Tankflasche - Befestigung

  • Tankflaschen müssen im Womo ja ziemlich massiv befestigt werden, und sind damit nicht so schnell auszubauen


    Gestern erzählte mir ein Kumpel beim Bier, daß diese Regel nicht mehr gelten würde, da die Feuerwehr ansonsten die Gasflasche im Brandfall nicht schnell genug ausbauen könnte.


    Wunschdenken, ein Bier zuviel....?


    weiß da jemand was genaueres?


    grüße klaus

  • Hmmm....also ich habe bei beiden 11kg Flaschen jeweils 2 Spanngurte. Die halten gut, habe die aber auch sehr schnell gelöst. Geht jedenfalls erheblich schneller als die Schläuche abzuklemmen. Verstehe also die Diskussion des Bierkumpels nicht so ganz.

  • Ähm....ich denke hier gehts um die handelsüblichen 11Kg Gasflaschen und nicht um festeingebaute Gastanks?


    Edit: Geht es hierbei um befüllbare Gastankflaschen und nicht um die normalen Tausch-Flaschen? Sorry, dann habe ich das wohl missverstanden. An Bord befüllbare Gastankflaschen müssen massiv befestigt werden. Kann mir nicht vorstellen dass ein Gasprüfer darauf nicht bestehen würde.

  • :D:D:D Definitiv ein Bier zuviel, welches vielleicht zu dem Wunschdenken geführt hat.


    Gastankflaschen müssen inzwischen mit einer sogenannten "Fernbefüllung" ausgestattet und angeschlossen sein. Damit ist die Zeit, die Tankflaschen (inwischen auch als "stehende Tanks" bezeichnet") im 1:1 Vergleich mit den normalen Gasflaschen vorbei. Die "stehenden Tanks" werden nach den gleichen Regularien befestigt, wie ein fest verbauter Gastank (liegender Tank). Da scheint es übrigens auch keinen "Bestandsschutz" zu geben ...


    Desweiteren besagt die UVV, dass bei einem Fahrzeugbrand kein ausgebildeter Feuerwehrmann dran geht und Gasflaschen "ausbaut" ... Im Falle eines Fahrzeugbrandes wird maximal der Zugang zum Gaskasten geöffnet und die Flaschen, gilt auch für den Gastank, aus "sicherer Entfernung" gekühlt. Selbst bei einem in voller Ausdehnung brennenden Fahrzeug reicht eine direkte Kühlung mit Löschwasser völlig aus um ein Bersten zu vermeiden. Entsprechend werden Gastankflaschen behandelt wie ein eingebauter Gastank. Kühlen aber nicht anfassen ...
    Grundlage: BGI/GUV-I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst


    vG
    Martin

  • Sorry, aber muß ich korrigieren.


    Es gibt ein Schreiben vom KBA aus 2018 das besagt, das die Tankflasche so befestigt werden soll, daß „leichtes“ Entnehmen ohne Zuhilfenahme von Werkzeug nicht möglich ist. Die bisherigen Vorgaben, die Flasche solle befestigt werden wie ein Gastank und eingetragen werden ist hinfällig.

  • Ich hatte gerade das Vergnügen , das meine zwei grünen Tankflaschen, die vor 2 Jahren mit "Bombenfesten" Schraubhaken am Fahrgestell befestigt wurden nun nicht mehr abgenommen wurden, weil inzwischen eine , vom TüV abzunehmende, eintragungspflichtige, Rahmenfeste Verbindung die eine Beschleunigung von 20 G aushält verbaut werden muss.Dies sagte mir der gleiche Betrieb, der mir meine tolle Anlage vor 2 Jahren verkauft und eingebaut hat. Ein Bundesweit bekannter Gasspezialist vom linken Niederrhein. Die Anlage wurde als Betriebssicher vom Fachbetrieb verbaut und geprüft in die Gaspapiere eingetragen.


    Neben dem neu beschriebenen Verbau und der Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss in der Tat auch noch eine aussenliegende Fernbetankung verbaut werden..= Loch im Aufbau, weil in der Tür aus Stabilitätsgründen nicht zulässig.


