Gasprüfung alle 2 Jahre abgeschafft!

  • der Tenor des Links ist schon recht tendenziös:


    "Bislang war die Prüfung der Gasanlage in einem Wohnwagen, Wohnmobil oder Kastenwagen für viele von uns obligatorisch und wenn man das Pickerl nicht hatte, gab es keinen TÜV. „HU nicht bestanden“

    Dann wurde festgestellt, dass eine Gasprüfung mit der derzeit benutzten Technik nicht zweifelsfrei möglich ist und die Gasprüfung wurde ausgesetzt.

    Trotzdem verweigerten einige Prüfer Campern die HU, da die Gasanlage nicht ihren Vorstellungen entsprach oder keine Gasprüfung vorlag, die es ja eigentlich nicht mehr gab.

    Nun ist es soweit, die Gasprüfung ist abgeschafft.

    Denn offenbar gibt es keine Möglichkeit mit den üblicherweise benutzten Geräten die Anlagen tatsächlich zu prüfen.

    Zumindest lässt das die Begründung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr Heft 24/21 darauf schließen:

    „…ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Position und Mangelbewertung D 6.’1 .3 b) zu dieser Prüfung, die zeitlich befristet ausgesetzt ist, gestrichen

    Die Prüfung mit den bislang genutzten Geräten war also offenbar fehlerhaft, bleibt für uns die Frage, ob dies nicht sogar bekannt war, ja, wie lange dieser Umstand bekannt war!

    Vielleicht gäbe es sogar bessere Gerätschaften, die aber sind bei den allermeisten Händlern und Werkstätten jedoch nicht vorhanden. ......"


    Fakt ist, die bei der Gasprüfung verwendeten Meßgeräte sind nicht homologiert, d.h. sie entsprechen aus formalen Gründen nicht den Qualitätsanforderungen für Geräte wie sie bei der HU verwendet werden. Sie dürfen da­her nicht über die Vergabe der TÜV-Plakette entscheiden. Die Pflicht zur Gasprüfung wurde deshalb 2 Jahre ausgesetzt


    allerdings hatte bereits Anfang 2020 die DEKRA entschieden, daß die Gasprüfung sicherheitsrelevant ist und ohne Gasprüfung keine HU


    da wird m.E. eine Streit zwischen Organisationen auf den Schultern der Camper ausgetragen, denn Campingplatzbetreiber können aufgrund ihres Hausrechts den Zugang ohne Gasprüfung verweigern


    meine Meinung: Schwachsinn hoch 3


    grüße klaus

  • Ich lasse trotzdem die Gasprüfung alle zwei Jahre beim GTÜ Betrieb meines Vertrauens (guter Freund) mitmachen, so auch im November 2021 geschehen.

    Gibt mir die Sicherheit das auch alles Dicht ist und keinerlei Probleme bei einer eventuellen Überprüfung durch den Campingplatzbetreiber.


    In Österreich ist übrigens der Zutritt auf einem Campingplatz ohne gültige Gasprüfung untersagt.


    Grüße

    Stefan

  • Das der Schmarn abgeschafft wurde ist nur folgerichtig, denn die Druckprüfung der Leitung war ein Witz……man drückt auch nicht alle 2 Jahre die Spritleitungen ab. Das Problem lauert an den Verbauchsabnahmegerätschaften. Das die heimische Therme regelmäßig geprüft wird macht Sinn, beim Wohnmobil ist das angeblich alles Wartungsfrei. Zb. Eine Aldeheizung bräuchte da erheblich mehr Aufmerksamkeit, hatte schon den Fall…da hat der sich Gastank über Nacht mit 100 l über die undichte Aldeheizung entleert. Schon damals sagte mir ein Techniker in Röthlein , komm lieber alle 3-4 Jahre und lass diese bei uns richtig prüfen……die Händler haben zudem keine Zeit und noch weniger geeignetes Personal. Einzige Lösung, die Gasfachleute müssen in die Pflicht genommen werden……

  • Ich sehe das genauso, was nutzt es die Leitungen alle 2 Jahre abzudrücken. Ich kann heute abdrücken und morgen ist es trotzdem undicht.

