Online-Petition zum Thema Überholverbot und Wohnmobile bis 7,5 to

  • Die Petition ist mit aktuell 17 "Unterschriften" zwar hoffnungslos aber vielleicht geschehen ja noch Wunder ...


    Schöne Grüße

    Dietz



    Text der Petition

    Mit der Petition wird gefordert, dass zukünftig auch Wohnmobile bis 7,5 t Lastkraftwagen überholen dürfen, wobei die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit weiterhin 100 km/h betragen soll.


    Begründung

    Überholverbot für LKw bedeutet, dass Omnibusse mit mit bis zu 90 Personen an Bord im Überholverbot für LKw mit 100 Stundenkilometer überholen dürfen.

    Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und mittlerweile ausreichend Motorleistung, müssen hinter dem LKw hinterherfahren. Wohnmobile sind in aller Regel mit 2 Personen besetzt, in Ausnahmen vielleicht mit 4 Personen. Die meisten Wohnmobile über 3,5 Tonnen liegen im Bereich von bis zu 4,5 Tonnen. Wenige noch im Bereich bis 7,5 Tonnen. Die Sicherheitsausstattung eines Wohnmobils steht dem eines PKw oder Leicht-LKw in nichts nach.

    Demnach würde es doch Sinn machen, das Überholverbot für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen aufzuheben, nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.

    Es ist eine ewig währendes Thema, welches nach dem Regierungswechsel kurz angefasst wird, uns dann dem Alltag zum Opfer fällt.


    Hier der Link: <Klick mich>

  • Dürfte ein recht aussichtslose Petition sein. Exakt die gleiche Petition ist 2018 erfolgreich gelaufen. Das hat zu einer Eingabe der Gesetzesänderung im Bundesrat geführt, der allerdings 2019 dann festgestellt hat, dass "Wohnmobile sowieso in weiten Bereichen den Kraftomnibussen gleichgestellt sind und es keiner Gesetzesänderung bedarf." "Es sei Sache der Länder eine entsprechende Beschilderung anzubringen!". Dieser Aussage ist m.W. bisher lediglich Hessen gefolgt.

    Da bei den Verkehrszeichen lediglich 2 Zusatzbeschilderungen erlaubt sind, kann nicht grundsätzlich das Zusatzschild "außer Wohnmobile" angebracht werden. In der Norm gibt es dafür auch noch keine exakte Definition, weshalb bei den elektronischen Schildern noch keine Lösung zur Verfügung steht.


    Entsprechend hat die Petition auch bei überwältigender Teilnahme keine Aussicht auf Erfolg.


    vG

    Martin

  • Ich habe die Antwort auf meinen Brief an den Deutschen Bundestag iWomo und habe bestimmt an einer Steigung überholt.

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Hallo zusammen,
    genauso wie Martin geschrieben hat.
    Es liegt eigentlich bei den Ländern die Möglichkeit zum Überholen zu ermöglichen.
    Einfach Schilder kaufen und anschrauben.
    Hessen machts vor. Ein LOB an Hessen.
    Irgendwo hab ich gehört das BW kein Geld für die Schilder ausgeben will.
    Naja was will man von einem Waschlappen mehr erwarten, hoppla hab ich jetzt da was verwechselt...
    Ach ja, das war der mit dem Waschlappen... sorry.

    Gruß Klaus & Gaby

  • Zeichen 277
    [Blockierte Grafik: https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2013/j0367-1_1140.jpg]
    Überholverbot für
    Kraftfahrzeuge über 3,5 t
    Ge- oder Verbot
    Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
  • Dann m uss man aber auch mal Bremen loben. Obwohl nicht gerade verkehrsfreundlich gesinnt, zeigen die elektronischen Schilder auf der A 1 bei LKW-Überholverbot mit Ausnahme der kurzen Strecke Arsten - Hemelingen immer das 7.5 to - Zeichen. Da könnten sich die Herren Weil und Wüst für NDS bzw. NRW mal ein Vorbild daran nehmen und die XXL-Überholverbote auf ihren Teilen der A 1 entsprechend anpassen.

