Strassenverkehrsangaben zur Geschwindigkeit in Frankreich

  • Ich habe den Auszug aus dem Französichem Verkehrsgesetz , dem Artikel R312-2 ( Code de la route - Article R312-2)


    Ich habe mir die mühe gemacht das so gut wie möglich in einem Übersetzer anzupassen.
    Wie in der EU bekannt fahren wir Fahrzeuge der Klasse M1


    Den für uns wichtigeren Teil habe ich rot markiert


    Quellenangabe ist auf dieser Seite zu finden


    grüße Ulli



    Abschnitt 1: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten.


    Artikel R413-1 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Wenn sie restriktiver sind, haben die von der Polizeibehörde festgelegten Höchstgeschwindigkeiten Vorrang vor den von diesem Code zugelassenen Geschwindigkeiten.

    Artikel R413-2 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    I. - Außerhalb der bebauten Gebiete ist die Geschwindigkeit der Fahrzeuge begrenzt auf:
    1 ° 130 km / h auf Autobahnen;
    (2) 110 km / h auf zweispurigen Straßen, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind;
    3 ° 90 km / h auf anderen Straßen.
    II. - Bei Regen oder anderen Niederschlägen werden diese Höchstgeschwindigkeiten gesenkt auf:
    1 ° 110 km / h auf Autobahnabschnitten mit einer normalen Höchstgeschwindigkeit von 130 km / h;
    (2) 100 km / h auf Abschnitten von Autobahnen, auf denen diese Grenze niedriger ist, und auf zweispurigen Autobahnen, die durch einen Median getrennt sind;
    3 ° 80 km / h auf anderen Straßen.

    Artikel R413-3 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Geändert durch Dekret Nr. 2014-3 vom 3. Januar 2014 - art.1
    In bebauten Gebieten ist die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf 50 km / h begrenzt.
    Diese Grenze kann jedoch auf Straßenabschnitten auf 70 km / h angehoben werden, auf denen der Zugang für Anwohner und Fußgängerüberwege beschränkt ist und die durch geeignete Einrichtungen geschützt sind. Die Entscheidung wird auf Anordnung der für die Verkehrspolizei zuständigen Behörde nach Rücksprache mit den für den Verkehr zuständigen Behörden und, wenn es sich um eine Hochgeschwindigkeitsstraße handelt, nach vorheriger Genehmigung des Präfekten getroffen.
    Auf der Pariser Ringstraße liegt diese Grenze bei 70 km / h.

    Artikel R413-4 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Bei Sichtweiten unter 50 Metern wird die Höchstgeschwindigkeit auf allen Straßen- und Autobahnnetzen auf 50 km / h reduziert.

    Artikel R413-5 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Geändert durch das Dekret Nr. 2003-642 vom 11. Juli 2003 - art.4 JORF 12. Juli 2003 mit Wirkung zum 1. März 2004
    Geändert durch das Dekret Nr. 2003-642 vom 11. Juli 2003 - art.7 (V) JORF 12. Juli 2003 mit Wirkung zum 1. März 2004
    I.-Jeder studentische Fahrer und während der in Artikel L223-1 festgelegten Probezeit jeder Fahrer mit Führerschein darf die folgenden Höchstgeschwindigkeiten nicht überschreiten:
    1 ° 110 km / h auf Autobahnabschnitten mit einer normalen Höchstgeschwindigkeit von 130 km / h;
    (2) 100 km / h auf Abschnitten von Autobahnen, auf denen diese Grenze niedriger ist, und auf zweispurigen Straßen, die durch einen Mittelwert getrennt sind;
    3 ° 80 km / h auf anderen Straßen.
    II.-Jeder in diesem Abschnitt genannte Fahrer muss im Verkehr sichtbar am Heck seines Fahrzeugs ein Kennzeichen anbringen, dessen Nutzungsbedingungen und das Modell im gemeinsamen Auftrag des Innenministers festgelegt werden und der Verkehrsminister.
    III.-Die Tatsache, dass ein Fahrer die in diesem Artikel auferlegte Verpflichtung zur Entsendung und die für seine Anwendung getroffenen Bestimmungen nicht einhält, wird mit der Geldbuße geahndet, die für die Zuwiderhandlungen gegen die zweite Klasse vorgesehen ist.
    HINWEIS:
    Dekret 2003-642 vom 11. Juli 2003 art. 9: Bewerbung bei Mayotte.

    Artikel R413-6 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Die Bestimmungen von Artikel R. 413-5 gelten nicht:
    1. Fahrer, die nach Stornierung oder Verlust der Gültigkeit einen neuen Führerschein erhalten haben, ohne die praktische Prüfung abgelegt zu haben;
    2. An die Fahrer von Militärfahrzeugen;
    3. An die Fahrer der Fahrzeuge der Unterweisungs- und Einsatzkräfte der zivilen Sicherheit;
    4. An die Fahrer der Fahrzeuge der im Rahmen der Bestimmungen der Verordnung Nr. 59-147 vom 7. Januar 1959 über die allgemeine Organisation der Verteidigung eingerichteten zivilen Sicherheitsverbände.