    Weiters muss, im Falle des Einbaus einer Aussenliegenden Gasentnahmeeinrichtung innen ggflls. ein Druckminderer sowie im Falle zweier Tankflaschen weitere Teile ( Filter, Trockner ) angebaut werden. Die Steuerung der beiden "Tanks" über die eingebaute Truma Duomatic Steuerung mit automatischem Umschalten ist auch nicht mehr zulässig. Woraufhin man mir alternativ den Einbau eines einzigen 50Ltr.Tanks vorschlug.


    Das alles geht natürlich nicht umsonst.
    Der Umbau meiner Anlage, die vor 2 Jahren noch allen Vorschriften entsprach und damals 1.150 EUR kostete, sollte nochmal ca. 750 EUR kosten. Dazu die Kosten für die Gasprüfung, die TüV Abnahme nebst Vorführung des Fahrzeuges und die Eintragung aller Massnahmen bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere.


    Mit 180km Fahrerei sagen wir rund 1000 EUR...
    Wir haben dann den kompletten Einbau incl. der Fest-Verrohrung der Gasleitungen, rückgänging gemacht und zwei simple Tauschflaschen mit Gummischläuchen an den üblichen Stoff-Bendseln befestigt. Das wurde dann, wie auch die automatische Umschaltung und die Aussenzapfstelle ohne Druckminderer, ohne Probleme vom TüV abgenommen.
    Die Top Verbaute Tankanlage hätte aber nicht mehr den Aktuellen Richtlinien entsprochen.


    Jetzt habe ich zwei graue Tauschflaschen im Gaskasten und eine tolle Tankflaschenanlage bei Fa.W in V. eingelagert.


    Wer sagt mir denn, das nicht nach erneutem teuren Umbau nicht in 2 Jahren die von Abfüllern bestimmten Richtlinien wieder geändert werden und dann Selbsttanken gar nicht mehr geht. Schon gar nicht LPG!


    Dass Ganze ist eine echte S........ :dagegen::protest:

    Sehr zufrieden unterwegs mit unserem Carli auf Iveco 65C 21 , 6,7t :thumbup:

  • Sorry, aber muß ich korrigieren.


    Es gibt ein Schreiben vom KBA aus 2018 das besagt, das die Tankflasche so befestigt werden soll, daß „leichtes“ Entnehmen ohne Zuhilfenahme von Werkzeug nicht möglich ist. Die bisherigen Vorgaben, die Flasche solle befestigt werden wie ein Gastank und eingetragen werden ist hinfällig.

    Das ist für mich zunächst kein Widerspruch sofern mit "Flasche" die Tankflasche bezeichnet wird. Prinzipiell hat sich einfach nur die Richtlinie für die Gastankflasche von "Gastankflasche" in "stehend montierter Tank" geändert. Damit gelten für die "stehenden Tanks", frühere Gastankflaschen die gleichen Richtlinien wie für Gastanks, eben die Befestigung mit einer Festigkeit gegen bis zu 20G und diese verfluchte Fernbetankungsvorrichtung. Verflucht deswegen, weil damit der stehende Tank eben fest montiert und nicht mal eben in den Kofferraum des PKW zum Befüllen an der Tanke gepackt werden kann. Damit ist der Vorteil der ursprünglichen GasTankFlasche auch hinfällig.


    Woher ich meine "Weisheit" habe? - So mitgeteilt bekommen von Wynen.


    Der einzige verbleibende Vorteil des stehenden Tanks ist m.M.n. eben nur noch, dass der Platz im Gaskasten effektiv genutzt wird und trotzdem der Komfort des Tankens von LPG an der Tankstelle bleibt.


    vG
    Martin

  • Das ist für mich zunächst kein Widerspruch sofern mit "Flasche" die Tankflasche bezeichnet wird. Prinzipiell hat sich einfach nur die Richtlinie für die Gastankflasche von "Gastankflasche" in "stehend montierter Tank" geändert. Damit gelten für die "stehenden Tanks", frühere Gastankflaschen die gleichen Richtlinien wie für Gastanks, eben die Befestigung mit einer Festigkeit gegen bis zu 20G und diese verfluchte Fernbetankungsvorrichtung. Verflucht deswegen, weil damit der stehende Tank eben fest montiert und nicht mal eben in den Kofferraum des PKW zum Befüllen an der Tanke gepackt werden kann. Damit ist der Vorteil der ursprünglichen GasTankFlasche auch hinfällig.
    Woher ich meine "Weisheit" habe? - So mitgeteilt bekommen von Wynen.


    Der einzige verbleibende Vorteil des stehenden Tanks ist m.M.n. eben nur noch, dass der Platz im Gaskasten effektiv genutzt wird und trotzdem der Komfort des Tankens von LPG an der Tankstelle bleibt.


    vG
    Martin

    Den Platz kannst du besser mit einem 50 l Tank ausnutzen ( pass meistens ) und man spart sich das umstellen von "Tank A " nach "Tank B" da ja die Duomatic nicht mehr erlaubt ist. Ich wäre nicht so sauer auf Wynen, wenn wir nicht vor 2 Jahren genau darüber gesprochen hätten und er mir die stehenden Tanks vs. einem 50l Tank empfohlen hätte. Seit mehr als 4 Wochen ist Funkstille und auf meine mails wird nicht mehr reagiert...not so funny.... :thumbdown:

    Sehr zufrieden unterwegs mit unserem Carli auf Iveco 65C 21 , 6,7t :thumbup:

  • Sorry, aber muß ich korrigieren.


    Es gibt ein Schreiben vom KBA aus 2018 das besagt, das die Tankflasche so befestigt werden soll, daß „leichtes“ Entnehmen ohne Zuhilfenahme von Werkzeug nicht möglich ist. Die bisherigen Vorgaben, die Flasche solle befestigt werden wie ein Gastank und eingetragen werden ist hinfällig.

    Kannst Du mir das mal schicken, bitte?


    Eigentlich war ich dabei die beiden Tankflaschen zur Gasprüfung immer durch eine 5Kg Tauschflasche ersetzen zu wollen :whistling:

  • Kannst Du mir das mal schicken, bitte?
    Eigentlich war ich dabei die beiden Tankflaschen zur Gasprüfung immer durch eine 5Kg Tauschflasche ersetzen zu wollen :whistling:

    Dann wird aber m.W. ins gelbe Prüfbuch auch nur die 5Kg Flasche geprüft und eingetragen. Und so musst Du dann zum Fahrzeug-TüV wenn dieser fällig ist. Die Tankflaschenanlage wurde aus den Gasbuch wieder herausgestrichen...
    Die neue Befestigungsart kommt eigentlich aus einer Richtlinie die sich auf Autogas-Tanks zur Aufnahme von Gas als Kraftstoff bezieht. Die "stehenden Tanks" werden jetzt genauso betrachtet, obwohl das Gas zu Heiz und Kochzwecken benutzt wird...

    Sehr zufrieden unterwegs mit unserem Carli auf Iveco 65C 21 , 6,7t :thumbup:

  • Das ist für mich zunächst kein Widerspruch sofern mit "Flasche" die Tankflasche bezeichnet wird. Prinzipiell hat sich einfach nur die Richtlinie für die Gastankflasche von "Gastankflasche" in "stehend montierter Tank" geändert. Damit gelten für die "stehenden Tanks", frühere Gastankflaschen die gleichen Richtlinien wie für Gastanks, eben die Befestigung mit einer Festigkeit gegen bis zu 20G und diese verfluchte Fernbetankungsvorrichtung. Verflucht deswegen, weil damit der stehende Tank eben fest montiert und nicht mal eben in den Kofferraum des PKW zum Befüllen an der Tanke gepackt werden kann. Damit ist der Vorteil der ursprünglichen GasTankFlasche auch hinfällig.
    Woher ich meine "Weisheit" habe? - So mitgeteilt bekommen von Wynen.


    Der einzige verbleibende Vorteil des stehenden Tanks ist m.M.n. eben nur noch, dass der Platz im Gaskasten effektiv genutzt wird und trotzdem der Komfort des Tankens von LPG an der Tankstelle bleibt.


    vG
    Martin

    Sorry, aber immer noch falsch.
    1) Die Richtlinie 20 g gilt nur für Behälter die zur flüssigen Entnahme in Kraftfahrzeugen eingebaut sind und daraus den Kraftstoff Gas für den Antrieb beziehen.


    Das KBA weist ausdrücklich darauf hin, daß diese Vorschrift NICHT für Tankflaschen zur Anwendung kommt.


