TÜV/Hauptuntersuchung bei längerem Auslandsaufenthalt

  • Hallo,

    wir müssen mit unserem Wohnmobil jährlich zum TÜV und werden in Zukunft oft über längere Zeiträume im Ausland unterwegs sein. Gibt es Probleme nach einer längeren Reise, wenn die Hauptuntersuchung überfällig ist? Wie reagiert der TÜV, wenn die Hauptuntersuchung mehrere Monate abgelaufen ist.


    Im Internet habe ich recherchiert und folgende „Strafen“ gefunden: Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro. Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.


    Die 25 Euro sind noch zu verschmerzen. Aber bei Punkten sehe ich es kritisch....


    Wie sind eure Erfahrungen und wie geht ihr hiermit um?


    Grüße


    Thomas

  • Der ADAC schreibt dazu:



    Was ist, wenn die HU im Ausland fällig wird?

    Sie müssen dann nicht extra nach Hause fahren. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.

    Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.

  • Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen.

    Danke für den Hinweis.

    "Unter Umständen" ist sehr schwammig vom ADAC geschrieben. Ob unter Umständen dann der TÜV auf Strafe und Punkte verzichtet ist unter Umständen dem ADAC nicht bekannt....

  • Hallo alle zusammen,


    mit diesem Thema beschäftige ich mich auch schon eine gewisse Zeit.


    Mein Kenntnisstand ist, dass ich im Ausland für eine fehlende HU/AU nicht belangt werden kann, sofern diese bei Grenzübertritt noch nicht abgelaufen war. Bei der Einreise zurück nach Deutschland muß jedoch der erste Weg zum TÜV sein, oder zumindest ein fester Termin vereinbart worden sein, wenn dies der heimische TÜV machen sollte, also nicht die erste TÜV-Stelle hinter der Grenze genommen wird.


    Das mein Fahrzeug fahrtechnisch in Ordnung ist kann ich dokumentieren, weil MB feste Intervalle zur Überprüfung vorgibt, die ich im Ausland auch wahrnehmen werde.


    Einen Punkt sollte man noch beachten, nämlich die Versicherung!


    Ob diese über den Umstand zu informieren ist, weiß ich nicht. Jedoch könnte bei einem Unfall die Versicherung, sofern Sie von dem abgelaufenen TÜV erfahren sollte, die Zahlungen reduzieren, zumindest dann, wenn es zwischen dem abgelaufenen TÜV und dem Unfall einen kausalen Zusammenhang geben sollte.


    Eine Frage habe ich:


    Was für ein TÜV-Datum würde der TÜV bei einer abgelaufenen Plakette vergeben? Zurück in die Vergangenheit oder ab dem Monat, wo der TÜV neu gemacht wurde?



    Liebe Grüße


    Rolf

  • Servus


    Es gibt doch auch im Ausland TÜV Stellen?! Kann man da nicht seinen TÜV machen lassen?

    Hatte mich schon immer gewundert warum der deutsche TÜV Stellen sogar in der Türkei hat

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Der Tüv in der Türkei ist eine eigenständige, hoheitliche Unterstützung. Wird vom Tüv durchgeführt aber in amtlicher Vertretung der türkischen Behörden. Die machen also nur "Türkischen Tüv".


    Nach einem Auslandsaufenthalt (nachweisbar, z.B. durch Belege der Campingplätze, Tankbelege, etc) muss man den erstmöglichen Tüv in D nach der Wiedereinfahrt ansteuern. Erstmöglich, bedeutet den ersten Tüv, hinter der Grenze, der zumutbar erreichbar ist. Haben die Tüvstationen etwa am Wochenende geschlossen, dann kann man weiterfahren, bis man eine verfügbare Tüvstation erreichen kann. Das bedeutet dann mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass die HU dann am nächsten Werktag stattfindet. Vereinfachen kann man das, indem man sich einen Termin für den nächsten Werktag nach Einreise beschafft und einen Nachweis hat.

    Unabhängig erhält man bei einer Kontrolle durch die Rennleitung eine sogenannte "Mängelkarte". Die lässt man dann beim Tüvbesuch stempeln oder legt die Mängelkarte mit dem HU-Bericht bei seiner lokalen Polizeiidienststelle vor.

    Anders sieht es aus, wenn man mit technischen Mängeln zusätzlich zur abgelaufenen HU erwischt wird. Kommt man also (exemplarisch) mit blanken Reifen und abgelaufenen Tüv aus dem Ausland am Samstag Nachmittag zurück und wird erwischt, dann gibt es eine Mängelkarte wegen abgelaufener HU und blanken Reifen. Behebt man die Mängel, so wird der Punkt HU fallen gelassen und für die blanken Reifen wird man zur Rechenschaft gezogen.


