Kennzeichnungstafel ECE 70.01 RF

  • Moin alle zusammen,


    ich habe nicht gewußt, dass Gespanne über 12 Meter am Heck eine Warnmarkierung haben müssen :cursing:.


    Alles gut, wir haben keinen Strafzettel bekommen!


    Ich wurde lediglich von einem Concorde-Gespannfahrer darauf hingewiesen.


    So funktioniert herstellerübergreifend die Völkerverständigung, dass find ich 👍.


    Mehr Information findet Ihr dem Link folgend.



    Liebe Grüße


    Rolf

  • Hallo Rolf,


    meines Wissens in bestimmten Ländern wie Spanien ist das so, innerdeutsch nicht

    Heckmarkierung außerhalb Deutschlands unter Umständen Pflicht

    Anhänger und Sattelauflieger, die außerhalb von Deutschland fahren, müssen in bestimmten Ländern mit einer Heckmarkierung nach ECE 70.01 gekennzeichnet werden. Dies trifft für Fahrten durch Frankreich, Italien und Spanien zu.

    Das Aussehen und die Anbringung des Schildes werden in der jeweiligen ECE-Regelung festgelegt. Gemäß ECE 70.01 muss die Heckmarkierung als einzelnes Schild am Heck des Anhängers montiert werden. Gegebenenfalls können auch zwei kleinere Schilder, symmetrisch zur Fahrzeugachse, angebracht werden. Diese sollten die Norm-Größe (196 x 1130 mm) einhalten.


    Grüße


    Dirk