    2) Es gibt keine Vorschrift, daß eine Fernbetankung zwingend erforderlich ist. Die ist nur erforderlich, wenn die Tankflasche z.B nur über die Garage erreicht werden kann. Kleinere Reisemobile haben öfter den Flaschenabstellraum in der Garage. Wenn ich dir Garage öffnen muß und dann noch eine Tür in der Garage zum Flaschenabstellraum bin ich mit der Füllpistole im „Innenraum“. Füllanschlüsse im Innenraum sind grundsätzlich verboten. Liest sich kompliziert, ist aber einfach. Wenn ich morgen im Büro bin kann ich gerne dazu Beispielbilder einstellen.


    3) „mal eben“ die Tankflasche ausbauen und an die Gastankstelle fahren ist ebenfalls verboten. Denn dann könnte z.B. durch schräges Halten der TF die Füllstandsbegrenzung von 80% außer Funktion gesetzt werden. Und 100 % volle Flaschen möchte ich im Sommer nicht neben mir stehen haben.
    Daher die KBA Mitteilung „nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug“ entfernbar

  • Tja Aluprof, das ist alles gut und schön, ändert aber nichts an der Tatsache das ich mit dem vorherigen Einbau von der gleichen Firma ( Wynen) in diesem Jahr unter Verweis auf die neuen Richtlinien keine Abnahme mehr bekommen hätte.
    Ohne diese kein TüV.


    Die Änderungen , wie beschrieben incl. Betankung von aussen, NICHT hinter und auch nicht durch die Klappe des Gaskastens.


    Das Ganze vom TÜV ( und keiner anderen Prüforganisation ! ) abgenommen und durch die Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen.


    Wie diverse Freds in anderen Foren zeigen, bin ich auch nicht der einzige, der jetzt betroffen ist und der sich auf die Aussagen einer bekannten Fachfirma verlassen hat das Der Einbau den rechtlichen Vorgaben entsprochen hat.


    Heute bekomme ich von eben dieser Firma nicht einmal mehr eine Antwort....ohne das ich bisher irgendwie ausfällig wurde oder mit dem berühmten Anwalt gedroht hätte.


    Entweder ist dieser Firma das alles egal, oder sie haben dort ein schlechtes Gewissen.


    Ich möchte auch nochmal ganz klar betonen, dass die Arbeiten in 2017 einwandfrei ausgeführt wurden und die Anlage bis zum Ausbau im Mai 2019 tadellos funktioniert hat. Mir kommen fast die Tränen wenn ich sehe wie der deutsche Amtschimmel hier wiedereinmal sinnlos Werte vernichtet.


    LG
    Stefan

    Sehr zufrieden unterwegs mit unserem Carli auf Iveco 65C 21 , 6,7t :thumbup:

  • Nö ...


    zu 1) Der Begriff "Tankflasche" ist eliminiert und durch "stehender Tank" ersetzt. Damit gilt automatisch die Richtlinie für Gastanks. Ob man nun unterscheidet zwischen "flüssiger" oder "gasförmiger" Entnahme, ist ja ein gärender Streit unter den Protagonisten. Fakt ist mal, dass die Befestigung eines fest verbauten Gastanks diese ominösen 20G (weißderGeier wie jemand auf diesen Wert gekommen ist) augenscheinlich aushalten muss. (Augenscheinlich deswegen, weil es keine anerkannte Zertifizierung der Halterung gibt, sondern die Resistenz der Haltung durch den Prüfer als "ausreichend" bewertet werden muss).


    zu 2) en contraire Die Einbaurichtlinie sagt bei der Verwendung von "stehenden Tanks" ganz klar, dass eine Fernbetankung zwingend erforderlich ist. Dabei gibt es keine Angabe "WO" der "stehende Tank" verbaut sein muss. Definitiv (lt. Aussage Wynen) ist eine direkte Betankung im Gaskasten oder wo auch immer, nicht zulässig. Ich bin zuwenig Fachmann in der Sache um diese Aussage von Wynen zu widerlegen aber sie erscheint mir auch plausibel und steht auch so in der Montageanweisung für stehende Tanks.