    So die Nachfrage bei der Dekra in Lüdenscheid. Das scheint auch rechtlich so in den Regularien fixiert zu sein, ich weiß aber nicht, wo.


    vG

    Martin

  • Eine Frage habe ich:


    Was für ein TÜV-Datum würde der TÜV bei einer abgelaufenen Plakette vergeben? Zurück in die Vergangenheit oder ab dem Monat, wo der TÜV neu gemacht wurde?

    Hallo Rolf,


    bin zwar kein TÜV Experte und möchte es auch nicht werden aber ich weiss, dass der TÜV früher ( bis wann auch immer) die Plaketten immer auf das Original Datum geklebt hat, was sich aber seit einiger Zeit geändert hat- jetzt kleben die den Vorstellungsmonat- gerade selber gehabt. TÜV fällig März und im April vorgestellt - > Plakette April


    Grüße


    Dirk

  • Genau so ist das. Diese Rückdatierung war eine Phase vor einigen Jahren, die dann aber gerichtlich gekippt wurde. Aktuell besagt die HU-Plakette lediglich, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung frei von gravierenden Mängeln war und datiert den nächsten Untersuchungstermin.


    vG

    Martin

  • Moin Martin, moin alle zusammen,


    weißt Du evtl., ob nach x-Jahren des abgelaufenen TÜV‘s der TÜV sagen könnte, wir machen jetzt keine HU/AU, weil zunächst eine neue Abnahme des Fahrzeuges zum Straßenverkehr (oder wie auch immer das heißen möge) stattfinden muß.


    Unser MORELO wird frühestens Mitte 2024 auf deutschen Boden rollen, evtl. noch später, dass wird sich in den nächsten Wochen entscheiden.



    Vielen Dank vorab und liebe Grüße


    Rolf

  • die überschritten Zeit ist aber mit der Prüfungsgebühr zu entrichten.v. G.

    Schorsch

    Nicht zwangsläufig. Wenn es "gute Gründe" gibt (Saisonkennzeichen), längerer Werkstattaufenthalt i.e. nach Unfallreparatur, oder wie bei mir wetterbedingt keine Vorführung eines CD2 Oldtimers, dann wird i.d.R. kein Aufschlag genommen. Treffen solche Fälle nicht zu, so muss ggf. eine sorffältigere Prüfung mit Prüfungspunkten über den Standard der HU durchgeführt werden und dann kommt es zu diesem "Verspätungszuschlag". Grundsätzlich liegt das aber auch im Ermessen des Prüfers.


    Nein, das kann nicht geschehen. Die Hauptuntersuchung ist eine Überprüfung des technischen Zustandes und Übereinstimmung mit den Bedingungen der StVZO zum Zeitpunkt der Vorführung. Ob der Wagen vor 1 Jahr, 2 Jahren oder deutlich Länger nicht vorgeführt wurde, ist dabei unerheblich. Bei einem verlängerten Zeitraum seit der letzten HU werden ggf. zusätliche Sachen in Augenschein genommen und für diese zusätzlichen Untersuchungen kann ein Aufschlag verlangt werden. Das sind meist bis zu 50% der regulären HU Gebühr (häufig 1/4)

    Ich habe ein Fahrzeug in der Restauration, welches letztmalig in 2014 zur HU war, aber zugelassen ist und entsprechend nach Fertigstellung (dokumentiert) in 2022 wieder vorgeführt wird. Das ist kein Problem.

    Der Emmi (M3) wurde auch nach 8 Jahren Unterbrechung durch mich erstmalig wieder zur HU vorgeführt. Da der Wagen abgemeldet war, gab es auch keinen Aufschlag.


    Der Nächste aus unseren Kreisen, der das Thema HU durchleben wird, ist Ambra (Hermann) dessen HU sicherlich mindestens 3 Jahre überzogen sein wird. Da wird es dann nochmal praktisch getestet ;)



    vG

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Heute TÜV beim Bus gemacht und natürlich die Angelegenheit Überziehung besprochen. Es gibt eine einheitliche Regel, die ersten beiden Monate überziehen Kosten nix, ab dem 3. Monat kommt ein Zuschlag von 20 % auf die Prüfungsgebühr, egal wie lange man überzogen hat. Mit dem Prüfer verhandeln ist schlecht, er gibt in sein System das Datum der letzten HU ein und es wird automatisch errechnet. Das ist Stand Dekra.


    V. G. Schorsch

  • Hallo zusammen,

    ich kann hier an dieser Stelle Vollzugsmeldung geben, gestern den 5. July meinen TüV Stempel bis zum 08. 2023 erhalten, nach Überziehung von 4 Jahren :-))

    Kostenpunkt, heißt Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 ohne ASU diese wurde Separat durchgeführt 115,00 Euro plus ASU 50.-Euro :saint:

    Lg. Hermann

    Da überziehe ich auch mal.

    Kein Aufgeld?

    Ich habe bei die DEKRA 189€ gezahlt. Auf die Frage wieso so (zum Vorjahr von GTÜ 121€) hoch wurde gesagt Preisanpassung und das macht der Computer nach Schlüsselnummer.