Beiboot mit AHK

  • Man kann auch ein wenig spitzfindig sein und den Kugelkopf am Fahrzeug als Rangierhilfe benutzen. Ich hätte nun keine Idee, warum ein "Rangieren" im öffentlichen Verkehrsraum verboten sein sollte. Wenn du also mit dem Miniauto ohne legale Anhängerkupplung i.e. auf dem CP den Anhänge "rangierst", dann gibt es da vermutlich wenig juristische Handhabe. Mehrer Kilometer zum Standplatz des Womos sehen da leider anders aus. Wenn es hingegen nur "um die Ecke ist", dann kann man da schon mit ein wenig Vorsicht von "rangieren" sprechen.


    Ich habe zum Beispiel den Trailer auch des öfteren über die öffentliche Straße mit dem Quad gezogen. Es ist halt deutlich einfacher mal eben den Trailer ans Quad zu hängen um ihn einmal um die Kapelle herum in den Hangar zu bekommen. Da der letzte Meter dann auch etwas "um die Ecke" geht, funktioniert das mit dem Quad entschieden einfacher als Trailer hinter PKW oder Womo. Im Detail betrachtet ist das auf keinen Fall zulässig aber als Rangiervorgang hat da niemand etwas dagegen.


    vG

    Martin

  • Moin,


    Bei einer Kombi Womo/Anhänger käme für mich kein Kleinstwagen in Frage. Selbst unser 85L käme mit AHK und Anhänger auf mindestens 13m Länge. Da macht 1 Meter mehr aus meiner Sicht keinen Unterschied mehr. Ich nähme dann einen PKW im Polo Format.


    Ralf

    Glaube nicht alles, was du hörst
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    (M.Luther)


    Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz (M.Luther)


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    (A. Lincoln)

  • Unser Suzuki Jimny ist ab spätestens August zu haben. Fast neuwertig mit <20'000 km tiptop gepflegt und VTG Schutz obwohl nie im Gelände gewesen. Aber wir Schweizer mögen halt den Schutz mit Hosenträger und Gurt ;).

    Einmal editiert, zuletzt von StillerTeilnehmer ()

  • Unser Suzuki Jimny ist ab spätestens August zu haben. Fast neuwertig mit ca. 13'000 km tiptop gepflegt und VTG Schutz obwohl nie im Gelände gewesen. Aber wir Schweizer mögen halt den Schutz mit Hosenträger und Gurt ;).

    Meiner Frau gefällt der Jimny gut und er ist leichter als er aussieht. Hast Du zufällig ein Bild? (Gerne auch per PM).

  • Klar kann ich dir ein Bild zu kommen lassen. Werde ich per PN und Morgen tun da ich erst Bilder machen muss. Auto ist aber in der Schweiz gelle ;). Muss also ausgeführt werden.

  • Eigentlich meine ich kein Problem. Aber verstehe ich. Ein Freund von mir hat vor ca. 6 Jahren ein Motorrad von mir hier gekauft und nach Deutschland eingeführt. Zoll bezahlt, kurz zum TÜV und gut war. Bei so einem neuen Auto wie der Suzuki von mir ist dürfte das auch nicht wirklich schwierig sein. Aber du kannst dich ja mal erkunden oder es gibt hier Kenner der Materie.

  • Absenkanhänger ist schonmal nicht schlecht, aber nicht günstig in der Anschaffung.


    Wenn ich mir ein Fahrzeug als Beiboot nebst Anhänger anschaffen würde, welches nahezu nur für denn Urlaub ist, dann was günstiges, kleines und eventuell sogar älteres. Zb nen Daihatsu Cuore, die sind in der Versicherung super günstig und allgemein im Unterhalt nicht kostenintensiv.


    Als Absenker den Humbaur HKT183117. Da ist die Ladefläche ausreichend für nahezu alle Kleinwagen und auch genügend Verzurrmöglichkeiten vorhanden und kann bei einem Leergewicht von unter 400kg, von nahezu jedem Kleinwagen gezogen werden.



    Ich selbst habe einen alten Fitzel Tandemtrailer (kommt aber in den Verkauf) und einen Tandemtrailer von Blyss zum ziehen von unserem jeweiligen Begleitfahrzeug. Komme mit beiden Anhängern auf jeweils 16,5m und auf knapp über 10to in etwa entweder mit Kia Sorento oder Volvo XC60 drauf. An die Länge gewöhnt man sich beim fahren.


    Worauf mannimmer achten muss, ob kleiner Häe oder großer....die Abstellmöglichkeiten des jeweiligen Anhängsels. Muss ich jetzt Anfang Juli mal schauen in Zeeland bzw Renesse/Scharendijke, wo ich den Trailer dann hinstelle.

  • Wir hatten uns seinerzeit im Winter 2012/13 beim Flair einen VEZEKO Absenker von KOCH Anhängerwerke passend für den Smart und zusätzlich mit Plane für unsere Motorräder zugelegt.


    Leider können wir diesen aufgrund der Abmessungen nur für den Smart Baujahr 2012 verwenden. Ein anderes Fahrzeug oder der neuere Smart passen da leider nicht mehr drauf.


    Grüße von der Elbe ⚓️

    Tschüss Sabine 🐝

    (mit Erwin ☃️ und Millie 🐾)


    „Das Leben hat keine Reset Taste„ wir sind mit dem was wir haben glücklich“

  • Was will uns der Künstler damit sagen? Das Foto ist von einem Citroen C1. Schönes Auto. Ist jedoch nicht für Anhängerbetrieb vorgesehen.

