Propangas tanken - Qualitäten und Zusammenhänge für Interessierte

  • BerndP hat ein Foto der Gastanke in Dortmund gepostet, dort steht dick und fett "DIN 589".
    Das ist aber nicht das, was wir suchen...wir suchen DIN 51622.
    Trotzdem hat der Anbieter versprochen, in seinem Tank DIN 51622 zu verkaufen - hier kann man lesen, wie das vielleicht zusammenhängt: ;)



    https://www.autogastanken24.de…-von-lpg-nach-din-en-589/


    https://mizu-marine.de/files/s…tsDatenBlatt_DIN51622.pdf

  • jedesmal wenn ich so einen bürokratischen Schwachsinn lese denke ich an Sarrazin: "Deutschland schafft sich ab"


    grüße klaus


    edit : ja ich weiß Sarrazin beschäftigte sich mit der Kombination von Geburtenrückgang, wachsender Unterschicht und Zuwanderung
    aber der Titel paßt nun mal auch auf viele Symptome unserer Gesellschaft

  • So ganz schwachsinnig ist diese steuerliche Differenzierung gar nicht: Kraftstoffe werden höher besteuert als Brennstoffe.
    Den Brennstoff brauchen wir zum Tanken unserer Gasvorräte mit 95/5, der darf aber an Tankstellen nicht verkauft werden... :whistling:


    Ich hab übrigens soeben in Bremen bei PROGAS Brennstoff nach DIN 51622 getankt: 57 Cent/Liter

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Ich tanke auch bei Progas. An der Kasse sage ich dann Brenngas, das ist etwas günstiger als Antriebsgas, kommt aber aus dem selben Tank.


    Antriebsgas ist subventioniert, darf dieses Gas eigentlich als Brenngas genutzt werden? In Italien z.B. ist es verboten und man wird an den Tankstellen abgewiesen.

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Guten Abend, ein privater Hinweis:


    Unter Hoyer-Tankstellen.de erscheint unter „Tankstellen“ der Unterpunkt Tankstellenfinder. Wählt man das graue Symbol „Filter“ und selektiert nach Kraftstoff LPG PKW erscheinen auf der Karte ausschließlich die Tankstellen, an denen man Gas tanken kann. Auskunftsgemäss handelt es sich ausschließlich um die 95/5 Mischung.
    Ausserdem gibt es eine Rabattkarte, die ich beim nächsten Tanken mal nutzen werde. Mit freundlichen Grüßen
    Josef

  • Guten Abend, ein privater Hinweis:


    Unter Hoyer-Tankstellen.de erscheint unter „Tankstellen“ der Unterpunkt Tankstellenfinder. Wählt man das graue Symbol „Filter“ und selektiert nach Kraftstoff LPG PKW erscheinen auf der Karte ausschließlich die Tankstellen, an denen man Gas tanken kann. Auskunftsgemäss handelt es sich ausschließlich um die 95/5 Mischung.
    Ausserdem gibt es eine Rabattkarte, die ich beim nächsten Tanken mal nutzen werde. Mit freundlichen Grüßen
    Josef

    Hallo Josef,
    ich habe das eben probiert funktioniert sehr gut.Habe die Karte so einstellen können das Sie immer meinen Standort anzeigt und mit dem Display verlinkt.
    Hoyer ist seit vielen mein verlässlicher Kraftstoff und Schmierstoff Lieferant und hat auch mir gegenüber erklärt das Sie ganzjährig nur 95/5 einsetzen.
    Schöne Zeit Euch
    Micha

  • Schade eigentlich, dass niemand auf den Kern dessen aufmerksam geworden ist, den meine beiden zuoberst geposteten links offenbaren:


    Brennstoffe (wie das von uns gesuchte Propangas nach DIN 51622) dürfen an Tankstellen nicht verkauft werden.
    An Tankstellen darf nur LPG (Autogas) verkauft werden nach DIN 589.


    Warum? Weil an Tankstellen ausschließlich besonders hoch besteuerte Produkte (für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren) verkauft werden dürfen.


    LPG DIN 589 (für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren) ist mit ca. 12 Cent/Liter besteuert.


    Propan DIN 51622 (Brennstoff) nur mit ca. 6 Cent/Liter.


    Was bedeutet das am Ende für uns Verbraucher?