    Artikel R413-7 Weitere Informationen zu diesem Artikel ...
    Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, die mit Reifen mit abstehenden rutschfesten Spikes ausgestattet sind, ist auf 90 km / h begrenzt.
    Die Fahrer dieser Fahrzeuge müssen im Verkehr auf der Rückseite ihres Fahrzeugs unten links sichtbar eine Scheibe anbringen, deren Nutzungsbedingungen und das Modell auf Anordnung des Verkehrsministers festgelegt sind.
    Die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt auferlegten Signalisierungspflicht und der zu ihrer Durchsetzung getroffenen Bestimmungen durch einen Fahrer wird mit einer Geldstrafe für Verstöße gegen die zweite Klasse geahndet.
    Der für die Transporte zuständige Minister legt die Nutzungsbedingungen für die rutschfesten Steigeisen der anderen Fahrzeuge fest.

    Artikel R413-8 Weitere Informationen zu diesem Artikel ...
    Geändert durch Dekret Nr. 2014-3 vom 3. Januar 2014 - art.1
    Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder von Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ist mit Ausnahme von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs begrenzt zu:
    1 ° 90 km / h auf Autobahnen;
    2 ° 80 km / h auf vorrangigen Straßen und als solche gekennzeichnet. Diese Höchstgeschwindigkeit wird jedoch auf 90 km / h für Fahrzeuge erhöht, deren Gesamtgewicht auf zweispurigen Straßen, die durch einen Mittelwert voneinander getrennt sind, höchstens 12 Tonnen beträgt.
    3 ° 80 km / h auf anderen Straßen. Diese Höchstgeschwindigkeit wird jedoch für Gelenk- oder Anhängerfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen auf 60 km / h verringert.
    4 ° 50 km / h in bebauten Gebieten. Diese Höchstgeschwindigkeit wird jedoch auf der Pariser Ringstraße mit 70 km / h aufgezeichnet.

    Artikel R413-8-1 Weitere Informationen zu diesem Artikel ...
    Geändert durch das Dekret Nr. 2008-754 vom 30. Juli 2008 - art.17
    Die Geschwindigkeit der in Artikel R. 413-8 genannten Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtbruttogewicht mehr als 3,5 Tonnen und höchstens 12 Tonnen beträgt, ist begrenzt auf:
    1 ° 110 km / h auf Autobahnen;
    (2) 100 km / h auf durch einen Mittelstreifen getrennten zweispurigen Straßen, wenn diese vorrangiger Natur sind und als solche gekennzeichnet sind;
    3 ° 80 km / h auf anderen Straßen.


    Artikel R413-9 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Geändert durch Dekret Nr. 2014-3 vom 3. Januar 2014 - art.1
    Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, die gefährliche Stoffe mit einem zulässigen Gesamtbruttogewicht oder zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen befördern, und Fahrzeugen, die mit einer Ausnahmegenehmigung für die Beförderung fahren, ist begrenzt auf:
    1 ° 80 km / h auf Autobahnen;
    2 ° 60 km / h auf anderen Straßen. Diese Höchstgeschwindigkeit wird jedoch auf vorrangigen Straßen auf 70 km / h angehoben und für Fahrzeuge mit besonderen Merkmalen, die auf Anordnung des Verkehrsministers festgelegt wurden, als solche angegeben.
    3 ° 50 km / h in bebauten Gebieten. Diese Höchstgeschwindigkeit wird jedoch auf der Pariser Ringstraße mit 70 km / h aufgezeichnet.

    Artikel R413-10 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Geändert durch das Dekret Nr. 2008-754 vom 30. Juli 2008 - art.18
    I. - Außerhalb der bebauten Gebiete ist die Geschwindigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel auf 90 km / h begrenzt.


    II.- Diese Höchstgeschwindigkeit wird jedoch bei 100 km / h aufgezeichnet:


    1 ° auf Autobahnen für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10 Tonnen und besonderen technischen Merkmalen, die im Auftrag des Verkehrsministers festgelegt wurden;


    2. Auf Autobahnen und Straßen mit Fahrbahnen, die durch einen zentralen Reservat getrennt sind, für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als oder gleich 10 Tonnen.


    III.- Im Betrieb sind diese Höchstgeschwindigkeiten für Kraftomnibusse mit stehenden Fahrgästen auf 70 km / h herabgesetzt.

    Artikel R413-11 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Wenn das Gewicht und die Abmessungen eines Winterdienstfahrzeugs die in Titel I Kapitel II des Buches III festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist seine Geschwindigkeit auf 50 km / h begrenzt.

