Unglaublich,gemietet und verkauft!

  • 8o Wenn ich mir dann das unterschlagene und weiterverkaufte Fahrzeug zurück hole,
    müsste es ja Diebstahl eines Fahrzeugs sein, für das ich einen Kaufvertrag und Zulassunbsbescheinigung 1habe! :thumbup:

  • Hallo Zusammen,


    die Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat eine aufgedruckte "Nummer der Zulassungsbescheinigung" auf dem Blankovormular. Also kein Aufdruck der Zulassungsbehörde. Diese Nummer gibt es nur einmal!
    Wenn der Behörde eine Bescheinigung (gestohlen) vorgelegt wird, deren Nummer der Zulassungsbescheinigung nicht paßt, bzw.diese Nummer als gestohlen bei der Behörde bekannt ist, muß bei der Behörde eine rote Lampe angehen.
    Für mein rechtsempfinden hat hier die Behörde versagt und muß für den Schaden aufkommen. Wofür bekommen die sonst Ihr vieles Geld?

  • Hallo Michael,
    bin grundsätzlich bei Dir. Nur die Behörde wird sicherlich keine Schuld anerkennen.Dies rechtlich zu klären, ginge dann bestimmt über den Rechtsweg.
    Hier wird die Behörde alle Instanzen ausschöpfen. Das ist das Problem.
    Gruß
    Ecki