Überholverbot für LKW und Wohnmobile bis 7,49 to.

  • Also ran an den Wissing asap. Auch wenn die Ampel große Baustellen hat, braucht sie auch quick wins. Da könnten wir doch helfen? 😎

    Also ich wäre da etwas vorsichtiger. Denn es soll ja jetzt auf alles auch das neue Klimaministerium draufschauen. Und da dann noch wer an dem "quick win" teilnehmen will, könnten in dem Zusammenhang gleich die Schadstoffeinteilungen neu geregelt und/oder ein saftiger Aufschlag auf die Kfz-Steuer festgelegt werden. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Dasselbe gilt für Busfahrgestell - 100ter Zulassung eingetragen- Blitzer……… usw. , gelle Schorsch BenD ?


    LG Luna

    wenn Du da auf den schreibwütigen Regierungspräsidenten von Karlsruhe ansprichst, ja der sieht das ein wenig anders wie wir es sehen - der kennt keine 100 er Zulassung und der läßt auch die Überholverbote rigoros verfolgen ;)


    v.G. Schorsch

  • der sieht das ein wenig anders wie wir es sehen - der kennt keine 100 er Zulassung

    Naja, das ist ja sehr eindeutig in §18 STVO geregelt. 100kmh auf Autobahnen über 7,5to gilt NUR für KOM (Kraftomnibus) .


    Sobald in der Zulassungsbescheinigung was anderes steht, gilt 100kmh nicht mehr.


    Auch ich darf nur noch 80kmh fahren (fahre aber trotzdem weiter 100kmh), wegen der Umschreibung zum Wohnmobil, nur fällt es optisch auf Fotos nicht auf.

    Ich bin schon öfters geblitzt worden, wird aber wohl wieder aussortiert, es ist nämlich noch nie was davon zuhause angekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Jürgen, das war einer der Hauptgründe die mich zum Kauf des VOLVO Bus bewegt haben. Aber man kann sich auf das Aussortieren nicht verlassen. Es gibt vollautomatische Blitzanlagen, denen eine Bodenwaage vorgeschalten ist und das Blitzen für Großfahrzeuge aktiviert wird. Ich habe da tatsächlich reichlich Schriftverkehr. Seit ich auf meinen Beifahrer Tom (Tom) höre, reduziere ich jeweils die Geschwindkigkeit bei entsprechenden Hinweisen.

    Für die mobile Verkehrsüberwachung ist man natürlich mit einem Bus uninteressant - vor allem beim Überholen :-))


    v.G. Schorsch

  • In Niedersachsen gibt es relativ häufig das Überholverbot für LKW mit dem Zusatz 7,5t, was dann bedeutet, dass ich mit meinem Daily-Fahrgestell weiter durchziehen kann. Ich liebe diese Schilder ;)

    Was die Blitzer betrifft glaube ich das die modernen Geräte eine LKW Bilderkennung drin haben und ohne Waage auskommen. Ich werde SEHR oft geblitzt und so viele Waagen kann es garnicht geben :/


    Viele Grüße


    Detlef

  • Hallo,


    als bei uns auf der Bundesstraße die Blitzersäulen aufgestellt wurden, habe ich mich mit dieser Firma unterhalten. Die Säulen, oder alle Radaranlagen können die Breite vom Fahrzeug messen. Sobald ein Fahrzeug über 2,40m breit ist, geht man von einem LKW aus. Deshalb werden Wohnmobile mit 2,3m Breite als PKW behandelt und werden normalerweise, wenn diese über 80 km/h fahren nicht geblitzt. Bei Wohnmobilen über 2,40m Breite löst der Blitzer dann aus.


    Gruß, Wolfgang

  • Moin Moin, das mit dem "Blitzen" hatte ich ´ne ganze Zeit auf der B209 Richtung Lüneburg.

    Nach ca 6-8 Reklamationen beim Ordnungsamt in LG wurde mir dann mitgeteilt,

    daß das "unberechtigte" Blitzen etwas mit dem Meßverhalten der Schleifen im Strassenbelag zutun hätte,

    sobald ein Fahrzeug mit einem längeren Radstand als X drüber fährt (also scheinbar ein LKW!?) und

    dann auch noch schneller als 60km/h ist, wird geblitzt!


    Es sind alle Widersprüche anerkannt worden!



    Gruß aus dem Teufelsmoor

    Rolf


  • Big Brother is watching you!


    Wie immer hat aber auch diese Medaille 2 Seiten. Wenn man so mitbekommt, was für rollende Zeitbomben über unsere Autobahnen donnern, dann sind solche High Tech Kontrollen durchaus zu begrüßen. Durch die massiven Kontrollen der Ladungssicherheit hat sich zum Beispiel viel verbessert. Auch bei uns im Betrieb! Dass manche Kontrollen übertrieben werden und in pure Schikane ausarten ist eher ein menschliches Problem und auch ein ganz anders Thema.