    Artikel R413-12 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Geändert durch das Dekret Nr. 2005-173 vom 24. Februar 2005 - art.3 JORF 25. Februar 2005
    Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen und öffentlichen Arbeitsmitteln ist auf der Straße auf 25 km / h begrenzt. Gleiches gilt für die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, die öffentliche Arbeitsgeräte ziehen.
    Für öffentliche Arbeiten, die für Schneeräumarbeiten vorgesehen sind, wird die Höchstgeschwindigkeit jedoch auf 50 km / h angehoben.

    Artikel R413-12-1 Weitere Informationen zu diesem Artikel ...
    Erstellt durch Dekret Nr. 2005-173 vom 24. Februar 2005 - art.2. JORF, 25. Februar 2005
    Die Geschwindigkeit von landwirtschaftlichen Einheiten, die aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhängefahrzeug bestehen, ist auf der Straße auf 25 km / h begrenzt.
    Für diese landwirtschaftlichen Einheiten wird die Höchstgeschwindigkeit jedoch auf 40 km / h erhöht, wenn jedes Fahrzeug, aus dem die Baugruppe besteht, für diese Geschwindigkeit zugelassen wurde und wenn ihre Gesamtbreite höchstens 2,55 m beträgt.

    Artikel R413-13 Weitere Informationen zu diesem Artikel ...
    Geändert durch das Dekret Nr. 2008-754 vom 30. Juli 2008 - art.18
    Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Fahrweise geregelt wird, müssen auf der Rückseite sichtbar die Angabe der Höchstgeschwindigkeit oder -geschwindigkeiten tragen, die sie nicht überschreiten dürfen.
    Der Verkehrsminister legt durch Beschluss die Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels fest.
    Die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt auferlegten Signalisierungspflicht und der zu ihrer Durchsetzung getroffenen Bestimmungen durch einen Fahrer wird mit einer Geldstrafe für Verstöße gegen die zweite Klasse geahndet.

    Artikel R413-14 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Geändert durch das Dekret Nr. 2004-1330 vom 6. Dezember 2004 - art.1 JORF 7. Dezember 2004
    I. - Die Tatsache, dass ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs die in diesem Code festgelegte oder von der für die Polizeikraft zuständigen Behörde festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit um weniger als 50 km / h überschreitet, wird von der Kommission bestraft gut für Tickets der vierten Klasse.
    Beträgt das Überholen jedoch weniger als 20 km / h und ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km / h, wird die für Verstöße der dritten Klasse vorgeschriebene Geldbuße verhängt.
    II. - Wer sich der Verletzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km / h oder mehr schuldig macht, wird zusätzlich mit folgenden Strafen belegt:
    1 ° die Aussetzung eines Führerscheins für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren, wobei diese Aussetzung auf das Fahren außerhalb der beruflichen Tätigkeit beschränkt ist;
    2. das Verbot des Führens bestimmter motorisierter Landfahrzeuge, einschließlich solcher, für deren Führung der Führerschein nicht erforderlich ist, für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren;
    3. Die Verpflichtung, auf eigene Kosten einen Verkehrssicherheits-Sensibilisierungskurs durchzuführen.
    III. - Jeder in diesem Artikel vorgesehene Verstoß führt automatisch zu einer Verringerung der Punktzahl des Führerscheins unter folgenden Bedingungen:
    1 ° bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen 40 km / h und weniger als 50 km / h eine Verringerung um vier Punkte;
    2. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 30 km / h und unter 40 km / h überschritten, so erfolgt eine Verringerung um drei Punkte.
    3 ° Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen 20 km / h und weniger als 30 km / h zwei Punkte weniger;
    4 ° Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 20 km / h Reduzierung um einen Punkt.
    HINWEIS:
    Dekret 2004-1330 vom 6. Dezember 2004 art. 3: Bewerbung bei Mayotte.

    Artikel R413-14-1 Weitere Informationen zu diesem Artikel ...
    Erstellt durch Dekret Nr. 2004-1330 vom 6. Dezember 2004 - art.2 JORF 7. Dezember 2004
    I. - Die Tatsache, dass ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs 50 km / h oder mehr überschreitet, als in diesem Code festgelegt oder von der mit Polizeikraft befugten Behörde angeordnet, wird von der GD bestraft Gut für Tickets der fünften Klasse.
    II. - Wer sich dieser Straftat schuldig macht, wird zusätzlich mit folgenden Strafen belegt:
    1 ° die Aussetzung des Führerscheins für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren, wobei diese Aussetzung weder auf das Fahren außerhalb der beruflichen Tätigkeit beschränkt noch auch nur teilweise ausgesetzt werden darf;
    2. das Verbot des Führens bestimmter motorisierter Landfahrzeuge, einschließlich solcher, für deren Führung der Führerschein nicht erforderlich ist, für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren;
    3. die Verpflichtung, auf eigene Kosten einen Verkehrssicherheits-Sensibilisierungskurs durchzuführen;
    4. Die Beschlagnahme des Fahrzeugs, mit dem der Beschuldigte die Straftat begangen hat, sofern er es besitzt.
    III. - Bei dieser Zuwiderhandlung werden automatisch sechs Punkte des Führerscheins gekürzt.