    Die größten Schwachstellen sind die Endgeräte und das geprüfe der Leitungen sehe ich als Show das halt was gemacht wird.

    Im Zweifel wird dann alle 10 Jahre ein Teil getauscht obwohl es nicht defekt ist.

    Die Prüfung der Endgeräte sehe ich auch als sinnvoll.

  • Jetzt klammert euch mal nicht daran, daß bei der G607 nur die Leitung auf Dichtigkeit geprüft wird. Da gehört schon noch mehr dazu.


    Ich habe in den letzten Jahren genug Gasprüfungen gemacht um festzustellen daß Einige meinen, man könne unbeschwert an Gasanlagen schrauben, Teile/Geräte ersetzen und dabei Sicherheit völlig außer Acht lassen. Auch sog. Fachbetriebe.

    Und für den Nutzer ist es heutzutage ja einfach, im Internet bestellt und schwups, sind die Teile da.


    Und genau da greift die G607 - wenn der Prüfer seine Prüfung seriös durchführt. Und das ist - leider- nicht immer gewährleistet.


    Die letzte Gasprüfung habe ich vor 3 Wochen in Almerimar an einem 2008 er Concorde gemacht an dem einige Änderungen durchgeführt wurden die im Prüfbuch gar nicht vermerkt waren. Dem Eigentümer viel Geld abgenommen, dafür hingen im Flaschenabstellraum Regler und Schläuche die 2018 hätten ersetzt werden müssen. Ein neuer Gastank mit neuem Regler bei einer „Fachfirma“ eingebaut, aber nicht vermerkt, wohl aber eine Gasprüfung durchgeführt. Ein anderes Kochfeld eingebaut - ohne Prüfzeichen, ohne Hitzeschutz, ohne Warnhinweise. Da die Gasleitung nicht passte, einfach mit Schlauch auf Schlauchtülle angeschlossen.


    Naja, der BMVI wird sich da wohl etwas einfallen lassen müssen daß an Reisemobilen und Wohnwagen im Rahmen der HU ein weiterer Prüfpunkt in die HU Richtlinie aufgenommen wird. Kann aber dauern.


    Gruß


    Elbert

  • Ja, das Problem der Laien die selber schrauben besteht natürlich, hier muss ich dir absolut recht geben.


    In den 90ern, als ich mein Geschäft begann und es noch kein Internet gab war das anders.

    Wenn du im Großhandel einkaufen wolltest musste erstmal ein Meisterbrief, Eintragung Handwerksrolle, Verkauf nur an autorisierte Fachleute usw. vorgezeigt werden, ansonsten gab es kein Konto und kein Material.


    Von mir aus kann die Gasprüfung bleiben, dann aber bitte von Fachleuten da die Prüfung ja nur eine Momentaufnahme ist und viele einen möglichen Mangel gar nicht im Haus beheben können.

    Als ich letztes mal zum TÜV war, Iveco Werkstatt sagte mir der Meister das die Duo getauscht werden muss(10 Jahre), hinbekommen haben die das nicht da die neue nicht 1 : 1 getauscht werden konnte.

    Die dürfen aber die Prüfung machen?

  • Wenn meinst du

    https://www.dvfg.de/presse/pre…ommt-neue-rechtsgrundlage


    Abgeschafft ist die Gasprüfung keineswegs. Sie wird lt. Publikationen aktuell nur von der HU abgekoppelt ... UND für Wohnwagen wieder verpflichtend

    eingeführt, was auch gut so ist...

    Wenn du mit Wohnwagen Wohnmobile meinst, gebe ich dir Recht.

    Für Wohnwagen war es noch nie Pflicht.

  • Eine Anmerkung zu dem verlinkten Artikel:


    Der Verfasser ist ein Verband der Flüssiggaswirtschaft:


    https://de.wikipedia.org/wiki/…r_Verband_Fl%C3%BCssiggas


    Zitat aus dem Artikel:


    Der Interessensverband will in verschiedenen nationalen und internationalen Gremien bei der Schaffung von Normen und Regelwerken mitwirken...


