Update Überholverbot

  • Hahaha.... :thumbup: Sagt wer?
    Wer hat diesen Stuss verzapft?


    Man bekommt das Recht nicht geschenkt, man muss es sich meist erkämpfen.

    Na klar Wolfgang, auf den Kommentar habe ich gewartet.


    Bist du noch zugelassen? Dann geh doch mit Heinz in den Kampf, d. h. die nächste Instanz.

  • Nein, ich war nie zugelassen, aber habe mich an den Grundfesten unseres Rechtssystems abgearbeitet...das EU-Recht haben viele Kollegen noch nicht auf dem Schirm, das muss man einfach vermitteln.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Auf ganzer Linie verloren :00006725: .Wohnmobile sind keine Fahrzeuge für Personentransport, sondern Sonderkraftfahrzeuge, damit gilt das Überholverbot.


    Gruß Heinz :thumbup:

    Über diese Definition lässt sich trefflich streiten, denn



    hier steht doch ganz deutlich: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze und von Sonderkraftfahrzeug lese ich da zumindest bei mir nichts.
    Es kann natürlich sein das das in anderen Papieren nicht so drin steht


    Gruss Dieter

  • Nein,
    hier lässt es sich eben nicht mehr trefflich streiten, die EU hat dem ein Ende gesetzt durch verbindliche Normen, welche unsere Provinznapoleone nur noch nicht nachgearbeitet haben...

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

    • Offizieller Beitrag

    OLG Brauschweig und Bayern haben das bestätigt. Kein Chance.


    Gruß Heinz :thumbup:

    Hallo Heinz,
    wie ist dieses Urteil den begründet :?: wäre gut dies zu wissen, nach welchem Paragrafen §, wurde hier rechten´s gesprochen :?:
    Ich glaube soweit ich weiß, das der Eintrag im KFZ-Schein unter der Rubrik "J" mit M1 ausgefüllt ist, dies bedeutet nach meiner Auffassung,
    M1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).
    außerdem unter Spalte "5" steht WOHNMOBIL und nicht Sonderfahrzeug
    Für meinen Wissenstands, wäre ein Überholverbot bis zu 7,5 to auf der Autobahn zulässig, außer es wären Schilder der Kategorie Nr. Zeichen 253 / 276 / 277
    aufgestellt ^^ alles was sich über der 7,5 to Klasse bewegt, ist das Wohnmobil dem LKW über 7,5 to gleichgestellt.
    Alle Angaben sind meine persönlichen Recherchen, außer ich würde einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, vielleicht ist ja einer unter uns :?:
    Dieser könnte dann mit Sicherheit, den genauen Paragrafen § zitieren :D
    Zum Glück habe ich damit z,Z. kein Problem, hier rauschen die Trucks mit über 110 km an mir vorbei 8o
    Lg von unterwegs Hermann

  • Ich würde mich auch von keinem Gericht, mit der Begründung "Sonderfahrzeug" abspeisen lassen, wenn in meinem Fzg.-Schein ausdrücklich M1 für Personenbeförderung und "Wohnmobil" steht. Solange meine RV nicht den Anker wirft würde ich das bis zur letzten Instanz durchkämpfen. Es ist eigentlich eine bodenlose Frechheit, uns auf LKW gleichzustellen, während jeder Reisebus, dem wir viel näher stehen, viel mehr Freiheiten genießt. Wir befördern weder Lasten noch Güter noch Gefahrengute sondern sind ein Reisemobil. Und solange wir fahren, wohnen wir darin nicht zeitgleich ,sondern befördern ausschließlich Personen. Das sollten unsere Verantwortlichen endlich mal kapieren und dementsprechend dem aktuellen Standard anpassen. Die Zeiten, dass wir nur eine "kleine Lobby" seien ist doch schon längst vorbei. Der Petitionsausschuss von 2014 liegt fast 5 Jahre zurück und hat nur Empfehlungen ausgesprochen. Passiert ist dabei nichts. Warum eigentlich? Vielleicht kennt sich da einer aus?


    Könnte mich schon wieder künstlich aufregen.....grmpfl.....

    • Offizieller Beitrag

    ich kann es nicht sagen ob es an den unfähigen Verkehrsministern der letzten 20 Jahre liegt oder deren Mitarbeitern die den Mist zu verarbeiten haben.
    Es gibt so viele Baustellen in der Politik dass so ein unwichtiges Thema ganz nach unten rutscht. Das ist für mich deprimierend - Deutschland spielt in der Handlungsunfähigkeit eine absolute Vorreiterrolle


    v.G. Schorsch

  • Urteil ist nach §41 ABS. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 24 StVG; 153a BKat.


    Meine Anwälte raten alle ab weiter zugehen.


    Ich bin beruflich bei weitaus wichtigeren Verkehrsangelegenheiten in Brüssel gewesen, und wir sind ausgelacht worden.


    Zitat: Ihr Deutschen frag immer, ob Ihr das dürft, einfach machen wie die anderen EU Länder.


    Das würde bedeuten, das ich vor dem Europäischen Gerichtshof klagen müsste, aber auf eigene Gefahr.


    Das dauert mindestens 5 Jahre, das heißt für mich, nicht mehr, wenns verboten ist, zu überholen, und mein Punkt ist in 2 Jahren weg, oder weiter überholen, und mein Führerschein ist viel schneller weg, vielleicht bekomme ich ihn nach 5 Jahren wieder. :D


    Ich habe eben. 98,50 Euro überwiesen.



    Gruß Heinz :thumbup:

  • ich kann es nicht sagen ob es an den unfähigen Verkehrsministern der letzten 20 Jahre liegt oder deren Mitarbeitern die den Mist zu verarbeiten haben.
    Es gibt so viele Baustellen in der Politik dass so ein unwichtiges Thema ganz nach unten rutscht. Das ist für mich deprimierend - Deutschland spielt in der Handlungsunfähigkeit eine absolute Vorreiterrolle


    v.G. Schorsch

    Die Petition ist von Fachleuten abgelehnt worden, die keinen Führerschein besitzen, oder nicht Auto fahren müssen, weil sie einen Fahrer haben, und mein Begleitschutz durch die Gegend rasen.


    Gruß Heinz :thumbup: