Seitenfenster beschlagen

  • Hier die Kontaktdaten https://www.zentrale-autoglas.de/wohnmobile.html.

    doncamillo 01

    Es sind elektrisch angetriebene Fenster.


    Danke Euch für den Hinweis "Autoglas Melle". Werde mich im Frühjahr mal um einen Termin kümmern.

    Wir sind gerade in Italien und wollen den Winter hier verbringen.


    Frühzeitig einen Termin vereinbaren. Wie überall lange Vorlaufzeiten.

  • Ich kann Ronnys Empfehlung nur bestätigen. Dort waren wir vor Kurzem auch und haben beide vorderen Elemente (insgesamt vier Scheiben) machen lassen. Es war zwar nur eine Scheibe leicht undicht, allerdings vermute ich, dass die Dichtungen der übrigen Scheiben auch nicht mehr viel besser waren, daher gleich alles auf einen Schlag, nur einmal Anfahrt, Ausbau etc.

    Alles in allem knapp 2.800 €, trotz erforderlichen Mehraufwands (den ich selbstverständlich bezahlt hätte), blieb es beim Angebotspreis.

    Wir wurden sehr zuvorkommend behandelt und die Arbeit macht einen sehr guten Eindruck. Zudem ist Bautzen ein in meinen Augen sehr interessantes Reiseziel.

    Allerdings dauerte es Monate, bis ich einen Termin bekommen habe. Bei Zentrale Autoglas hätte es allerdings noch länger gedauert.


    Grüße


    Alex

  • Wir haben das gleiche Problem bei der Scheibe auf der Beifahrerseite. Das Auto ist von 2018. Concorde zahlt das Material zu 100% und wir die Einbaukosten bei Niesmann Caravaning.

    Warum Morelo quasi 1/3 Nachlass auf alles gibt (und nicht mehr) ist doch klar; das ist ein Teil ihrer Reparaturmarge und somit tun sie selbst kein Geld dazu.


    Bei dieser Kalkulation jedoch wird Morelo diesen Betrag nicht locker machen, um die Reparatur woanders machen zu lassen, denn dann würde es ja echtes Geld kosten.

  • Moin,
    diese Thematik mit den undichten Seitenscheiben ärgert mich als Betroffenen schon seit Jahren. Mich wundert, dass das Thema anscheinend noch nicht den Weg in ein Klageverfahren gegen einen Hersteller gefunden hat. Für mich, ich bin kein Anwalt. man sagt mir aber nach, dass ich doch mehr Kenntnis als den kleinen BGB-Schein habe, geht das in die Richtung einer arglistigen Verschwiegenheit, die eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist zur Folge hätte (438 Abs. 3 S. 1 BGB). Natürlich ist das kein Selbstläufer, aber vielleicht einen Versuch wert. Vielleicht findet sich hier ein Rechtsanwalt im Forum, der mit Phantasie eine solche Klage mitgeht.
    Für einen Betrug werden die Tatbestandsmerkmale wohl nicht erfüllt werden, obwohl ich mich als Kunde betrogen fühle. Aber auch da könnte mal mit dem Säbel gerasselt werden.
    Vor vielen Jahren habe ich schonmal einen Dethleffs Händler verklagt. Dabei ging es um die schwarze Fahrzeugabdichtung und die daraus resultierenden Regenschlieren. Das Verfahren haben wir gewonnen und der Händler musste bis hin zur Entfernung der überschüssigen Dichtmasse, der Reinigung und einer Nanoversiegelung alle Kosten übernehmen. Warum ich das erzähle? Weil das damals auch niemand für möglich gehalten hat, ein solches Verfahren zu gewinnen.

    Ein in der Branche bekannter Rechtsanwalt hat mir folgende Antwort geschrieben:

    "Sehr geehrter Herr Briese,


    die von Ihnen angesprochenen kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften sind verjährt. Eine Arglist setzt ein motiviertes und absehbar zum Schaden führendes Verhalten voraus. Ihnen gegenüber hat Dethleffs sicherlich keinerlei Täuschungen vorgenommen. Der Verkäufer kann darauf vertrauen, dass die Sache haltbar bleibt. Die Tatsache, dass Doppelfenster (insbesondere im Wohnmobilbereich) immer mal wieder undicht werden, halten wir nicht für geeignet, hierauf eine Arglist zu stützen."


