Bußgeldkatalog LKW 2020

  • Hallo Bernd,


    wenn deine Aussage so sein sollte, wärst du wahrscheinlich sehr einsam draußen auf den Straßen unterwegs. es gibt wohl kaum jemanden, dem es noch nicht passiert ist das er

    diese Regeln unbewußt verletzt hat.

    die Regeln der StVO einzuhalten, sollten nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

    Hier sprichst du gerade ganz vielen die Fähigkeit ab, ein Fahrzeug zu führen.


    vG Dieter

  • Drogen brauch ich auch !!! Kanns auch kaum noch mitlesen! SRY Das was die machen ist Wegelagerei-ähnlich Österreich. Geschwindigkeit messen dort wo jeder zu schnell ist, eben NICHT vor Kindergärten etc.



    Gruss Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe die Diskussion nicht.
    Es gibt Regeln, daran kann ich mich halten oder nicht. Feddisch.
    Halte ich mich dran, prima , halte ich mich nicht dran, zahle ich, ist der Lappen weg oder muss mit den

    Konsequenzen leben falls etwas schlimmeres passiert. Jeder kann selbst entscheiden was er tut.
    Im uebrigen glaube ich Bernd , rikscha (Bernd) hat das nicht ganz so gemeint wie ihr das auffasst.


    LG Luna

  • Hallo,

    natürlich meine ich nicht Unachtsamkeit beim Tempolimit oder auch auch ,bewusstes‘ missachten von regeln (ob das gut ist habe ich nicht zu entscheiden).

    Hier wurde ja von Schwierigkeiten, die komplexe Situation im Strassenverkehr zu erkennen, geschrieben.

    Gruß

    Bernd

  • Ich fahre ja nun wirklich extrem viel (Gut, zur Zeit etwas weniger) aber ich kann mich garnicht erinnern, wann ich das letzte Mal einen Bußgeldbescheid erhalten habe oder ein Strafe zahlen musste.

    Das bedeutet nicht, dass ich immer absolut konform der Verkehrsregeln unterwegs bin aber wenn ich Regeln übertrete, dann überlege ich vorher welches Risiko ich eingehe. Als Beispiel bin ich beim Schwerlastüberholverbot inzwischen fast schmerzfrei. Bei der Zusatzbeschilderung für PKW mit Anhänger, Busse und LKW reihe ich mich auch brav ein aber bei dem "normalen" Überholverbot für mehrspurige Schwerlastfahrzeuge nehme ich mir das gleiche Recht wie Kraftomnibusse und ziehe locker vorbei. Ebenso mache ich es mit der 3.Spur soweit ich den restlichen Verkehr nicht behindere. Findet vor mir ein Elefantenrennen auf den rechten beiden Spuren statt und die Bahn ist hinter mir frei, dann wechsle ich auch auf die 3. Spur zum Überholen.

    Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen bin ich weniger euphorisch und halte mich weitestgehend dran. Natürlich beschleunige ich beim Überholen auch mal auf 10-15km/h über Limit aber falle danach unverzüglich wieder auf meine Reisegeschwindigkeit.

    Bei Durchfahrtbeschränkungen (Anwohner frei) bin ich ebenfalls etwas großzügig in der Auslegung. Wenn vermeidbar und zumutbar, dann lasse ich es aber wenn es mir einen Umweg von vielen Kilometern bescheert, dann fühle ich mich auch schon mal als "indirekter Anwohner" und fahre durch.


    Trotzdem muss man immer selber einschätzen, welches Risiko man geht. Nicht nur, dass es teuer werden kann sondern auch das Risiko ungeplant zum Fußgänger zu werden, ist dabei im Hinterkopf zu behalten.


    Ein alter Lehrmeister hat mir mal gesagt: Es gibt Regeln. Verstößt du gegen Regeln, dann solltest du gute Argumente haben und das Risiko einschätzen. Geht es schief, bist du dran.


    vG

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Da hab ich mal wieder eine Diskussion entfacht. Eigentlich wollte ich nur sagen, dass es mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen sowohl innerhalb und ausserhalb von Ortschaften im unteren Übertretungsbereich günstiger ist, falls man geblitzt wird. Ich sehe durch die Erhöhung im PKW Bereich eine gezielte Ahndung der notorischen zu schnell Fahrer, die offensichtlich im PKW Bereich einen höheren Anteil der geblitzten ausmachen als im LKW Bereich.

    Bei PKW und LKW kann ich gut damit leben, ich fahre eh meist vernünftig - außer ich teste die Radaranlage auf der A8 in Stuttgart ;). Mit dem Motorrad schauts anders aus, da bin ich zugegebener Maßen nicht immer im Toleranzbereich.

    Diese Einstellung zur Geschwindigkeit habe ich aber auch erst in den letzten Jahren entwickelt - im Alter wird man halt vernünftig :/:/


    v.G. Schorsch

  • dann hast du Glück gehabt. Heute wurde ich wieder erwischt mit 53 km/h bei 50km/h. Und ich fahre in solchen Situationen schon auf Autonom mit meinem PKW. Beim Wohnmobil habe ich bei jedem Verbotenen Überholvorgang eine Gerichtsverhandlung mit Teilerfolg, wenigstens keine Punkte.


    Gruss Heinz :thumbup:

  • Hallo,

    Hier sprichst du gerade ganz vielen die Fähigkeit ab, ein Fahrzeug zu führen.

    das kann ich aufgrund von den hier geäußerten Aussagen gar nicht. Aus Erfahrung als Verkehrsmedizinischer Gutachter fordern die Behörden (zumindest hier in RLP) immer häufiger Gutachten zur Verkehrsfähigkeit. Auch bei Fahrzeugführern die häufig eher kleinere Verkehrsdelikte haben, jedoch den Polizeibeamten*innen durch z.B. uneinsichtiges Verhalten usw. auffallen. Da mir die Mobilität von Menschen auch höheren Alters wichtig erscheint versuche ich immer gutachterlich einen Weg zu finden. Manchmal fallen jedoch im Rahmen des Gutachten gesundheitliche Störungen auf, die nicht unbedingt Auslöser für das Gutachten sind. Diese werden dann zum Problem. Wenn das Führen der Führerscheingruppe 2 (C/C1, CE, C1E u.sw.), und hier werden die Maßstäbe immer etwas strenger (Begutachtungsleitlinien der BAST) untersagt wird, ist bei 3,5t Schluss.


    Im uebrigen glaube ich Bernd , rikscha hat das nicht ganz so gemeint wie ihr das auffasst

    Ich denke auch dass einige es Missverstanden haben.

    Bei mir ist das in der Praxis schwer umzusetzen und ich habe es oft versucht, mit der exakt vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit zu fahren und bei mir funktioniert es nicht! Das liegt ganz einfach daran, dass ich nur ein Paar Augen habe und die können nicht gleichzeitig den Verkehr, den Tacho, halb zugewachsene Verkehrsschilder und spielende Kinder im Blick haben.

    Man sollte nur vorsichtig sein mit solchen Aussagen: Da kann die Polizei schnell mal eine Verkehrsuntüchtigkeit wegen Überforderung vermuten.

    Ich denke allerdings dass die Aussage von thomasd hier im Forum aus einer genervten Laune entstand. In freier Wildbahn könnten die Polizeibeamten*innen dies jedoch neg. interpretieren.


    Gruß

    Bernd


  • Hallo ,

    Also wenn ich es richtig gelesen habe,darf ich mit meinem Wohnmobil ( 7,49 t ) auf Autobahnen nur 80 km/h fahen ?


    Liegt das zulässige Gesamtgewicht von dem Wohnmobil hingegen über 3,5 Tonnen, ist die Höchstgeschwindigkeit auch auf der Autobah auf 80 km/h beschränkt. Eine höhere Geschwindigkeit bis 100 km/h ist nur dann zulässig, wenn das Wohnmobil im Einzelfall für diese Geschwindigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat.

  • Liegt das zulässige Gesamtgewicht von dem Wohnmobil hingegen über 3,5 Tonnen, ist die Höchstgeschwindigkeit auch auf der Autobah auf 80 km/h beschränkt. Eine höhere Geschwindigkeit bis 100 km/h ist nur dann zulässig, wenn das Wohnmobil im Einzelfall für diese Geschwindigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat.

    Schluck, ähm ..

    wo hast Du das gelesen ? Bin gestern mit 87 kmh ( GPS ) von so einem Blitzeranhänger geblitzt worden, bei erlaubten 100 km/h ! Die Dinger haben wohl irgendeine Software drauf die mich als LKW einstuft. Das hatte ich schon mal, aber da ist nix gekommen ! Meiner Meinung nach gilt 80 für Wohnmobil erst bei über 7,49 to. Oder hab ich da was verpasst ?


    Grüße wolfgang

  • Zitat

    Wie schnell darf ich mit meinem Wohnmobil unterwegs sein?

    In Ortschaften gelten 50 km/h. Außerhalb dürfen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen auf Landstraßen maximal 100 km/h schnell sein. Auf Autobahnen sowie anderen Straßen mit getrennten Fahrbahnen für jede Richtung gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht. Für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis 7,5 Tonnen gilt außerhalb von Ortschaften Tempo 80, auf Autobahnen 100 km/h. Dickschiffe mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen dürfen höchstens 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h fahren.

    Quelle

  • fordern die Behörden (zumindest hier in RLP) immer häufiger Gutachten zur Verkehrsfähigkeit. Auch bei Fahrzeugführern die häufig eher kleinere Verkehrsdelikte haben, jedoch den Polizeibeamten*innen durch z.B. uneinsichtiges Verhalten usw. auffallen.

    das kann ich bestätigen, ist für den Nachbarn übrigends gut ausgegangen


    RE: Überprüfung der Fahrtüchtigkeit


    grüße klaus

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal die letzte Stunde verschiedene Einträge über die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen/Wohnmobilen über 3,5 Tonnen studiert. Es ist in der Tat nicht einheitlich beschrieben, verschiedene Publikationen sind sehr verwirrend. Ich kann mich erinnern, dass es bei unserem 1. Morelo MB93 bis 7,49 Tonnen eine Ausnahmegenehmigung bis 100 km/h gab. Die finde ich derzeit weder auf der offiziellen Seite des KBA noch in der STVO Zulassung nicht. Ich suche weiter


    v.G. Schorsch

  • Ich erinnere mich noch dunkel daran, dass vor ca. 15 Jahren eine Art Pilotprojekt lief, dass WoMo's über 3,5T testweise 100km/h anstatt 80km/h auf AB fahren durften. Dieses Pilotprojekt wurde dann irgendwann dauerhaft in die StVO übernommen. Warum dies im Bussgeldkatalog 15 Jahre später immer noch auf den alten Stand vom damals gebracht wird ist mir offengestanden ein Rätsel.