    Der Künstler will darauf hinweisen, dass es sehr wohl eine AHK für dieses Fahrzeug gibt: https://www.kupplung.de/anhaen…3ac7af1d&actcontrol=alist


    Und er will anregen, mal mit einem solchen Kleinfahrzeug zu fahren: das fährt wie ein richtiges Auto, sogar mit 4 Personen und hat aufgrund seines gewaltigen Schiebedachs quasi Cabrio-Charakter.

    Und das für wenig Geld.:coolman:

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Wenn denn der geneigte Leser den angebotenen link verfolgt hätte, wäre ihm diese Produkt-Information aufgefallen:


    [Blockierte Grafik: https://www.kupplung.de/out/pictures/generated/product/1/280_280_90/1600x1600___103358_1600x1600_v1.png]

    Art-Nr. 103358-05413-5
    GDW Anhängerkupplung abnehmbar Kugelstange von hinten gesteckt

    • Anhängelast: 500 kg
    • Stützlast: 50 kg

    Details

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Wenn denn der geneigte Leser den angebotenen link verfolgt hätte, wäre ihm diese Produkt-Information aufgefallen:


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    Du hast das hier gelesen? Wie gesagt, wir hatten das schon ;)

  • Nachdem wir einige Zeit ein ATV auf Anhänger mitgeschleppt hatten, das ATV hatte sogar vor und hinten AHK; sind wird dann auf Smart Cabrio umgestiegen.

    Meine Frau hatte soweit Recht, der CanAm ist ein tolles Männerspielzeug aber zugig, nass wenns mal regnet und vor allem laut. E-Smart haben wir auch überlegt, haben aber immer noch eine grottige Reichweite - zumindest für Ausflüge am Urlaubsort- und je nach dem wo man steht ist es schwierig zu laden, sprich ausreichende Ladeströme zu bekommen. Neuerdings häufen sich auch die Plätze, die Strom pro Kwh abrechnen und dann gerne 0,8 bis sogar 1,0 € für die Kwh aufrufen. Im Urlaub will ich aber auch nicht ständig eine Ladestation bei Aldi oder Lidl suchen müssen und dann planen, wie man das jetzt am Besten organisiert.


    Also ist unser Beiboot nur ein Smart Cabrio auf einem Pongratz Kippanhänger. Wir haben uns auch Absenkanhänger angeschaut, aber neben dem deutlich höheren Preis habe ich auch Bedenken, dass irgendwann mal die Technik aufgibt oder versagt, in der Regel genau dann, wenn man es nicht braucht. Da wir den 360er Pongratz genommen haben ist der auch im Alltag für Transproten gut zu gerbauchen und will haben auf der Reise sogar noch Platz auf der Ladefläche und könnte bspw. die Räder noch draussetzen und die Heckgarage fürs Boot nutzen.


    Was ich noch nachrüsten werde ich ist er Tat eine AHK. Nicht so sehr um wirklich Lasten über die Strasse zu ziehen ( was ja auch ziemliche Grenzen hätte ) , aber um den Hänger am Platz umsetzen zu können oder je nach Ziel das Schlauchboot slippen zu können.


    Grüße


    Manfred

    Grüße

    Manfred


    P.S. Der Weg ist das Ziel,

    allerdings sitzt man auch insgesamt viel zu selten am Meer.

  • Die Ausführungen des Moderators sind bezüglich der Zulassung in D korrekturbedürftig.

    Die AHK hat ein E-Prüfzeichen und ist damit auch in D bauartlich zugelassen.

    Hier die kurze Einführung zu E-Prüfkennzeichen:


    https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen


    Und wer's ganz präzise wissen will, der lese das Gesetz:


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

    (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
    (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe „e“ und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen „1“.
    (3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Heiko


    Hallo Heiko,


    wir standen vor der gleichen Ausgangssituation:


    Dickschiff und Autotrailer stehen in Ruhezeiten räumlich getrennt, der Kleinwagen Opel Agila darf den Autotrailer - zumindest auf öffentlichen Straßen - nicht ziehen.


    Dennoch haben wir dem Opel Agila eine AHK verpasst (Fremdfirma mit Gutachten, Opel selbst bietet keine AHK an) , sodass ein rangieren auf Privatgrundstück möglich ist, der Autotrailer (Fa. Unsinn) mit Tandemachse hat ein Moversystem (Fa. Reich).


    Für uns war ein Autotrailer, der ruhig mit vier Rädern und nicht mit zu kurzer Deichsel vom Dickschiff gezogen wird, dass erste „muß“. Das zweite „muß“ war, es soll bei einem Kleinwagen bleiben.


    So haben wir Im Ergebnis einen großen Autotrailer in Konstellation mit einem Kleinwagen.


    Bislang haben wir für das Zusammenführen von Dickschiff und Autotrailer an unserer Homebase immer einen gefunden, der uns geholfen hat. So wird es auch in der nächsten Woche sein, wo mein Neffe mit seinem BMW vorfährt und uns zur HU bringt.


    Mit diesen Umstand können wir gut auskommen, nicht aber mit einem Kompromiss, wenn wir unterwegs sind.



    Liebe Grüße


    Anette/Rolf



    P.S.:


    Der große Autotrailer ermöglicht uns auch jeden anderen PKW zu transportieren, sollte es später einmal etwas größeres sein.