    Und das sehe ich in der Tat anders und auch anders zu argumentieren. Wie können die Hersteller darauf Vertrauen, dass die Sache, die Fenster, haltbar bleiben? Die Tatsache, dass Doppelfenster immer wieder mal undicht werden? Hier müsste das mal genauer betrachtet werden. Ich habe inzwischen den Eindruck gewonnen, dass aus dem mal bald ein regelmäßig wird.

    Viele Grüße aus Ostfriesland



    .

  • Ich kenne alleine über 20 Eigner, die sich beim Anwalt (meist persönlich bekannt mit dem Anwalt oder im Rahmen einer anderen Rechtssache) über dieses Thema erkundigt haben. "Eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg". Da ging es um Sachmängelhaftung und Gewährleistungsthemen. "Arglistige Täuschung" ist nochmal eine ganz andere Nummer.


    Ein Schulfreund von mir ist fachlich in dem Thema hauptberuflich unterwegs und bestätigt, dass die klassischen Doppelverglasungsscheiben durch Vibrationen und mechanische Belastungen höher beansprucht werden. Entsprechend kommt es gehäuft vor, dass an diesen Scheiben Undichtigkeiten (damit anlaufen, beschlagen etc? auftreten. Was er aber ebenfalls aussagt, ist der Sachstand, dass es im Verhältnis zu der Anzahl Mobile, die mit diesen Scheiben unterwegs sind, nicht unbeding in gehäufter Form auffällt. Es schreiben eben auch nicht 1000ende Eigner "Meine Fenster sind dicht" und so sieht es nach einem enormen Problem aus, wenn 50 Eigner ein solches Problem haben.

    Übrigens verweist er auch auf die Verglasung an hoch frequentierten Straßen oder in Gebieten mit hoher Windlast. Da scheint ein ähnliches Bild vorzuliegen bei den Fenstern in dortigen Gebäuden. Also deutet (meine Interpretation) vieles darauf hin, dass es tatsächlich ein Belastungsprobem an den Scheiben gibt.


    Unser graues Monster ist inzwischen 11 Jahre alt und die Fenster sind immer noch völlig unauffällig in Ordnung. Beim Clou hatten wir das Problem in mehreren Scheiben und auch beim Arnold sind die vorderen Scheiben befallen.


    Wen sollte man nun also verklagen? Mekuwa bildet keine Ausnahme, bei den anderen Herstellern kommen diese Erscheinungen in den Doppelglasfenstern (Thermopen) ebenfalls vor und die Häufigkeit ist da nicht anders. Die Schäden treten im Durchschnitt im Alter von 5-8 Jahren und dann wieder bei deutlich älteren Fahrzeugen. Das sind die Regelfälle. Es sind aber nicht einmal 10% aller Fenster betroffen auch in dem angegebenen Alter nicht. Die Masse hat auch im hohen Alter keine Probleme.


    Hier von einer "arglistigen Täuschung" zu sprechen, gefällt mir nicht! Ich habe in der Kapelle 74 Fenster! Davon sind ca. 80% vor weniger als 10 Jahren erneuert worden. Nur von den erneuerten Fenster sind eine Reihe (ca. 8 Stück) angelaufen. Das sind vorrangig die Fenster, die im "Wind stehen" (Richtung Windkupp, Wohnzimmer, für die, die Kapelle kennen). Da würde es mir im Leben nicht einfallen überhaupt einen Gewährleistungsanspruch zu stellen.


    Das wir im LinerTreff auch keinen Aufruf zu rechtlichen Schritten posten oder ggf. zu Klagegemeinschaften auffordern, brauche ich vermutlich nicht anzumerken, da kommen im Fall der Fälle die Mod´s schon auf die Bühne.


    vG

    Martin

  • jebr, wenn ich mich recht entsinne, gibt es doch noch eine zehnjährige Produkthaftung vom Hersteller. Somit sollte eine Undichtigkeit ein Garantiefall sein. Die Fenster sind ja zum Einbau in ein Fahrzeug oder auch Boot vorgesehen. Also kann man sich doch damit nicht rausreden. Offenbar muss jemand da mal den Mut haben, einen Musterprozess zu führen mit einem geeigneten Anwalt.

  • jebr, wenn ich mich recht entsinne, gibt es doch noch eine zehnjährige Produkthaftung vom Hersteller. Somit sollte eine Undichtigkeit ein Garantiefall sein. Die Fenster sind ja zum Einbau in ein Fahrzeug oder auch Boot vorgesehen. Also kann man sich doch damit nicht rausreden. Offenbar muss jemand da mal den Mut haben, einen Musterprozess zu führen mit einem geeigneten Anwalt.