    Wenn uns versprochen wird, dass wir an der Tankstelle unseres Vertrauens Propan nach DIN 51622 tanken können, dann ist das entweder eine Lüge oder aber Steuerhinterziehung.
    Propan DIN 51622 darf nur bei speziellen Gaslieferanten öffentlich angeboten und verkauft werden. :!:

    Und damit, lieber willi_chic wären wir dann wieder bei Sarrazin...

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart


  • Und wenn diese Tanken jetzt 95/5 verkaufen, dieses jedoch mit 12 ct/l versteuern, ist dem deutschen Amtsschimmel doch Genüge getan.


    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bisher kein findiges Köpfchen bei unseren Finanzbehörden darauf gestoßen sein soll.


    vG
    Bernd


  • Zum besseren Verständnis sei hier noch einmal gesagt „Flüssiggas“ nach DIN 51622 ist kein Kraftstoff und darf dementsprechend auch nicht als Kraftstoff an Tankstellen in Verkehr gebracht werden, geregelt in der 10. BImSchV. einschließlich der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft-und Brennstoffen“ erlassen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    (Zitat aus dem 1.link)


    Ich finde das Thema gar nicht witzig, denn darüber liegt eine weitere Rechtsnorm:



    Abgabenordnung (AO)
    § 374 Steuerhehlerei


    (1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) § 370 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Achtung, Ironiemodus ein:


    Also gehen jetzt alle aktiven LinerTreffler mit Gastank, die Wintercamping betreiben, wegen bandenmäßiger Hehlerei in den Bau?
    Dann könnten Sie einen Knast nur für uns bauen, aber bitte mit großer Werkstatthalle, damit Zausels_Kerl dort seine Workshops abhalten kann.


    vG
    Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Was bedeutet das am Ende für uns Verbraucher?

    Wenn uns versprochen wird, dass wir an der Tankstelle unseres Vertrauens Propan nach DIN 51622 tanken können, dann ist das entweder eine Lüge oder aber Steuerhinterziehung.
    Propan DIN 51622 darf nur bei speziellen Gaslieferanten öffentlich angeboten und verkauft werden.



    Pauschalaussage, diese Behauptung ist nicht wahr.
    Es gibt durchaus Tankstellen wo an 95/5 verkauft und getankt werden kann, eben nur nicht
    an jeder Tanke die LPG ausweist.
    Dadurch das man es einfach haben möchte, fährt man vielleicht zu schnell „ die Nächste „
    an und achtet nicht darauf ob man 95/5 oder 60/40 tankt.
    Viele lassen sich vom Oberbegriff LPG leiten. Das besagt noch nichts über die Qualität des Gases
    aus.
    Übrigens, in Norwegen wird auch überall LPG verkauft, dort aber bekommst du aber nur Gas mit
    sehr hohem Propananteil, etwas anderes dürfen sie dort nicht verkaufen vonwegen der
    Temperaturen. Haben wir in einem netten Gespräch mit einem Tankstellenbesitzer in Alta
    erfahren.


    Aber mit ein wenig Erfahrung sieht/erkennt/merkt man doch selbst welche Mischung man im
    Tank bzw in den Flaschen hat. Wie lange kommt ihr mit einem Tank oder einer Flasche aus im Winter ?
    Wie sieht eure Flamme am Kochfeld aus ?


    Wir tanken grundsätzlich immer nur ab 95/5 , meistens bei uns bekannten Lieferanten .
    Wir kommen im Sommer ein halbes bis dreiviertes Jahr aus mit einem Tank.
    Im Winter haben wir auch keinen Notstand, da wir mit Gas nur Nachts die Temperatur auf 15
    Grad halten und oft über die Webasto heizen. Unsere 2 Reserveflaschen fahren wir seit eineinhalb
    Jahren spazieren. Im Gegensatz zu der Flaschentauscherei zu Apothekenpreisen zB in Sexten .
    Will sagen, es lohnt sich nach der richtigen Tankmöglichkeit zu schauen und wie immer sie nach
    seinen eigenen Reisegewohnheiten nutzen.


    LG Luna

  • Bei den von uns als Endverbrauchern gekauften Mengen ist das noch keine Hinterziehung, sondern nur eine Steuerverkürzung.
    Aber dennoch: witzig ist das nicht.


    Und nun versteht man auch, wenn auf Nachfrage bei den LPG-Anbietern immer gesagt wird: "klar, bei uns tanken Sie 95/5, ganzjährig!"

