Führerscheindiskussion

  • Es ist richtig, dass der C1 auf 5 Jahre begrenzt ist! Die Begrenzung trifft aber nur Leute, die jetzt den C1 erhalten, die haben eben keinen Bestandsschutz. Vielleicht betrifft es auch noch Einige, die den 3er sehr spät gemacht haben?
    Wer Bestandsschutz hat, wird ihn auch behalten!


    Noch ist bei mir keine Begrenzung eingetragen. In ca. 2 Wochen bekomme ich meinen neuen Führerschein zugeschickt und hoffe, dass sich da nichts geändert hat! Die 5 Jahre sind auch immer zu schnell um. :/

    Da ist auch seit Jahren ein heilloses Durcheinander .. meine Frau und ich haben einen unbefristeten (bis 50) C1 gemacht und 3 Wochen später wurde entschieden das der nun doch rückwirkend alle 5 Jahre durch ärztliche Prüfung erneuert werden muss. Die Rückwirkende Regelung wurde dann aber wieder gekippt ...daher vielleicht das durcheinander bei Martin.


    Ich kopier nochmal aus dem anderen Thread:


    Am 28.12.2016 wurde entschieden:
    Alle ab dem 19.01.2013 neu erteilten Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E gelten demnach nur 5 Jahre ab Erteilungsdatum. Dies gilt obwohl bei diesen in der Regel als Ablaufdatum der Tag der Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist.


    Am 21.02.2017 hat das Bundesverkehrsministerium den Fehler eingesehen und nachgebessert. Im aktuellen Verkehrsblatt (3/2017, S. 125) wurde die Begründung zur Änderung des §23 Absatz 1 Satz 2 korrigiert und die rückwirkende Befristung damit zurückgenommen.


    Damit sind nur diejenigen Führerscheine der Klassen C1 und C1E auf fünf Jahre befristet, die seit dem 28.12.2016 erteilt wurden. Fahrerlaubnisse dieser Klassen, die zwischen dem 19.1.2013 und dem 27.12.2016 erteilt wurden, bleiben nun weiterhin bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.

  • Hab ich doch oben auch schon geschrieben.


    Gruß HaJo


    Es ist richtig, dass der C1 auf 5 Jahre begrenzt ist! Die Begrenzung trifft aber nur Leute, die jetzt den C1 erhalten, die haben eben keinen Bestandsschutz. Vielleicht betrifft es auch noch Einige, die den 3er sehr spät gemacht haben?
    Wer Bestandsschutz hat, wird ihn auch behalten!


    Noch ist bei mir keine Begrenzung eingetragen. In ca. 2 Wochen bekomme ich meinen neuen Führerschein zugeschickt und hoffe, dass sich da nichts geändert hat! Die 5 Jahre sind auch immer zu schnell um. :/

    Dem muss ich, zumindest in meinem Fall, wiedersprechen.



    4a - Austellungsdatum: 21.11.2017
    4b - Ablaufdatum:20.11.2032


    C1 ist befristet bis 07.11.2033 (Im Jahr 2033 werde ich 50 - und dazu jetzt bitte keine Sprüche :P )
    C ist befristet bis 20.11.2022

  • Es steht vorne drauf , wann der FS als ganzes neu ausgestellt werden muß ,
    Was nicht bedeutet das irgendeine FS Klasse nicht schon vorher erneuert werden muß , das steht hinten.

    Liebe Grüße Mark
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Das Leben ist zu kurz für irgendwann

  • Dem muss ich, zumindest in meinem Fall, wiedersprechen.4a - Austellungsdatum: 21.11.2017
    4b - Ablaufdatum:20.11.2032


    C1 ist befristet bis 07.11.2033 (Im Jahr 2033 werde ich 50 - und dazu jetzt bitte keine Sprüche :P )
    C ist befristet bis 20.11.2022

    Dann kennen wir ja schon den Ort des Jahrestreffens 2033 :thumbup:

  • So, ich hab die Diskussion auch mit losgetreten. Ich war heute nochmal auf meiner Führerscheinstelle, und die wollen das jetzt nach ellenlanger Diskussion nochmal "Prüfen ".


    Ich hab im Januar 1980 zu meinem Geburtstag einen Klasse 4 Führerschein ausgestellt bekommen.
    im Januar 1982 zum 18. wurde er erweitert auf Klasse 3.
    im März 1982 wurde erweitert auf Klasse 1
    und im Februar 1985 wurde er erweitert auf Klasse 2 ( Umschreibung vom BW-Schein ).


    Jetzt war der graue Lappen voll bis auf das letzte Eck. Die erweiterungen standen auf der Rückseite. Das alles ist in Unterfranken gemacht worden.


    2014 habe ich dann die Klasse 2 verlängern wollen. Und hab ärztliches Gutachten und Sehtest vorgelegt.
    Da haben die mich weggeschickt und ich sollte Passbilder zusätzlich einreichen. das Bild war von mir mit 16.


    Das hab ich dann gemacht und abgegeben. 14 Tagen später war mein Kartenführerschein da und die Pappe wurde entwertet.
    Die haben das aber so ausgelegt als ob sie den Führerschein neu ausgestellt hätten. Und beharren auch da drauf. C1E und CE befristet bis Jan 2019.
    Im November 2018 hab ich dann beide verlängert durch Gutachten und Sehtest.


    Bei der Diskussion heute haben die wieder so getan als hätten Sie den Führerschein neu ausgestellt !
    Erst mein Einwand, hätte ich die Klasse 2 in 2014 verfallen lassen, hätte ich heute noch einen bis 2033 gültigen C1E auf einer grauen Pappe, hat den einen etwas ins Grübeln gebracht. Er will das jetzt nochmal prüfen und meldet sich in den nächsten Tagen.


    Ansonsten lass ich mich mal von einem Anwalt beraten.


    Grüße wolfgang

    • Offizieller Beitrag

    Na, das ist ja ein Kuddelmuddel. Mein "Lappen" wurde bereits 2003 auf den Kartenführerschein umgeschrieben. Ich habe weder eine Befristung des Führerscheins an sich, noch einer der relevanten Klassen. Dass der CE überhaupt draufstand ist eher verwunderlich, da ich ja keinen C gemacht habe und der CE nur gilt, wenn man den C auch hat.


    Scheint ja fast so, als ob man sich das aussuchen kann, was gültig ist.


    VG, Thomas

  • habe noch bis ende Oktober Zeit, dann muss Deutschland aber warten bis 09/2020 :D
    Lg von unterwegs Hermann

    Dann fährst du praktisch ab Fähre ohne gültige Fahrerlaubnis ;( ?


    Das ist eigentlich auch eine spannende Frage. Wie verhät es sich, wenn man zum Zeitpunkt des Ablaufens im Ausland befindet? Darf man dann noch nach Hause fahren? Kann man eine "Verlängerung" beantragen? Gilt die Fahrerlaubnis dann im Ausland noch?


    vG
    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Dann fährst du praktisch ab Fähre ohne gültige Fahrerlaubnis ;( ?
    Das ist eigentlich auch eine spannende Frage. Wie verhält es sich, wenn man zum Zeitpunkt des Ablaufens im Ausland befindet? Darf man dann noch nach Hause fahren? Kann man eine "Verlängerung" beantragen? Gilt die Fahrerlaubnis dann im Ausland noch?
    vG
    Martin

    Fahre ich aber nicht :saint: da ich ja einen 7,49t Fahrzeug lenke :thumbup: ist aber auch in meiner Signatur unten deutlich zu sehen :D


    hier wurde schon mal das Fahrzeugproblem beantwortet, denn das kommt noch dazu ...... ^^ Nordamerika 2018 / 2019 / 2020


    Lg von unterwegs Hermann

  • Mein neuer Führerschein ist heute schon gekommen.
    Bei C1E gibt es weiterhin keine Begrenzung.


    Aufgefallen ist mir, dass unter Zeile 10 bei C/CE beim alten Führerschein ein Sternchen stand und beim neuen nun 2014.
    Klasse 2 habe ich in den 70ern gemacht.
    Als Grund für Sternchen und 2014 wurde mir genannt, dass mein Klasse 2 wegen fehlender Verlängerung bis 2014 ruhte und erst dann wieder auflebte.


    Hat jemand ein Sehhilfe im Führerschein eingetragen? Obwohl vom Augenarzt eine Sehhilfe >7,5t verordnet wurde, finde ich auf dem neuen Führerschein kein Hinweis darauf.


    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Interessant ist ja auch das unser „Küken“ trotz großem Lappen nicht mal einen anständigen Trecker mit „T“ steuern darf. Ich dachte immer der sei beim CE inklusive.


    Gruß
    Rufus


    ....der durch diesen ganzen Bödsinn auch nicht wirklich durchblickt.. :00000461:

  • Hat jemand ein Sehhilfe im Führerschein eingetragen? Obwohl vom Augenarzt eine Sehhilfe >7,5t verordnet wurde, finde ich auf dem neuen Führerschein kein Hinweis darauf.



    Unter Punkt 12 (ganz unten links) steht die Schlüsselnummer 01.06 ---> bedeutet Brille oder Kontaktlinsen

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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