Es gibt Tage da verliert man.

  • Hallo Elbert,

    Das Werk wäre keine Option?


    Auf jeden Fall den Schaden bei der eigenen VK melden und beim Reparaturbetrieb eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann hast Du erstmal außer der SB nichts „an den Backen“. Und ggfls. die Kosten des Gutachters, wenn es auf 50/50 geht denn bei VK Schäden ersetzt die Versicherung keine durch den Versicherungsnehmer beauftragte Gutachter.


    Imho liegt der Schaden bei ca. K € 20-25 und vermutlich 4-6 Wochen Reparaturzeit.


    Wir haben - Rechtsschutz sei dank - nen Anwalt.

    Wenn das Gutachten vorliegt entscheiden wir wie es weitergeht.


    Das Werk wäre auch eine Option, klar, aber ich fühle mich beim Händer gut aufgehoben, die benötigten Teile wird er im Werk bestellen, ich hoffe es gibt sie noch zu kaufen.


    Wichtig ist erstmal dass das Gutachten was gemacht wird ein Gutachten für einen Haftpflichtschaden ist.

    Was ich nämlich bis jetzt nicht wusste ist, dass ein VK-Gutachten, sich in der Höhe von einem Haftplicht-Gutachten unterscheidet, da bei der Kasko-Abrechnung manche Dinge nicht bezahlt werden!

    Das bedeutet, wenn man von Anfang an einen Kasko-Fall annimmt und eine Begutachtung durch den von der Versicherung bestellten Gutachter vornehmen lässt hat man auf dem Gutachten etliche Euros weniger stehen, egal ob die Versicherung damit wirbt für diese Begutachtung externe Sachverständige zu verwenden oder nicht.


    Du hast sicher, wie auch ich vor dem Anwaltsbesuch, noch nichts vom Quotenvorrecht gehört, oder?

    Ich muss ehrlich sagen, ich habs anfänglich nicht verstanden als es mir erklärt wurde, aber wozu gibt es denn das Internet:

    https://www.test.de/Autounfall…el-Geld-sparen-5437606-0/


    Wie es weitergeht überlasse ich dem Anwalt. Ich denke er rät uns das Richtige.


    Ich werde hier auf jeden Fall berichten.


    Gruß


    Martin

  • Hallo Martin,


    das mit unterschiedlich ausfallenden Gutachten hat nichts damit zu tun ob Deine oder die gegnerische Versicherung den Gutachter bestellt.

    Im PKW Bereich fallen die unterschiede meist minimal aus. Da verwenden fast alle Gutachter Programme (wie z.B. Audatex, AutoiXpert u.a.)

    Da kommen die Unterschiede meist aus den Lohn- oder Lackierkosten die von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich sein können.


    Gutachten für Reisemobile zu erstellen überfordert 90% aller am Markt tätigen Gutachter. Die fallen fast immer deutlich zu niedrig aus weil die den Arbeitsaufwand gar nicht abschätzen können. Das Werk kann das, die machen nichts anderes und greifen auf Kalkulationen aus der Fertigung zurück. Ich habe bei Schäden immer einen KV im Werk machen lassen und das dem Gutachter gegeben. Meist übernehmen die das 1:1.

    Die durch die Quotenregelung ersetzten Kosten betreffen Dich zum großen Teil sowieso nicht, denn Du wurdest nicht abgeschleppt und Nutzungsausfall gibt es bei einem Reisemobil auch nicht.


    Und: Sachverständiger ist kein geschützter Begriff. Du solltest daher darauf achten, daß das Gutachten durch einen anerkannten SV gemacht wird. Die großen Organisationen wie KÜS, TÜV, Dekra u.a. garantieren das. Wobei aber nicht gesagt ist, daß das Gutachten von der Schadenshöhe stimmt, denn auch dort gibt es keine (oder nur eine handvoll) Spezialisten für Reisemobile.


    Gruß


    Elbert

  • Teil sowieso nicht, denn Du wurdest nicht abgeschleppt und Nutzungsausfall gibt es bei einem Reisemobil auch nicht.

    Grundsätzlich richtig, allerdings gilt das mit dem Nutzungsausfall nicht pauschal. Es kommt auf die primäre Nutzung des Mobils an. Ich habe Nutzungsausfall entschädigt bekommen, da ich nachweisen konnte, das das Mobil primär für die Firma genutzt wird. Ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein aber immerhin 180€ pro Tag. Angesetzt wurden 3 Tage (Stein in Seitenwand durch Mähwerk).


    vG

    Martin

  • Grundsätzlich richtig, allerdings gilt das mit dem Nutzungsausfall nicht pauschal. Es kommt auf die primäre Nutzung des Mobils an. Ich habe Nutzungsausfall entschädigt bekommen, da ich nachweisen konnte, das das Mobil primär für die Firma genutzt wird. Ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein aber immerhin 180€ pro Tag. Angesetzt wurden 3 Tage (Stein in Seitenwand durch Mähwerk).


    vG

    Martin

    Genau. Ist Einzelfallentscheidung.



