Aus dem Hause CONCORDE

  • .Ihr zählt gerade die Gründe auf weshalb ich mittlerweile fast alles an unserem Fahrzeug selber Ein-und Umbaue. Und es macht auch noch einen „Höllenspaß“. 😂

  • Im Grunde möchte der Kunde nur ein funktionierendes Produkt. Der Hersteller keine unnötige Arbeit und der Händler einen zufriedenen Kunden.

    stimmt


    leider sind Liner kein standardisiertes, in hoher Stückzahl hergestelltes Produkt wie PKWs, sondern individuell handwerklich zusammengebaute hochkomplexe Geräte, die zudem unter recht ungünstigen Umständen betrieben werden, wie

    - Dauerparken im Freien

    - Fahrten über Wellblechpisten

    - Temperaturspanne -20 bis +40 grdC

    - .....



    ich unterstelle eine funktionierende Endkontrolle, und wenn ein Kunde ein mängelbehaftetes Womo "übergeben" bekommt und übernimmt, weil nach 6 Wochen Lieferverzug der geplante Urlaub gefährdet ist, so ist er selber Schuld. Ich plädiere für eine "Abnahme", und wenns nicht klappt gibts einen neuen Termin, und erst dann fließt Geld


    Man schaue mal in die Rubrik "erste Hilfe" und staune über die eines gut ausgestatteten Haushalts entsprechenden Einbauten, die den Erstlauf im Werk überstanden haben, aber dann den Umweltbedingungen nicht gewachsen waren:

    SAT/TV, Zerhackertoilette anstelle Plumpsklo, Li-Batterien/Solar/BMS anstelle ordinärer Bleiakkus, Hubstützen, durch Induktionskochplatten überforderte Wandler, Klimaanlage, Außenküchen, PKW-Garage im Heck, Waschmaschine.....


    ein komplexes Womo braucht eine gewisse Reifezeit, und meines brauchte 6 Jahre bis die Liste der Mängel und Verbesserungen nur noch einen Punkt aufwies: "Radiergummi kaufen". Klingt schlimm, aber es gab immer was zu optimieren, ist ja schließlich Hobby


    Entscheidend ist für mich, wie der Hersteller mit Mängeln die während der Gewährleistung (und später) auftreten umgeht.


    grüße klaus

  • Derartigen Firlefanz können die Händler / Hersteller nur mit dem machen, der seine Rechte nicht kennt.

    Ein erschreckende Diskussion für mündige Bürger...die oben den Post #46 als lautlose Fortbildung nutzen sollten.:welcome:


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 439 Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    Ich habe bei dein „Big Four“ noch nie ein Neufahrzeug gekauft, würde aber, wenn Mängel in der Gewährleistungszeit auftreten, immer nur über den Händler abwickeln:


    Mein Mann und ich sind beide berufstätig, ich hätte wenig bis gar keine Lust, meine Urlaubstage auf dem Werksgelände eines Herstellers zu verbringen.


    Insofern käme für uns immer nur die Nacherfüllung mit dem Verkäufer in Frage. Ob der das Vehikel dann auf seine Kosten zum Hersteller bringt, wäre mir egal.


    Ich habe aber generell den Eindruck, dass man sich im Bereich der Erfüllung von Kaufverträgen bei Wohnmobilen mehr „gefallen“ lässt als in anderen Lebensbereichen, obwohl das Investment ein deutlich höheres ist. Scheint mir irgendwie paradox.

  • Thomas61 Nicht Alle haben bei einem Händler gekauft!In meinem Fall ist Schlüsselfeld mein Ansprechpatner,wobei ich hoffe dass ich den Service nicht so schnell in Anspruch nehmen muss.Da ich wegen "C..." seid 2 Wochen auf einen Termin warte für die Anmeldung ,hatte ich gut Zeit meinen Liner auf den Kopf zustellen und bis jetzt abgesehen von einer losen Schubladenkante keine Mängel gefunden.Diesmal hat die Qualitätskontrolle gute Arbeit geleistet,deutliche Verbesserung gegenüber 2018 bei der Auslieferung vom Palace der mit 22 Mängel zurück aufs Werk ging.

    Camille