe vielleicht mal die Festigkeit der Montage- Schrauben am Fensterrahmen prüfen. Hab mal gelesen, das die sich lockern können und dann das Fenster oder Luken undicht werden können. Nach Festziehen war es dann wieder trocken wie berichtet wurde.
Beiträge von Olaf
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Prima das ihr ans Ziel gelangt seid & eine schöne Vorfreude
Bei Fragen zum Fahrzeug (haben wir ja in der Ausführung seit bald 4 Jahren und sehr zufrieden) gerne melden oder wie schon empfohlen mal ins Phoenix Reisemobil Club Forum gucken.
Grüße
Olaf
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Dümo hat zwei 7900er EC im Vorlauf, findest Du auf deren hompage. Da hast Du auch die Zubehör Auflistung.
Die sind dem Sondermodell nachempfunden, was allerdings 2019/2020 € 220.000 statt heute € 322.000 bepreist war.
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Hallo,
ich hatte mal was ähnliches.
Die OWI fing so an:
Sehr geehrter Herr ……….., als Führer des LKW (Kennzeichen) wird ihnen vorgeworfen……….
Ich habe dann Einspruch eingelegt mit folgendem Text:
Es handelt sich hier nicht wie beschrieben um ein LKW, sondern um ein Wohnmobil der EG-Fahrzeugklasse M1.
Ein paar Tage später kann dann ein Schreiben dass die OWI abgeschlossen ist.
Gruß, Wolfgang
....bei mir leider nicht
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Für mich eindeutig, PKW sind ausgenommen, Fahrzeug ist PKW, also kein Verstoß. Bei den Untergruppen zu der M1 Zulassung sind Wohnmobile sehr wohl aufgeführt. In dem obigen Link wird das verneint. Also für mich ist es eindeutig. Man muss aber Bock auf so eine Rechtssache haben.
So sehe ich das auch, aber wie setzt man das durch ?
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Ich würde kämpfen bezüglich dem Thema Vorsatz, denn bei 100 EUR wird ja mit Sicherheit Vorsatz unterstellt. Gibt es Fotos? Sind die gut? Wann kam das Schreiben an, mehr als 14 Tage nach dem Verstoß? Wenn das Thema Vorsatz vom Tisch ist würde ich zahlen, gibt ja dann keine Punkte.
Auf Rechtsstreitigkeiten habe ich eigentlich keinen Bock.....das Schreiben kam 7 Wochen nach dem vergehen ohne Foto obwohl im Schreiben steht es gibt ein Beweisfoto.
Meine juristischen Kenntnisse sind bescheiden, ich glaub um da dran zu kommen muss man einen Anwalt einschalten.
Hatte gehofft das jemand vielleicht Urteile kennt die den Vorwurf widerlegen, weil nach Definition sind ja "PKW" ausgeschlossen beim 253 und lt. Definition/Fahrzeugschein ist mein Mobil M1 = PKW.
Irgendwie ist doch der Gesetzgeber nicht eindeutig, daher wurmt mich das das ich dafür zahlen soll.
Zusatzbeschilderung ist übrigens nicht dabei.
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Moin,
ich habe gerade eine OWI wegen o.a. Verkehrsschild und meiner Durchfahrt hier liegen.
Hat jemand Erfahrung ob ein Einspruch wegen Klassifizierung M = PKW (Das Schild schließt lt. Definition PKW´s aus) Erfolgsaussichten hat ?
Auf meine Erste Stellungnahme (Fahrzeugschein eingereicht mit "M" und Hinweis auf die Definition des Schildes) geht man nicht ein und verhängt € 100.00 plus Nebenkosten.
Danke vorab für Sachdienliche Hinweise
Grüße
Olaf
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Ja, spart Gas !
Mit 2 kW noch mehr !
....ich bin letzten Winter in Südtirol in der 1KW Stom/Gas Kombi mit einer 11kg Flasche 10 Tage ausgekommen, ca. 6 Tage mehr als nur auf Gas.
Also sinnvoll, weil ich kam den Ganzen Urlaub mit meinen 3 Flaschen klar (Strom war auf dem Platz incl. aber nur 6A abgesichert).
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Gratuliere ! Tolles Auto.....
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Die Flasche die Du zurückgibst darf abgelaufen sein. Dafür ist im Tauschpreis ja eine kleine Gebühr (versteckt) enthalten.
Ausgeben dürfen die nur Flaschen, deren Prüffrist noch nicht abgelaufen ist. Dürfte aber nicht passieren da die Befüllung in großen, teilautomatisierten Füllanlagen geschieht und jede Flasche vor der Befüllung in das System eingepflegt wird. Ist die Flasche zur Prüfung fällig wird sie automatisch aussortiert.
...geht zwar in dem Thema um "Deutschland" aber ein Erfahrung von mir aus Südtirol wo ich beim Obi eine graue 11kg tauschen wollte:
Die haben keine Gasflaschen die innerhalb des nächsten Jahres ablaufen zum tausch angenommen. War bei meiner leider so....jetzt checke ich das vor Reiseantritt im Winter.
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Tschechien Prag gestern € 1,55,
Leipzig heute € 1,62 so niedrig wie lange nicht.
Trend geht weiter abwärts.....
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Die Werkstatt meines Vertrauens meint bei den Laufleistungen der Womo´s auf EC sind alle 2 Jahre ausreichend.
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Es soll Liner Fahrer geben deren Fahrzeug 19 Tonnen hat und telefonischer Reklamation die Sachbearbeiterin den Vorgang der Geschwindigkeitsüberschreitung gelöscht hat. Sachen gibt´s
Hast bestimmt klar gemacht das alle einen Sitzplatz hatten, oder ?
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Nee, der hat einen Oldtimer in der Heckgarage
.....oder hinter dem Steuer ?
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...mir bisher nur im "Westen" untergekommen, aber auch ohne Konsequenzen.
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Karsten, habe Dir mal per whattsapp geschrieben.
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......gut zu hören, ich wollte das eigentlich morgen mit Besuch der königsblauen Arena verbinden.
Schenke ich mir das mit der Messe besser mal
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Leipzig 1,72
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......leider geil