    Zu 3) das entspricht dem, was ich unter #10 geschrieben habe. Der "stehende Tank" muss so befestigt sein, wie ein herkömmlicher Gastank eben auch (siehe auch zu 1)


    vG
    Martin

  • Genauso wurde es mir auch geschildert.


    Der einzige Punkt der hierbei offen bleibt ist :
    Die genannte Gastanks auf deren Einbaurichtlinien sich die Änderung bezieht sind die für das Tanken von LPG zum Betrieb von Kraftfahrzeugen.


    Im Campingbetrieb wird das Gas zum Heizen und Kochen verwendet...was wiederum in Italien derzeit zu der grotesken Situation führt, das selbst nach den neuesten, deutschen, Vorschriften befestigte und eingetragene Tanks nicht an Tankstellen mit LPG befüllt werden dürfen.


    Spanien wiederum hat letztes Jahr gerade diese Einschränkung wieder abgeschafft.


    In D gibt es bestimmte Tankstellen die das , aus Gründen der Besteuerung, auch verweigern...was natürlich der totale Humbug ist, weil LPG ja höher besteuert wird als Propan zu Heizzwecken beim Gashändler.


    ?(

    Sehr zufrieden unterwegs mit unserem Carli auf Iveco 65C 21 , 6,7t :thumbup:

  • zu 1) Wunschdenken des Herrn Wynen, auf der Alugas Webseite steht „Bitte beachten Sie die nach 10 Jahren fällige Prüffrist bei Tankflaschen!
    Ansonsten bitte Dokument dazu hier einstellen


    Zu 2) Bitte „Einbaurichtlinie“ hier einstellen. Imho gibt es keine.
    Tanks oder Flaschen dürfen nur in zwangsbelüftete Räume aufgestellt werden die von „Innenräumen“ gasdicht abgeschottet sind.
    Sind Tanks in nicht gasdicht zum Innenraum abgedichtete Stellen eingebaut müssen Ventile und Anschlußleitungen gasdicht ausgeführt sein.
    Das geht bei Tanks nur bei sog. 4-Loch Behälter mit den aus Aluminium gegossenen Armaturenkasten. Der aus Edelstahl verwendete Deckel ist nicht gasdicht und darf dafür nicht verwendet werden.
    Tankflaschen können an den Armaturen und Leitungen nicht gasdicht ausgeführt werden und dürfen in solchen Räumen nicht eingebaut und betrieben werden.


    In „außenliegende Flaschenabstellräume“ darf im Flaschenabstellraum die Füllpistole angeschlossen werden und Tank oder Flasche befüllt werden.


    In „innenliegenden Flaschenabstellräume“ darf nur außerhalb des Fahrzeuges mittels außenliegender Fülleinrichtung befüllt werden.
    Das betrifft z.B. als Reisemobil umgebaute Kastenwagen deren Flaschenabstellraum nur durch Öffnen der Hecktüre und anschließendes Öffnen der
    Tür zum Flaschenabstellraum zugänglich ist. Oder in Reisemobilen in denen der Flaschanbstellraum in der Heckgarage über eine separate Tür erreichbar ist.

  • schaut mal, hier gehts zum Download der Einbauinformationen des DVFG. Darin wird den Betrieb vorgegeben, wie damit umzugehen ist und wann die Gasprüfung zu verweigern ist. Ohne gültige Gasprüfung kein TüV fürs Womo. So wars bei mir ( Rheinland ).


    Dazu noch dieser Offene Brief des Verbraucherschutzverbands für Alternative Kraftstoffe. Genutzt hat er leider bisher nichts.

    Sehr zufrieden unterwegs mit unserem Carli auf Iveco 65C 21 , 6,7t :thumbup:

  • Also ich habe keine Probleme mit meiner gasa Lage. 116 ltr. Unterflur und 2 x 11 KG tankflaschen die fest mit dem womo verbunden sind. Das gesamte System fest verrohrt und in eins durch aussenanschluss komplett befüllbar. Im Mai beim TÜV wurde lediglich bemängelt das die druckschläuche zwischen den Flaschen und die Duos Controll gewechselt werden muss wegen der 10 Jahresfrist. Habe weder in Deutschland noch in Italien oder Spanien je ein Problem gehabt die Anlage zu befüllen. Für mich das beste was es an meinem womo gibt.