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Bei den von uns als Endverbrauchern gekauften Mengen ist das noch keine Hinterziehung, sondern nur eine Steuerverkürzung.
    Aber dennoch: witzig ist das nicht.


    Und nun versteht man auch, wenn auf Nachfrage bei den LPG-Anbietern immer gesagt wird: "klar, bei uns tanken Sie 95/5, ganzjährig!"

    Guten Morgen liebe „Gemeinde“


    Falsch ist, daß Gas nach DIN 51622 nur bei „speziellen Gaslieferanten“ angeboten und verkauft werden.


    Solange der Betreiber der Anlage die abgegebene Ware richtig versteuert abgibt ist es weder Steuerhinterziehung noch sonst irgendwie strafbar. Er kommt nur seiner Kennzeichnungspflicht nicht nach wenn er an einer DIN589 beklebten Säule Flüssiggas außerhalb der Dampfdruckkurve abgibt.


    Warum gibt es bei den „Großen“ wie Hoyer oder Progas mittlerweile nur noch 95/5 an den Tankstellen?
    Weil die damit eine logistisches Problem lösen und den Fuhrpark besser einsetzen können = Kosten sparen.


    Einziger Hinweis, welche Mischung (oder 95/5) im Lagerbehälter ist ergibt sich aus dem unter der Domschachtabdeckung befindlichen Druckanzeige. Je höher der dort angezeigte Druck ist, desto höher ist der Anteil an Propan.


    Der „Fiskus“ passt schon auf, ob jemand dabei schummelt und sich den mittlerweile 6 ct Vorteil diskret einzuheimsen versucht. Vor einigen Jahren haben die einen der größeren Anbieter im Visier gehabt, an allen Tankstellen die Lieferpapiere mit 2-3 Steuerfahnder gesichtet, die Mengen die in den Raffinerien abgeholt wurden geprüft sowie die Abgabe der Heizgasmengen gegengerechnet.
    Die Folge war ein dickes Bußgeld und Streichung des Zollagers auf dem Firmengelände.


    Laßt euch nicht verwirren. Wer Wintercamping macht sollte an einen der Flüssiggaslager fahren wo auch 95/5 an einer separaten Säule abgegeben wird seinen Tank befüllen. Im Sommer ist es egal, wo ich den Tank füllen


    Nur BITTE nicht normale Tauschflaschen mit irgendwelchen Adaptern an den Tankstellen füllen.
    Das ist VERBOTEN - diese Flaschen haben keinen Füllstopp der die Menge auf 85 % begrenzt. Und die Flasche im Sommer bis oben hin gefüllt kann - im schlimmsten Fall - tödlich enden wenn die Flasche durch Wärmeeinwirkung und dadurch hohen Innendruck auseinanderbricht.


    Schönen Tag noch und Geduld denen die irgendwo im Schneestau stehen sollten.


    Elbert

    • Offizieller Beitrag

    Bei den von uns als Endverbrauchern gekauften Mengen ist das noch keine Hinterziehung, sondern nur eine Steuerverkürzung.

    Naja, wenn ich das halbwegs richtig verstanden habe, darf die Tanke den "Kraftstoff" nur als DIN 589 verkaufen, für den dann 12ct. Steuer abgeführt werden. Wir können da etwas "sparen", wenn wir woanders bei einem Gaslieferanten nach DIN 51622 mit nur 6ct. Steuerabgabe unseren "Brennstoff" tanken. Dies aber nur, sofern sich dieser Gaslieferant die Differenz der Steuerbelastung nicht in die Marge steckt.


    Wenn ich also an der Tanke sozusagen "illegal" den "Kraftstoff" als "Brennstoff" in meinen Tank fülle, zahle ich für den als "Brennstoff" genutzten "Kraftstoff" doch 12ct Steuer, weil der Tankwart das ja als "Kraftstoff" und nicht als "Brennstoff" verkauft hat. Mithin zahle ich also 6ct. mehr, als ich für "Brennstoff" zahlen müsste. Eine Steuerverkürzung kann ich da nicht erkennen, sondern eher ist das eine Steuervermehrung, oder?


    Stellt sich noch die Frage, ob ich für die illegale Betankung meines Tanks mit "Kraftstoff" belangt werden kann, wenn ich den dann als "Brennstoff" benutze. ?(;(