Neue EU-Drohnenverordnung

  • Moin alle zusammen,


    ab dem 01.07.2020 soll eine neue europaweite Drohnenverordnung verbindlich werden.


    Aktuell befindet sich diese Drohnenverordnung in der Umsetzungsphase, will heißen:


    Die EU Mitgliedstaaten sind dabei diese Drohnenvorschriften auf die jeweiligen nationalen Ebenen umzusetzen.


    Was weiß man bisher?


    1. Europaweite Registrierungspflicht


    2. Kategorisierungen


    2.1 Neue Gewichtsklassen (C0: bis 250 Gramm, C1: bis 900 Gramm, C2: bis 4000 Gramm, C3+C4: bis 25000 Gramm)

    2.2 Gefahrenklassen (Offen, Speziell, Zulassungspflichtig)



    Für die meisten Flugbegeisterten werden sich zwangsläufig Änderungen aufgrund der neuen Gewichtsklassen ergeben, so ist für die Gewichtsklasse C0 ein Online-Test gefordert, für die Gewichtsklasse C1 ein Kenntniswachweis, der um die Euro 300 kosten wird.


    Für z.B. die Drohnen DJI Mavic 2 Zoom und DJI Mavic 2 Pro wird ein Kenntnisnachweis erforderlich werden, weil die Drohnen mit 5 und 7 Gramm knapp über den 900 Gramm liegen. Es sei denn, DJI läßt sich hier noch etwas einfallen mit einem leichteren Akku und/oder einem leichteren Propeller.


    Dessen ungeachtet nehme ich diese neue EU-Drohnenverordnung zum Anlass und werde mich auf die Schulbank setzen und schauen, dass meine alten Gehirnzellen noch aufnahmefähig genug sind für den neuen Lernstoff :saint:.



    Viele Grüße


    Rolf

  • An alle Flugbegeisterten,


    der „große“ Drohnenführerschein wird nach dem heutigen Sachstand zum 01.01.2021 für alle verpflichtend werden, deren Drohnengewicht > 900 Gramm beträgt.


    Ich habe die DJI Mavic 2 Pro, mit 7 Gramm zu schwer ein klarer Fall für die Schulbank ... .


    Klick mich!



    Liebe Grüße


    Rolf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Klaus,

    ich habe einen PPl(A)/IR Pilotenschein, allerdings seit 2002 abgelaufen, da ich die notwendigen 24 Std. Flugzeit-stunden

    in zwei Jahren nicht mehr zusammenbekam, bedingt durch durch meine damalige Weltumsegelung 1999 - 2004

    Trotzdem, es ist zwar ärgerlich einen Schein für den Quadrocopter zu machen, aber so sind die Regeln in der Luftfahrtbehörden

    Weltweit und ich finde dies persönlich auch ärgerlich aber in Anbetracht der Flugaufnahmen und der Technik, völlig berechtigt.

    Ich müsste meinen PPL zum heutigem Zeitpunkt, ebenfalls komplett erneuern ( Kosten ca. 13.000.-Euro )

    obwohl ich das fliegen nicht verlernt habe und die Notwendigen Regeln auch heute noch beherrsche,

    dies wird aber von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) so gefordert.:saint:

    Also nicht ärgern, einfach auch an die Dummheit vieler anderer denken;)


    Lg aus La Paz Hermann

  • Ich habe heute schon mal an der Ablastung gearbeitet. ;(

    Wir mussten unseren dementen Vater suchen und ich habe im Sportmodus etwas übereilt im Wald agiert - Absturz aus ca. 20 Meter ...

    Moin,


    ich hoffe, dass mit Deinem Vater alles wieder OK ist - wäre schön.


    Das mit der Drohne ist sehr bedauerlich .... .


    Außer der Demenz ist Dein Vater ja zu Fuß noch gut unterwegs 😉, wenn Du mit der Drohne im Sport-Modus fliegst 🤗.



    Liebe Grüße


    Rolf

  • Wir haben das Ding gestartet und dann blieb das oben, auch spannend. HOME? Und wenn.man dann noch nicht mal auf Aufnahme schaltet.... ich finde so Kurse gar nicht verkehrt. ^^

    Moin Christiane,


    alles kein Thema:


    Einfach die RTH-Taste gedrückt halten und den linken Steuerknüppel nach rechts unten schieben.


    Du wirst begeistert sein, wie die Drohne im freien Fall sofort und unumkehrbar die Erde erreichen wird.


    Hm, der körperliche Zustand der Drohne wird sich dabei sicherlich verändern ;).


    Den Beitrag von mir nimmst Du am besten nicht so ernst und es gilt - wie immer - der Hinweis: Bitte nicht nachmachen, es sei denn es ist ein Notfall!



    Liebe Grüße


    Rolf

  • Ja, wir haben ihn wieder gefunden - tatsächlich ist er gar nicht mehr gut zu Fuß, ich wollte einfach schnellstmöglich zu den Plätzen die als möglicher Ort, wo er sich aufhält fliegen. Hektik, Nervösität, sind keine guten Voraussetzungen für einen sauberen Flug. Mal schauen was der DJI Service daraus macht....

    Wichtig ist, dass wir meinen Vater wieder gefunden haben, die Drohne kann man repaireren oder ersetzen, einen Vater nicht!

  • Hallo Rolf,


    ich bin gerade daran mir eine Drohne zu kaufen und habe die Mavic Air 2 mit 570 g im Auge. Dank Deiner Info fühle ich mich in meiner Auswahl bestätigt, obwohl eigentlich andere Kriterien ausschlaggebend sind. Ursprünglich wollte ich mir nämlich die Mavic 2 Pro mit der Hasselblad-Kamera kaufen. Nachdem ich aber hörte, dass die Kreativität dieser Kamera überwiegend am heimischen PC entsteht, sprich: die Bild- bzw. Videobearbeitung findet erst im Nachhinein statt, scheint mir die Air 2 die bessere Lösung zu sein. Ich möchte eigentlich nur mit Drohnenflügen meine Urlaubsfilme bereichern und da reicht mir die Auflösung von 4K eigentlich.


    Für diese Drohne wäre dann ein einfacher Drohnenführerschein erforderlich.


    LG Bobil

  • Moin alle zusammen,


    wir schreiben das Jahr 2021 und die EU hat es tatsächlich geschafft mit einem halben Jahr Verspätung die neue EU-Drohnenverordnung auf den Weg zu bringen.


    Ab dem 01.01.2021 gilt nun:


    1. Betreiber-Registrierung


    Alle Drohnen mit über 250g Abfluggewicht bzw. deren Betreiber müssen sich bis zum 01.05.2021 beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren lassen.


    Anmerkung: Das Ganze geht online über die Bühne, habe ich gestern angeschubst. Was Ihr zu den allgemeinen Angaben benötigt ist ein Scan vom Personalausweis/Reisepass und die Versicherungsnummer zur Drohnenhaftplicht mit der Versicherungsgesellschaft.


    2. A1/A3 Kompetenznachweis


    Den kleinen Drohnenführerschein kann man jetzt - zunächst kostenlos - nach Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (Klick mich!) ablegen.


    A1/A3 ist bei Bestandsdrohnen ab einem Abfluggewicht von 500g notwendig und berechtigt zum Drohnenflug in über 150m Sicherheitsabstand zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten.


    Anmerkung: Dem Link unter „Klick mich!“ folgend, siehe oben ist alles ausführlich erklärt, wie es abläuft. Im Prinzip lernt man mit dem Online Lehrprogramm, absolviert dann ein Training (Testprüfung) erfolgreich und schon kann man die Prüfung A1/A3 ablegen, ebenso online.


    3. A2 Fernpiloten-Zeugnis


    Der große Drohnenführerschein (Distanz unter 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) kann bei vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Stellen abgelegt werden. Dazu benötigt Ihr den kleinen Drohnenführerschein (A1/A3) und eine praktische Eigenerklärung.


    Ich bin gestern Abend im Bett mit dem Tablet und Lernprogramm eingeschlafen, es geht also in großen Schritten voran :saint:.



    Liebe Grüße


    Rolf

  • 1. Betreiber-Registrierung


    Alle Drohnen mit über 250g Abfluggewicht bzw. deren Betreiber müssen sich bis zum 01.05.2021 beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren lassen.

    Hallo Rolf,


    auch Drohnen unter 250 g müssen registriert werden, sofern sie eine Kamera besitzen. Steht auch Online in der Verordnung.


    Gruß Rainer