Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon von etlichen Seiten das Thema Fahrtenschreiber bei Gespannen über 7,5to um die Ohren gehauen bekommen. Ich habe dazu auch schon einiges gelesen und komme zu dem Ergebnis, dass generell Fahrzeuge über 7,5to einen solchen Fahrtenschreiber haben müssen; auch Wohnmobile; jedoch nur wenn Sie gewerblich genutzt werden oder der Personenbeförderung dienen. Beides sind Bedingungen die wohl die meisten nicht erfüllen. Dennoch ist es so, dass wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist; dieser auch genutzt werden muss (!). So lese ich das zumindest.
Ich weiß auch, dass das Thema schon mal zumindest in Teilen Thema war. Jetzt ist allerdings die Frage gibt es Neuigkeiten zu diesem Punkt?
Alles verbunden mit dem visuellen Nachweis meiner künstlich erfolgten "Hochzeit" zwischen neuem Anhänger und unserem "Schüttelfrosthotel