    Artikel R413-15 Erfahren Sie mehr über diesen Artikel ...
    Geändert durch das Dekret Nr. 2012-3 vom 3. Januar 2012 - art.22
    I. - Der Besitz oder der Transport eines Geräts, Geräts oder Produkts einer Art oder die Tatsache, dass das Vorhandensein oder die Störung des Betriebs von Geräten, Instrumenten oder Systemen, die zur Feststellung von Gesetzesverstößen verwendet werden, als wahrscheinlich eingestuft wird oder Die Regulierung des Straßenverkehrs oder die Erlaubnis, sich der Beobachtung dieser Verstöße zu entziehen, wird mit der Geldbuße geahndet, die für Verstöße gegen die fünfte Klasse vorgesehen ist.
    Die Verwendung eines Geräts, Geräts oder Produkts derselben Art wird mit denselben Strafen geahndet.
    II. - Dieses Gerät, dieses Gerät oder dieses Produkt ist beschlagnahmt. Wenn das Gerät, die Vorrichtung oder das Produkt in einem Fahrzeug platziert, angepasst oder angewendet wird, kann dieses Fahrzeug auch beschlagnahmt werden.
    III. - Wer sich der in diesem Artikel vorgesehenen Straftat schuldig macht, muss zusätzlich folgende Strafen zahlen:
    1 ° die zusätzliche Strafe für die Aussetzung des Führerscheins für höchstens drei Jahre, wobei diese Aussetzung auf das Fahren außerhalb der beruflichen Tätigkeit beschränkt ist;
    2. Die Beschlagnahme des Fahrzeugs, wenn die Einrichtung, die der Straftat gedient hat oder die Straftat begehen sollte, an einem Fahrzeug angebracht, angepasst oder angewendet wird.
    Jede Verurteilung führt von Rechts wegen zur Beschlagnahme des Geräts, das der Straftat diente oder die Straftat begehen sollte.
    IV. - Bei dieser Zuwiderhandlung werden automatisch sechs Punkte des Führerscheins gekürzt.
    V. - Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch für Geräte oder Produkte, die dazu bestimmt sind, den Standort von Geräten, Instrumenten oder Systemen, die zur Feststellung von Verstößen gegen Verkehrsgesetze oder -vorschriften verwendet werden, zu warnen oder darüber zu informieren.

    Artikel R413-16 Weitere Informationen zu diesem Artikel ...
    Jeder Fahrer eines anderen Fahrzeugs als eines Kraftfahrzeugs, der gegen die Bestimmungen dieses Codes in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstößt, unterliegt der Geldstrafe für Verstöße zweiter Klasse.

  • Hallo Ulli,
    vielen Dank, toll, nun ist dies geklärt. Bis 12 Tonnen darf somit in Frankreich, auf der Autobahn, 110 KM/H gefahren werden.
    Nur sehr merkwürdig ist, wie unterschiedlich dies in der EU,geregelt wird.
    Danke.
    Gruß
    Ecki

  • Hallo Ulli,
    das ist doch mal eine konkrete und nachweisbare Info! unmissverständlich und klar! Kurz und nicht zu interpretieren - so soll's sein.
    Unsere französischen Nachbarn sind da aber auch einfach klar und deutlich mit Ihren Aussagen.


    .... deshalb schätze ich den Linertreff so sehr ... und für die anderen potentiellen Fahrziele kriegen wir das bestimmt auch noch so qualifiziert hin.


    Danke !!!!


    LG, Moni


    PS:
    ... und wieder mal stelle ich leider fest: hätte ich in der Schule damals nur schon gewußt wofür ich Fremdsprachen lernen darf, wäre heute vieles einfacher ...

  • Hallo Ulli,
    suuuper gemacht! aber was ist mit mir? ?( soviel kann ich doch gar nicht ausladen das das die "Mühle" nur 12 Tonnen wiegt :D


    LG Michael

    Auf der letzten Spanienreise bin ich in Frankreich sowie auch in Spanien immer 100km/h gefahren(auch durch mehre Blitzer) ist aber nichts von gekommen.Ich habe aber auch das 100er Schild hinten drauf.
    Worauf aber zu achten ist,das bei Nässe 20 km/h weniger gelten.Darauf reagieren auch die festen Blitzer an der Autobahn.
    Dafür habe ich vor 2 Jahren bezahlt, waren für 3km/h 48 Euro.( Dies war aber noch mit dem Vario.)


    LG Michael