Schweiz erlaubt befüllen von Gastankflaschen

  • Naja, ich habe schon die letzen 8 Jahre nie ein Problem damit gehabt an der LPG Tank Gas zu tanken, übrgens auch nie in Deutschland oder sonst einem europäischen Land. In Italien wollte infach mal ein Tankwart selber tanken, sollte er doch war für mich OK ;). Und in der Schweiz einmal meinte einer an der Tanke dies Gas sei nur zum Fahren und ich hätte doch ein Dieselfahrzeug. Ich meinte spontan nönö ich hab ein Hybriedfahrzeug und gut war ;). Ich habe aber immer von aussen betankt. Nun beim Wochner sind die Flaschen sogar im Fahrezugausweis eingetragen worden durch das Strassenverkehrsamt. Also auch schon seid Oktober 2020 ganz offiziell genehmigt.

  • Das mag ja sein, aber hier in D gab/gibt es seitens der Gasversorger und des DVFG „stolpersteine“ die uns in den Weg gelegt wurden.


    Ich habe die seit 2007 in diversen Fahrzeugen selbst benutzt und ab ca. 2008 viele verkauft. Da aber „quergeschossen“ wurde habe ich ab 2018 den Verkauf eingestellt.


    Es gibt dutzendfach verschiedene Meinungen dazu. Imho ist eine „Tankflasche“ im Gaskasten nicht anders zu bewerten wie eine „Tausch- oder Eigentumflasche“.

    Sie wiegt genausoviel, hat den gleichen Durchmesser, den gleichen Inhalt und beim Unfall verhält sie sich auch nicht anders.


    Es ist darüber schon viel geschrieben worden, auch hier und ich wollte es nur „kundtun“ das wieder etwas Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist.


    Gruß


    Elbert

  • Naja, ob das wirklich eine Vereinfachung ist, bin ich mir auch nicht sicher. Wenn ich das richtig interpretiere werden damit die Tankgasflaschen den fest installierten Tanks gleichgestellt. Damit gelten dann sicherlich automatisch auch. die Vorschriften für die Festinstallationen. Da sind insbesondere die Befestigung der Flaschen die in Fahrtrichtung eine Beschleunigung/Verzögerung von 20G und seitlich 8G widerstehen müssen. Ausserdem müssen die Verbindungen feste Rohre sein, Schläuche sind nicht zulässig.


    Ich fahre seit Jahren mit den Alugas Tankflaschen herum und konnte auch immer selbst tanken in D und CH. (vorausgesetzt eine funktionierende Tankstelle in CH gefunden)

    Das Strassenverkehrsamt hatte sich bisher auch nicht für die Gasinstallation interessiert. Neuerdings (AG und BE) aber schon. Der Händler offerierte mir eine vorschriftsgemässe und eintragbare Befestigung der Tankgasflaschen mit einem Arbeitsaufwand von 1 Tag + Material + Gebühren für Dokumentation und Eintrag im FZ-Ausweis!


    Habe mir deshalb vorgenommen vorläufig bei Prüfungen auf Tauschflaschen zu wechseln.


    Bewegung ist sicher gut, Berücksichtigung aller Umstände aber besser, und gesunder Menschenverstand walten lassen noch besser.


    Gruss

    Felix

  • Ausserdem müssen die Verbindungen feste Rohre sein, Schläuche sind nicht zulässig.

    Ich sage jetzt mal dies ist so nicht korrekt. Bei mir sind es keine festen Rohre, von der Flasche zum Tankanschluss und von Flasche zu Flasche, aber die Anlage ist abgenommen und eingetragen im Fahrzeugausweis im Kanton Zürich.

  • felix1024


    Wie Jubel schon schreibt ist das nicht korrekt.


    Feste Leitung ist nur beim „Gastank“ in den Vorschriften verankert.


    Von „Tankgasflaschen“ wird genauso wie mit Tauschflaschen vom Entnahmeventil zum Gasdruckregler mit orangem Schlauch gearbeitet. Oder der Druckregler sitzt direkt auf dem Entnahmeventil.


    Es gibt eine sehr umfangreiche Dokumentation für den Einbau und Abnahme in der Schweiz. Dabei werden auch Beispiele für Tankflaschen beschrieben und abgebildet.

    Und was dort beschrieben ist, entspricht nicht dem, was Du berichtest. Es werden bei bestimmten Einbauverhältnissen nur Verstärkungen auf der Rückseite der Wand benötigt an der die Tankgasflasche befestigt werden soll.


    Ich suche es nochmal und stelle es hier ein.


    Gruß


    Elbert