    Nutzungsausfall beim Wohnmobil in der Rechtsprechung


    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mit dem Thema Nutzungsausfall bei beschädigtem Wohnmobil beschäftigt und am 10.06.2008 ein richtungsweisendes Urteil(AZ: VI ZR 248/07) gefällt: „Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung[.]“

    Diesem Rechtsspruch zugrunde lag eine Klage auf Nutzungsausfall für ein Wohnmobil nach einem Verkehrsunfall. In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass es sich in diesem Fall um einen immateriellen Schaden handele.

    Für diesen bestünde keine gesetzliche Ersatzpflicht, eine Nutzungsausfallentschädigung käme nur dann infrage, wenn das Fahrzeug mangels Besitz eines anderen Pkw auch für alltägliche Fahrten genutzt würde.

    Es lassen sich allerdings auch andere Urteile finden, die einen Anspruch auf Nutzungsausfall beim Wohnmobil unabhängig von dessen Verwendungszweck bejahen. So beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf.

  • Hallo Elbert,

    das mit unterschiedlich ausfallenden Gutachten hat nichts damit zu tun ob Deine oder die gegnerische Versicherung den Gutachter bestellt.

    Im PKW Bereich fallen die unterschiede meist minimal aus. Da verwenden fast alle Gutachter Programme (wie z.B. Audatex, AutoiXpert u.a.)

    Da kommen die Unterschiede meist aus den Lohn- oder Lackierkosten die von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich sein können.

    Es sollte so sein, ist aber nicht so.

    - Bei Kasko-Schäden werden nicht alle Arbeiten abgedeckt die bei einem Haftpflicht-Schaden mit abgedeckt sind.

    - Es bestimmt immer der Auftraggeber

    - Gutachter die die Versicherung bestellt werden meist nach Pauschalen bezahlt, d.h. er bekommt genauso viel Geld wenn er das Gutachten vernünftig mit Abfrage der Teilekosten beim Werk macht, oder ob er es aus dem Bauch raus schätzt.

    Gutachten für Reisemobile zu erstellen überfordert 90% aller am Markt tätigen Gutachter. Die fallen fast immer deutlich zu niedrig aus weil die den Arbeitsaufwand gar nicht abschätzen können. Das Werk kann das, die machen nichts anderes und greifen auf Kalkulationen aus der Fertigung zurück. Ich habe bei Schäden immer einen KV im Werk machen lassen und das dem Gutachter gegeben. Meist übernehmen die das 1:1.

    Im Endeffekt läuft es auch so ab, nur dass der Händler halt dazwischen ist.
    Händler und Gutachter bewerten den Schaden und suchen sich die Teile raus die ersetzt werden müssen. Anhand dessen fragt der Händler beim Werk nach den Ersatzteilen und den entsprechenden Preisen an. Diese fliessen dann ins Gutachten mit ein.

    So wurde es mir vom Händler erklärt und ich fühle mich da ganz gut aufgehoben.


    Die durch die Quotenregelung ersetzten Kosten betreffen Dich zum großen Teil sowieso nicht, denn Du wurdest nicht abgeschleppt und Nutzungsausfall gibt es bei einem Reisemobil auch nicht.

    Es sind schon einige Kosten die ausserhalb der Reparaturkosten angesetzt werden können:

    - Mehrkosten der VK-Hochstufung

    - Gutachterkosten

    - Nutzungsausfall, nicht pauschal, aber für den Einzelfall (z.B. Hotel wo wir mit WoMo gefahren wären, oder Mietmobil für den mit WoMo geplanten Urlaub)


    Gruß



    Martin

  • Satz mit X, das war wohl nix...


    Der Händler sagt ihm sei der Schaden eine Nummer zu groß, er denkt dass die Seitenwand gestaucht ist und getauscht werden müsse.

    Also hab ich Kontakt mit dem Werk aufgenommen und mal die Bilder hingeschickt.


    Für alle zukünftigen Fälle also gleich den Tipp von Elbert beherzigen und die Extrarunde die wir gedreht haben sparen.


    Gruß



    Martin