Führerscheindiskussion

  • Das ist ein Missverständnis .... "unseren Bus" - man achte auf die Formulierung. Es handelt sich um einen Volvo-Reisebus, der als Wohnmobil aufgebaut wurde. Sieht aus wie ein BUS, fährt wie ein BUS und hat auch die Eigenschaften wie ein BUS. Ist aber ein Wohnmobil und das darf man mit der Klasse C fahren!


    Die Verlängerung ist übrigens nicht ab dem 45igsten sondern 50igsten Lebensjahr erforderlich:

    Bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE muss die Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängert werden. Für C1 und C1E gilt das allerdings erst ab dem 50. Lebensjahr. Für die Verlängerung sind unter anderem ein augenärztliches und ein allgemeinärztliches Gutachten nötig.


    vG

    Martin

  • Die Verlängerung ist übrigens nicht ab dem 45igsten sondern 50igsten Lebensjahr erforderlich:

    Bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE muss die Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängert werden. Für C1 und C1E gilt das allerdings erst ab dem 50. Lebensjahr. Für die Verlängerung sind unter anderem ein augenärztliches und ein allgemeinärztliches Gutachten nötig.


    vG

    Martin

    Hallo Martin,


    nach meiner Kenntnis gilt die Pflicht zur Verlängerung der Klassen C1 und C1E ab dem 50.Lebensjahr mit augenärztlichem und allgemeinärztlichem Gutachten nur für Führerscheine, die erstmalig nach 1998 ausgestellt wurden.


    Gruß HaJo

  • Hallo Martin,


    nach meiner Kenntnis gilt die Pflicht zur Verlängerung der Klassen C1 und C1E ab dem 50.Lebensjahr mit augenärztlichem und allgemeinärztlichem Gutachten nur für Führerscheine, die erstmalig nach 1998 ausgestellt wurden.


    Gruß HaJo

    Das ist die offizielle Darstellung:



    vG

    Martin

  • Hier meine Informationen:



    Gruß HaJo

    Ahhh ... jetzt ja. Das bezieht sich nur auf die Klasse 3, bzw Klasse 2 wenn man ab 50 auf den Cx verzichtet. Ich habe ja den Klasse 2 und dann auf CE Umgeschrieben ... Der mußte auf jeden Fall mit dem 50.Geburtstag verlängert werden und nun alle 5 Jahre ...


    vG

    Martin

  • mein in 1977 erworbener Führerschein (grauer Lappen) berechtigte mich, Motorrad und KFZ bis 12 Tonnen zu fahren. Klasse I und III.


    Irgendwann wechselte ich dann vom grauen Lappen auf einen Kartenführerschein.


    Einige Jahre, nach meinem 50. Lebensjahr ist mir aufgefallen, dass die Berechtigung, 12 Tonnen zu fahren, zum 50. Lebensjahr

    erloschen war. Ich versuchte noch, die Berechtigung wieder zu erlangen - jedoch keine Chance. Unfair fand ich, dass man nicht

    darüber informiert wird, wenn eine solche Fahrerlaubnis erlischt.


    Der jetzige, aktuelle Kartenführerschein berechtigt mit, bis 7,5 Tonnen zu fahren. Hier ist keine weitere Untersuchung im 5-Jahres-Rhythmus erforderlich.


    Ich hatte kurz überlegt, noch die 12-Tonnen-Fahrerlaubnis zu machen. Aber da wir mit größeren WOMO nicht überall dort hin fahren können, wo es mit unserem 5,8-Tonner möglich ist, hatte sich das Vorhaben erledigt.


    Euch noch ein schönes Wochenende


    LG


    Rainer

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Ja Klaus, ich sehe es so. Alle 5 Jahre zum Arzt.


    LG


    Rainer

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Wo die Leute immer wieder drauf reinfallen, ist der Sachstand, dass sich die 12t nur auf das zulässige Gesamtgewicht eines "Gespanns" beziehen .... also 7,49t Zugfahrzeug plus 4,5t Anhänger!!! Ein 12t Zugfahrzeug darf damit nicht (im Straßenverkehr) bewegt werden !!!


    vG

    Martin

  • Klaus,


    ich denke, dass Du den Kartenführerschein mit der Erlaubnis, 12 Tonnen weiter fahren zu können ohne ärztliche Bescheinigung gar nicht bekommst. Denn in der Zeile, wo steht, was Du wie lange fahren darfst wird bei 12 Tonnen Dein 50. Geburtstag stehen.


    Rainer

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Schorsch - war mit Rainer ich gemeint?

    Mein Kartenführerschein läuft bis 2033. (normaler Ablauf wie beim Personalausweis)

    Die Berechtigung 7,5 Tonnen zu fahren, bleibt für immer.


    LG


    Rainer

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Jupp, das ist so korrekt. Die Berechtigung für 7,5t bleibt solange, wie der Führerschein gültig ist und nicht von der Rennleitung einkassiert wird :saint: (Korintenkackerei) ...


    vG

    Martin

  • mit meine alten 3er kann ich bis 2033 ein Gespann mit 12t fahren, und das ohne Gesundheitsprüfung


    wenn ich den jetzt umschreiben lasse, falle ich dann unter die 5-Jahresfrist?

    Das kommt auf die ausstellende Behörde an ! Ja, das wird tatsächlich unterschiedlich gehandhabt !

    Also unbedingt vorher nachfragen !


    In meinem Fall hab ich vor erreichen der 50, den Klasse 2 ( der alte graue Lappen ausgestellt 1980 auf Klasse 4 und erweitert 1982 auf Klasse 3 und 1 sowie 1985 auf Klasse 2) verlängert und dadurch den EU-Kartenschein erhalten.

    CE auf 5 Jahre verlängert, befristet auf das Ausstellungsdatum + 5 Jahre. Auch der C1 und der C1E waren plötzlich zeitlich beschränkt,

    Ich hab damals gar nicht drüber nachgedacht und das so hingennommen.

    Mit erreichen der 55, war ich in einer gesundheitlich angespannten Phase und hatte anderes im Sinn als den CE-Schein.

    Kurz vor dem 56. wurde mir erst klar, das ich mit dem 7,5 to quasi ohne Führerschein fahre !

    Also neues Gutachten beim Arzt und Augenarzt eingeholt und verlängert ! Da hieß es gleich von der zuständigen Führerscheinstelle der CE ist zu lang abgelaufen aber den C1E kann ich so verlängern !

    Da hab ich mich auch auf die Übergangsregelung berufen aber die wurde von der Führerscheinstelle nicht anerkannt. Die haben sich darauf berufen das Sie " ausstellende Behörde " seien ( für den Kartenschein ) und der nach 1998 ausgestellt wurde !

    Nachgefragt in den benachbarten Landkreisen hab ich erfahren das 2 Kreise ( NW und PS ) meinen alten 3er unbefristet verlängert hätten, GER und SÜW eben nicht :/ !

    Weiter hinterfragt hat sich das so dargestellt, hätte ich mit 50 den Klasse 2 verfallen lassen wäre die Klasse 3 in Form des alten grauen Lappen weiterhin bis 20xx gültig !

    Jetzt wollt ich aber meinen CE wieder zurück, kurzer Hand eine Fahrschule kontaktiert im Nachbarort und angefragt was ich so an Pflichtstunden abliefern müsste. Da hat der sich den Verlauf mal angehöhrt und mich erstmal vertröstet das er erst mal mit der Führerscheinstelle sprechen wolle.

    Ein Tag später hat er mich telefonisch gebeten mal Bilder von meinem Kartenschein zu mailen und gemeint das sehe gar nicht so schlecht aus !

    Wieder einen Tag später hat er mich informiert das ich da nochmal einen Termin ausmachen muß und ich meinen CE zurückerhalte ! befristet auf das letzte Verlängerungsdatum ! Ich muß mich dabei auf Ihn und auf die Ausnahmeregelung berufen die unter anderem auch besagt "wer einen Klasse 2 Führerschein besaß der abgelaufen ist, kann diesen bis zum vollenden des 58. Lebensjahr durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens wieder erlangen ohne irgend eine Prüfung abzulegen !"

    Das alles hat der Fahrschulbesitzer, ohne das ich Ihn vorher kannte, so nebenbei unentgeldlich gemacht ! Ich hab gar nicht mehr soviel Steine wie ich ihm dafür in den Vorgarten schmeißen könnte !


    Deshalb nachfragen bei der Führerscheinstelle !


    Grüße Wolfgang

  • Hallo Klaus,


    C1 und C1E bleiben Dir ohne Gesundheitsprüfung erhalten.


    Gruß HaJo