    Das haut nicht hin. Das Produkthaftungsgesetzt setzt voraus, das eine Sache bereits bei der Herstellung/Auslieferung mit einem Mangel versehen war und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt fehlerfaft wird. Da bin ich mal gespannt, welcher Anwalt sich da auf eine Musterklage einlassen würde. (Vermutlich nur, wenn die moralisch ethischen Prinzipien hinter dem Umsatzdrang zurückstehen.)


    Sicherlich würde ein aussichtsloder Musterprozess auch ein Vielfaches der Instandsetzung des Klagegrundes (Des Fensters) kosten und ob sich da jemand rantraut und mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit die Anwaltkosten, Prozesskosten etc auf sich nimmt mit einer waagen Wahrscheinlichkeit auf Erfolg ? Ich glaube nicht ....


    vG

    Martin

  • jebr, wenn ich mich recht entsinne, gibt es doch noch eine zehnjährige Produkthaftung vom Hersteller. Somit sollte eine Undichtigkeit ein Garantiefall sein. Die Fenster sind ja zum Einbau in ein Fahrzeug oder auch Boot vorgesehen. Also kann man sich doch damit nicht rausreden. Offenbar muss jemand da mal den Mut haben, einen Musterprozess zu führen mit einem geeigneten Anwalt.

    Mit der Produkthaftung kenne ich mich nicht aus. Hier ein weiteres Zitat aus der Antwort des Rechtsanwaltes:


    "Produkthaftungsansprüche bestehen nicht, da hier kein Drittschaden entstanden ist, sondern das Produkt selber mangelhaft ist. Dies ist kein Fall der Produkthaftung, sondern ein Fall der Gewährleistung"

  • Das mit der Produkthaftung habe ich so in Erinnerung, das das Produkt so konstruiert und gefertigt wurde, das es 10 Jahr funktioniert. Wenn es also vorher undicht wird, wäre das dann ein Fehler. Sicherlich sollte man dazu einen Anwalt konsultieren, der auf Produkthaftung spezialisiert ist. Das ist wohl ein nicht so einfaches Feld und ein "normaler" Anwalt ist da sicher nicht tief genug in der Materie. Wie gesagt, das ist nur meine (unmaßgebliche) Meinung.

  • Moin Martin,
    iIch vermag nicht zu erkennen, wo ich zu rechtlichen Schritten oder zu Klagegemeinschaften aufgerufen haben soll. Das ist rechtlich in so einem Fall auch nicht möglich. Ich habe lediglich angemerkt, ob sich im Forum vielleicht ein Rechtsanwalt findet, der mit Phantasie eine solche Klage mitgeht.
    Arglistige Verschwiegenheit, nicht Täuschung, ist eben ein Begriff im Kaufrecht, der bei Vorliegen einer solchen zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist führen könnte, ob es Dir gefällt oder nicht, sorry.
    Und wie viele Besitzer das Problem haben lässt sich in der Tat nicht feststellen. Aber selbst wenn die Masse, so wie Du es für Dich definierst, keine Probleme hat, muss doch bei denen, die ein Problem haben, irgendetwas schief gelaufen sein. Woher hast Du denn Deine Erkenntnisse zu den Regelfällen und den nicht einmal 10%? Diese Zahl finde ich persönlich schon sehr erschreckend und hoch, das magst Du anders sehen.
    Verklagt werden kann wohl nur der Händler oder die Werkstatt, die z. Bsp. bei mir die Austauschfenster eingebaut hat. Denn nur mit diesen habe ich ein Vertragsverhältnis.
    VG
    Jens

  • Schon spannend, dass hier aus dem Schreiben eines Anwalts zitiert wird - der die Rechtslage zum Produkthaftungsgesetz zutreffend ausführt - und es hier Laien besser wissen.

    Alles was ich in diesem Thread an Ausführungen von Anwälten gelesen habe, ist zutreffend. Warum kann man nicht einfach mal dem Fachmann glauben?

  • Leute, lasst doch erst mal die Anwaltskeule im Köcher stecken und versucht mal, den Hersteller des Wohnmobils sowie den Hersteller der Scheiben oder der Reparaturdienste wie Autoglas zu verstehen.


