Hallo Elbert,
Das Werk wäre keine Option?
Auf jeden Fall den Schaden bei der eigenen VK melden und beim Reparaturbetrieb eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann hast Du erstmal außer der SB nichts „an den Backen“. Und ggfls. die Kosten des Gutachters, wenn es auf 50/50 geht denn bei VK Schäden ersetzt die Versicherung keine durch den Versicherungsnehmer beauftragte Gutachter.
Imho liegt der Schaden bei ca. K € 20-25 und vermutlich 4-6 Wochen Reparaturzeit.
Wir haben - Rechtsschutz sei dank - nen Anwalt.
Wenn das Gutachten vorliegt entscheiden wir wie es weitergeht.
Das Werk wäre auch eine Option, klar, aber ich fühle mich beim Händer gut aufgehoben, die benötigten Teile wird er im Werk bestellen, ich hoffe es gibt sie noch zu kaufen.
Wichtig ist erstmal dass das Gutachten was gemacht wird ein Gutachten für einen Haftpflichtschaden ist.
Was ich nämlich bis jetzt nicht wusste ist, dass ein VK-Gutachten, sich in der Höhe von einem Haftplicht-Gutachten unterscheidet, da bei der Kasko-Abrechnung manche Dinge nicht bezahlt werden!
Das bedeutet, wenn man von Anfang an einen Kasko-Fall annimmt und eine Begutachtung durch den von der Versicherung bestellten Gutachter vornehmen lässt hat man auf dem Gutachten etliche Euros weniger stehen, egal ob die Versicherung damit wirbt für diese Begutachtung externe Sachverständige zu verwenden oder nicht.
Du hast sicher, wie auch ich vor dem Anwaltsbesuch, noch nichts vom Quotenvorrecht gehört, oder?
Ich muss ehrlich sagen, ich habs anfänglich nicht verstanden als es mir erklärt wurde, aber wozu gibt es denn das Internet:
https://www.test.de/Autounfall…el-Geld-sparen-5437606-0/
Wie es weitergeht überlasse ich dem Anwalt. Ich denke er rät uns das Richtige.
Ich werde hier auf jeden Fall berichten.
Gruß
Martin