    VG Dietz

  • ... übrigens hat eine Petition relativ wenig Wirkung. In 2005, 2015,2018 wurden ebensolche Petitionen "Wohnmobile aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277 (Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge über 2,8t, respektive 3,5t) herauszunehmen" bis in den Bundesrat durchgestanden. Letze Aussage des Budnesrates in 2019 war "Wohnmobile sind bereits in vielen Punkten den Kraftomnibussen gleichgestellt, die Umsetzung obliegt den Ländern". Hessen war scheinbar das erste Bundesland, die dann auch tatsächlich die Beschilderungen des Zeichens 277 mit dem Zusatzschild "Ausser Wohnmobile" gekennzeichnet hat.

    Ich habe da inzwischen eine gewisse Hemmungslosigkeit. Wo ich kein Risiko erkennen kann, da überhole ich dann auch langsame LKW innerhalb der 277er Zonen. in 2018 hatte ich dazu letztmalig einen Kontakt mit der Rennleitung und die haben mich laufen lassen ... (Hatten wohl keinen Bock mehr auf meine Diskussion). "Die Beschilderung hat schon ihren Grund. Es ist eine Gefährdung im Verkehr, wenn sie da überholen. -> Ach, und der Reisebus mit 56 Kinden an Bord, der mit 105 km/h auf der 3.Spur dran vorbeizieht, verursacht diese Gefahr nicht?"


    Interessant ist, gestern auf der A2 war die gesamte Strecke von Rinteln bis Hannover via elektronischer Anzeige das Überholverbot (Zeichen 277) aktiv und ich habe mich dran gehalten, weil ich viel Zeit hatte. Im linken Spiegel tauchte ein polnischer LKW nach dem anderen auf und zog vorbei obwohl ich den Tempomal lt. GPS auf 92km/h hatte ... :cursing:

    Solange das ungestraft möglich ist, hält sich mein schlechtes Gewissen in diesem Punkt auch deutlich in Grenzen.


    vG

    Martin

  • Da ich nach 20 Jahren immer noch ein unbeflecktes Punktekonto habe, bin ich da auch weiterhin weitestgehend entspannt. Ich überhole ja auch nicht, wenn ich dafür ein höheres Risiko eingehen müsste. Aber wenn man vor 19:00 Uhr auf einer dreispurig ausgebauten Autobahn (A1) zwischen Westhofener Kreuz und Osnabrück für ca. 100km hinter einem 82km/h fahrenden Tankwagen hängt, ein "K$&§#Z"-gekennzeichneter LKW nach dem andern vorbeirauscht und kaum andere Fahrzeuge auf der Bahn sind, dann "Blinker raus und ab". Wenn es mich dann erwischen sollte, dann muss ich den Punkt kassieren und künftig zurückhaltender sein. Es ist nur frustrierend mit 60km/h hinter den LKW den Berg raufdaddeln zu müssen und die Reisebusse ziehen mit 100km/h vorbei und entschwinden am Horizont, währen man selber als gesetzestreuer Mobilist hinter den Trucks hängt und auch die fernöstlichen LKW mit Gedröhne vorbeirauschen. Da werfe ich Fairness auf der einen Seite und Punkte auf die andere Seite der Waage. Schlägt die Waage dann in Richtung Fairness aus, dann ... Blinker und Gas. (Bis ich auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werde)


    vG

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Es gehört zwar nicht zum Thema Überholverbot aber zum Gesamtthema Wohnmobile/LKW.

    Wir schreiben jetzt Ende 2021 - der Gesetzestext dass LKW auf der Landstraße 60 km/h fahren dürfen, stammt tatsächlich aus 1939.

    Auszug daraus:

    Im Mai 1939 wurden wegen der Unfallzahlen wieder Begrenzungen eingeführt (PKW innerorts 60 km/h, außerorts 100 km/h, LKW 40 bzw. 70 km/h). Nach Kriegsbeginn senkte man die Geschwindigkeiten im Oktober 1939 auf 40 km/h innerorts, außerorts 80 km/h für PKW, 60 km/h für LKW. Die Beschränkung galt auch auf den neuen Reichsautobahnen


    inzwischen hat sich die Technik doch ein wenig weiterentwickelt, aber das interessiert in den Fachabteilungen des Verkehrsministeriums keinen. Diese Passagen gehören dringend überarbeitet, letztendlich betrifft das ja alle Wohnmobilfahrer über 7,5 Tonnen.


    v.G. Schorsch