    Die Scheiben bestehen aus zwei Verbundsicherheitsglas Scheiben. Da kommt dann ein gezogenes, teils gebogenes oder zusammengefügtes Aluprofil drum herum. Das Ganze wird dann mit Polymerdichtmasse eingeklebt; und genau da liegt der Hase im Pfeffer. In den Polymermassen auf Basis Polyurethan, Polyester etc. sind UV Stabilisatoren, Hitzestabilisatoren, Füllstoffe, Vernetzen u.a. Diese verflüchtigt und zersetzen sich durch UV, Hitzeeinwirkung oder Fensterreiniger.

    Solange kaum Wärme, Hitze, Druck und Zug ( oder Vibrationen ) darauf einwirken, ist meistens alles in Ordnung.

    Dann fahren wir damit nach Spanien bei 45 C, die Sonne brät auf die Dichtung und heizt es auf bis 70 C auf. Und innen läuft die Klimaanlage und kühlt die innerste Scheibe auf 20 C. herunter. Wärmespannungen sind da unausweichlich. Die arme Dichtmasse stößt einen nicht hörbaren Schrei aus und versucht, die Chose zusammenzuhalten. Schafft sie es nicht, löst sich an einer klitzekleinen Stelle die Verklebung und Feuchtigkeit dringt ein.


    Dann gibt es die verschiedenen Arten der Altscheibenaufbereitung. Die günstigste ist, die undichte Stelle durch Überdruck zu lokalisieren. Wie beim Fahrradschlauch flicken. Getrocknete Luft durch die Scheibe blasen und Ein- Austrittsstelle wieder gut zukleben.


    Wenn der Dichtstoff schon alt und bröselig ist wie bei > 10 Jahre alten Scheiben, müssen die Profile gelöst, die alte Dichtmasse entfernt und alles neu eingedichtet werden,


    Und dann versucht mal, den Kleber oder Dichtstoffhersteller an den Hammelbeinen zu packen. Unmöglich, weil schon bei jedem Verarbeitungsschritt kleine, aber entscheidende Fehler gemacht werden können.

  • Moin Martin,
    iIch vermag nicht zu erkennen, wo ich zu rechtlichen Schritten oder zu Klagegemeinschaften aufgerufen haben soll.

    Nee, so war das nicht gemeint. Ich weise nur darauf hin, falls jemand auf die Idee kommt die Sache aufzugreifen um entsprechende Aufforderungen zu posten. Bei deinen Hinweisen gab es von meiner Seite nichts zu mäkeln.


    vG

    Martin

  • Guten Morgen, habe eben einen französischen Credo mit weiße Ablagerungen in der Seitenscheibe gesehen. Allerdings nur im festen verbauten Vorderteil und das sah mir nicht nach Feuchtigkeit durch Wasser aus, eher als wenn da was anderes auskondensiert wäre ( Lösungsmittel) ? Gibt es da verschiedene Schadensbilder ?


    Gruss Tee

  • Warum kann man nicht einfach mal dem Fachmann glauben?

    Vor Gericht und auf hoher See....., 5 Juristen, zehn Meinungen. Das ist die Realität, die ich in meiner jahrzehntelangen Berufserfahrung und guten Zusammenarbeit mit vielen Juristen gemacht habe. Hat nichts mit Hobbyjurist zu tun. Und das ist den Juristen gegenüber überhaupt nicht despektierlich gemeint. Und das ist auch gut so, hat aber auch zur Folge, der Ansicht des Fachmanns nicht immer sofort uneingeschränkt zu folgen.
    Hinzu kommt, dass nicht jeder Jurist so einen Fall bei dem Streitwert und wahrscheinlich viel inhaltlicher Arbeit mit seinen sonstigen Aufgaben in Einklang bringen kann oder möchte. Auch das ist nachvollziehbar, führt aber dann tatsächlich zu einer Suche den Richtigen zu finden.

  • Ist der Preis für eine Seite, also zwei Scheiben?

    Hat das eigentlich schon mal jemand versucht über die Kasko abzurechnen?

    Ich weiß ist kein Glasbruch aber ne gebrochene Dichtung.

    Ich habe schon nach knapp über zwei Jahren beide Seiten neu noch auf Kulanz Concorde.

    Klar zwischen Fertigstellung und Auslieferung war bei mir schon ein Jahr.

    Aber wenn ich dann bedenke in drei Jahren wieder aufs Neue Scheiben zu bekommen ist das aber ne teure Nummer.


    Gruss