    Mit anderen Worten, der Verein hat nichts zu sagen.


    Entscheident ist der DVGW (ähnlicher Name).


    https://de.wikipedia.org/wiki/…des_Gas-_und_Wasserfaches


    Zitat aus dem Artikel:


    Die Hauptaufgabe des Vereins besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung in Deutschland gewährleistet wird.


    Imho muss man abwarten was von diesem Verein kommt.

  • Wenn meinst du

    Wenn du mit Wohnwagen Wohnmobile meinst, gebe ich dir Recht.

    Für Wohnwagen war es noch nie Pflicht.

    Ich weiß nicht woher Du die Info hast das es für "Wohnwagen" noch nie Pflicht war. Ich habe 20 Jahre selbst 3 Stück gehabt. In den Jahren 1985 bis 2005 ging ohne regelmäßige 2 jährige Gasprüfung gemäß G607 garnichts. Ohne gültige Gasprüfung KEIN TÜV am Wohnwagen.

  • Ich weiß nicht woher Du die Info hast das es für "Wohnwagen" noch nie Pflicht war. Ich habe 20 Jahre selbst 3 Stück gehabt. In den Jahren 1985 bis 2005 ging ohne regelmäßige 2 jährige Gasprüfung gemäß G607 garnichts. Ohne gültige Gasprüfung KEIN TÜV am Wohnwagen.

    Genau das stimmt eben nicht. Es handelt sich um eine Empfehlung. Die TÜV Prüfer versuchen das gerne. Ist aber nicht richtig.

    Glaube es, oder nicht!

    Wichtig: Was nicht heißt, dass ich diese Prüfungen nicht wichtig finde. Sie sind sehr wichtig!

  • Hallo,


    ich bitte den Themenverfasser den Titel dieses Threads zumindest um 3 Fragezeichen

    zu ergänzen, da der Titel "Gasprüfung alle 2 Jahreabgeschafft!" in keinster Weise den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Der Titel vermittelt den Eindruck als könne man zu Zukunft auf die Gasprüfung gemäß G607 verzichten.

    Der Linertreff ist ein starkes Forum, welches auch dank seiner User durch Kompetenz und Fachwissen überzeugt.

    Derartige Schlagzeilen auf Bildzeitungsnivau sollte es hier nicht geben.

    Und wenn mich nun dafür der eine oder andere die Wand nageln möchte, bitte nur zu.

    In so elementaren Dingen wie Sicherheit geht es nicht um glauben oder nicht glauben, sondern um Fakten.

    Grüße Viktor

  • Verkehrsblatt 24-2021 vom 25.11.2021…

    Nr. 232

    Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen…

    Bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ,,Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrübergehenden Nutzung“ ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Position und Mangelbewertung D 6.’1 .3 b) zu dieser Prüfung, die zeitlich befristet ausgesetzt ist, gestrichen. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Hauptuntersuchung als beigestellte Prüfung ist nach den Vorgaben zur Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 1702A auch zukünftig nicht möglich. Die Verpflichtung zur Prüfung von Flüssiggas Anlagen soll zukünftig als eigenständige Prüfung durch von der Hauptuntersuchung unabhängige Vorschriften verpflichtend werden.

    Quelle: Verkehrsblatt-Verlag

  • Siehe mein #10:

    Sage ich doch, die Prüfung wird von der HU abgekoppelt. D.h. ist gemäß Prufrichtlinie der TÜV Organisationen KEIN Bestandteil mehr der Hauptuntersuchung.

    Das bedeutet aber KEINESWEGS das die damit die Gasprüfung insgesamt abgeschafft ist.


    Zwar ist die Prüfung nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchung von Wohnmobilen, dennoch hat sich die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG nicht verändert und fordert unmissverständlich die verpflichtende Gasprüfung gem. G 607/EN 1949.

  • logo, ab dem 25.11.21 handelt es sich nicht mehr um eine der HU beigestellte Prüfung.


    "Die Verpflichtung zur Prüfung von Flüssiggas Anlagen soll zukünftig als eigenständige Prüfung durch von der Hauptuntersuchung unabhängige Vorschriften verpflichtend werden."

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart