Gastankflaschen Einbau

  • Moin,


    ST2-Stefan :

    Durch die auf ganzer Höhe durchgehend geschlossenen Innenstege ist dort auch keine seitliche Be-/Entlüftung möglich.

    Problem ist ja anscheinend, dass die Tankflasche die vorhandene(n) Öffnung(en) abdeckt - das tut sie dann auch auf diesen Gittern.


    Beste Grüße

    Georg

  • Jupp, wir haben tatsächlich 33° C und ich gehe nochmal schnell in den Pool um runter zu kühlen. Diese hohen Temperaturen tun dem Gemüt nicht gut, da steigt dann zu sehr der Blutdruck. Ob nun mit Kartoffelsack, Pool oder Lüftungsgitter ... Hauptsache der Druck wird abgebaut und das Gas kann ausströmen... ^^


    Nicht ärgern oder streiten. Manches ist anders gemeint als man das aus dem Text herausliest.


    vG

    Martin

  • Hallo,


    unser Auto war heute beim Boschdienst zur Tüvabnahme.

    Der gute Herr von der Dekra wollte uns erst keinen Tüv geben, weil wohl neuerdings fest verbaute Gastanks, wie auch Sonderzubehör z. B. Alufelgen im Fahrzeugschein stehen müssen. Laut Gasprüfbuch (die Prüfung steht erst nächstes Jahr mit an) ist der Tank vom ersten Tag an verbaut.

    Er hat ein Auge zu gedrückt und uns den Stempel gegeben, meinte aber nächstes Jahr sollte das eingetragen sein.

    Steht da wohl was in den CoC Papieren oder sonst wo?

    Oder muss ich jetzt tatsächlich damit zum Tüv und mir das eintragen lassen?


    Gruß

    Guido

  • Hallo Guido.


    Mein Fahrzeug ist von 2017 und hat einen fest verbauten 120 Liter Gastank.

    Der Gastank ist nicht im Schein eingetragen.


    Letzten Monat ohne Probleme bei der Dekra durch den TÜV.


    Freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    • Offizieller Beitrag

    Oder muss ich jetzt tatsächlich damit zum Tüv und mir das eintragen lassen?

    Wenn Du das nächste mal zur DEKRA fährst frag vorher, ob sie auf einen Eintrag bestehen, wenn ja dann sag Du fährst wo anders hin. Es gibt Prüfstellen die die aktuellen Vorschriften kennen. Du wirst sehen, dann gehts auch.


    v.G. Schorsch

  • Die Vorschrift, auf welche sich die Prüfer mit gewisser Unkenntnis stützen, gilt für Gastanks für Antriebsthemen (LPG als Kraftstoff für den Motor). Die Gastanks für den Aufbau (Heizung, Kochen, Kühlen) sind da nicht betroffen. Da sollte der Prüfer nochmal in seine Lehrbücher schauen

    ...


    vG

    Martin

  • Die Vorschrift, auf welche sich die Prüfer mit gewisser Unkenntnis stützen, gilt für Gastanks für Antriebsthemen (LPG als Kraftstoff für den Motor). Die Gastanks für den Aufbau (Heizung, Kochen, Kühlen) sind da nicht betroffen. Da sollte der Prüfer nochmal in seine Lehrbücher schauen

    ...


    vG

    Martin

    ok, obwohl er meinte der Gastank zum heizen.

    Die Vorschrift wäre ganz neu.

    Nächstes Jahr muss ich in deren Zweigstelle, weil man nur da die gasprüfung macht.

    Mal sehen ob man dort meckert.


    Gruß

    Guido

  • Da dürfte Elbert (Aluprof) die aktuellsten Informationen haben. Ich hatte vor ca 2 Monaten recherchiert. Da gab es noch nix ...

  • Da dürfte Elbert (Aluprof) die aktuellsten Informationen haben. Ich hatte vor ca 2 Monaten recherchiert. Da gab es noch nix ...

    Da gibt es noch nichts Neues.

    Ironie an

    Aber ist ja klar daß der Dekra Prüfer keinen „Tüv“ geben wollte

    Ironie aus


    Solange die Angelegenheit ehemalige Gasprüfung G607 nicht in trockenen Tüchern ist rate ich allen, die mit Ihrem Fahrzeug eine HU machen müssen nicht die Organisationen Dekra oder TÜV damit zu beauftragen. Die verhalten sich nicht gesetzeskonform und meinen, ihre eigenen Regeln durchsetzen zu müssen die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren.

    KÜS, GTÜ, VÜK ticken da anders.


    Gruß


    Elbert

  • Moin.


    Ich habe einfach die Gasleitungen beim Wohnwagenhändler um die Ecke abdrücken lassen, bevor ich zur DEKRA fuhr.

    Habe einfach ein besseres Gefühl, wenn alle 2 Jahre die Dichtigkeitsprüfung durchgeführt wurde.


    Aber jeder wie er mag.


    Freundliche Grüße


    Peter

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  • Bin in den letzten Jahren öfters um Hilfe bei dieser Arbeitsverweigerung gebeten worden. Da hat jedes mal ein kurzer Schriftsatz mit der bitte um schriftliche Begründung zu dieser Verweigerung zwecks Klärung, geholfen. Denn sie wissen ganz genau, dass hier unzulässig im Sinne des DVFG die Verwendung von "LPG flüssig" für Fahrantriebe und "LPG gasförmig" für die Verbrennung im Kühlschrank, Heizung, Kocher in einen Topf geworfen wird.

    Gruß Hajo