Fahrradträger auf AHK

  • Habe von meinen PKW einen Fahrradständer für Fahrräder.

    Habe Ihn an die C montiert, das ist schon zulässig,oder

    - Kennzeichen kommt natürlich noch ran.

    - Fahrradständer ist normal weiter oben, aber ich stehe hier an einer Schräge, deswegen so wenig Platz zum Boden.


    Gruß Lothar

  • Hatten wir am Dethleffs genauso gelöst, es gibt auch Hersteller mit ABE auf der Kupplung.


    Einige Hersteller von Fahrradträgern schreiben in der Regel die Verwendung von einer Anhängerkupplung vor, bei denen die Kugelstange aus dem Werkstoff St 52-3 oder einem gleichwertigen Material hergestellt ist. Generell sind Westfalia-Anhängerkupplungen für den Betrieb von Fahrradträgern geeignet. Ausnahmen hiervon sind Anhängerkupplungen die bis ca. Mitte der 90er Jahre gebaut wurden. Hier wurde der Werkstoff GGG 40 eingesetzt. Kugelstangen aus diesem Werkstoff sind nicht für den Betrieb von Fahrradträgern geeignet. Ab ca. 1996 wurde der Werkstoff GGG 52 verwendet Dieser ist vergleichbar mit St 52-3 und kann ohne Bedenken für den Betrieb von Fahrradträgern eingesetzt werden. Die jeweilige Kennzeichnung GGG 40 oder GGG 52 ist seitlich im Kugelhals der Anhängerkupplung eingeprägt. Kugelstangen ohne Kennzeichnung sind grundsätzlich aus St 52-3 hergestellt.

  • Ist so nicht zulässig, der Beleuchtungsträger muss auf die Breite des Fahrzeuges angepasst werden. Ich kenne aber keinen, der damit Probleme hatte.


    Gruß Heinz :thumbup:

    Ja sowas meinte der auch - aber doch nur wenn die Rückleuchten verdeckt sind ?!

    Aber wie Hartmut schreibt, jeder FlixBus hat die Träger drauf

  • Ist aber tatsächlich so.

    Der Leuchtenträger muss breiter sein, gibt es eine Vorschrift.

    Wurden schon mal kontrolliert, zwar ein Auge zugedrückt aber zur „Nachkontrolle“ einbestellt.

    Habe dann den Leuchtenträger verstellbar gemacht, war ok.

  • st aber tatsächlich so.

    Der Leuchtenträger muss breiter sein, gibt es eine Vorschrift.

    Hatten wir erst vor kurzem in einem anderen Thread. Die SuFu gibt leider nichts raus.


    Martin Zausels_Kerl (Martin) hat da auch was eingestellt.


    Es darf der Abstand Aussenkante der Beleuchtung des Heckträgers zu Aussenkante des Fahrzeuges 39 cm nicht unterschreiten.

    Seitdem such ich so was, Fahrzeugbreite 255 - ( 2 x 39 ) = 1,77, aber der Markt ist da nicht üppig.


    Grüße wolfgang

  • Stelle mal ein Foto von meinem Leuchtbalken ein.


    Gruß Heinz :thumbup:

    Hallo Heinz, der Leuchtbalken ist an einem Anhänger montiert? Oder ist das ein Träger auf der Anhängekupplung?

    Falls er am Wohnmobil ist, solltest du die dreieckigen Rückstrahler lieber wieder abmontieren...


    Grüße

    Tico

  • Hallo Mod`s,


    vielleicht kann einer das Thema umbennen. Von " Fahradständer " auf " Fahradträger "?

    Sonst gibt die Suchfunktion wieder nichts her !


    Danke, Grüße wolfgang

  • Fantom

    Hat den Titel des Themas von „Fahrradständer an AHK“ zu „Fahrradträger auf AHK“ geändert.