  • Die Begründung der Ablehnung zeigt deutlich wie in Berlin gearbeitet wird und weshalb alles viel, viel, viel länger als in der Industrie braucht.

    Weshalb müssen hunderte neue Schilder aufgehängt werden werden wenn es auch auch einfach, mit einer Gesetzesänderung, ginge? Muss ich nicht verstehen, kann ich nicht verstehen. Reg mich aber auch nicht mehr auf, schüttle alleine zu Haus den Kopf und rede nicht mehr darüber.

    Bin demnächst (hoffentlich demnächst) ja mit > 7,5t eh raus aus dem Thema in D.


    Viele Grüße

    Matthias

  • Matthias, dann geht´s erst richtig los, dann legen wir eine neue Petition auf, damit Wohnmobile über 7,5 to auf der Landstraße schneller als 60 km/h und auf der Autobahn

    schneller als 80 km/h fahren dürfen. Mir geht es wie Dir, ich schüttle nur noch den Kopf dass dieses Gesetz aus den 1940 er Jahren immer noch gültig ist.............


    v.G. Schorsch

  • Matthias, dann geht´s erst richtig los, dann legen wir eine neue Petition auf, damit Wohnmobile über 7,5 to auf der Landstraße schneller als 60 km/h und auf der Autobahn

    schneller als 80 km/h fahren dürfen. Mir geht es wie Dir, ich schüttle nur noch den Kopf dass dieses Gesetz aus den 1940 er Jahren immer noch gültig ist.............


    v.G. Schorsch

    Hallo Schorsch,


    schau mal hier:

    Das war 2014 schon ein Thema beim Verkehrssicherheitsrat.

    2014-hoechstgeschwindigkeiten-auf-landstrassen-und-ueberholverbote.pdf


    Gruß, Wolfgang

  • Zeichen 277
    [Blockierte Grafik: https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2013/j0367-1_1140.jpg]
    Überholverbot für
    Kraftfahrzeuge über 3,5 t
    Ge- oder Verbot
    Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

    Mir ist unverständlich, warum ihr das nicht kapiert... ;(

    Ich habe auf der Gehaltsliste einer Deutschen Universität gestanden, und zwar nicht als Hausmeister sondern als Jurist. Habe mir Mühe gegeben die Rechtslage zu erklären, Dokumente hier hochgeladen, alles vergeblich.

    Ich bin raus bei diesen Themen, und werde weiterhin fröhlich Grüßen wenn ich an euch vorbeirausche und ihr euch zwischen den LKWs in die rechten Fahrstreifen eingegliedert habt und dort erhebliche Teile eurer Freizeit verbringt... :-))

  • Mir ist unverständlich, warum ihr das nicht kapiert... ;(

    Ich habe auf der Gehaltsliste einer Deutschen Universität gestanden, und zwar nicht als Hausmeister sondern als Jurist. Habe mir Mühe gegeben die Rechtslage zu erklären, Dokumente hier hochgeladen, alles vergeblich.

    Ich bin raus bei diesen Themen, und werde weiterhin fröhlich Grüßen wenn ich an euch vorbeirausche und ihr euch zwischen den LKWs in die rechten Fahrstreifen eingegliedert habt und dort erhebliche Teile eurer Freizeit verbringt... :-))

    :-))

  • Mir ist unverständlich, warum ihr das nicht kapiert... ;(

    Ich habe auf der Gehaltsliste einer Deutschen Universität gestanden, und zwar nicht als Hausmeister sondern als Jurist. Habe mir Mühe gegeben die Rechtslage zu erklären, Dokumente hier hochgeladen, alles vergeblich.

    Ich bin raus bei diesen Themen, und werde weiterhin fröhlich Grüßen wenn ich an euch vorbeirausche und ihr euch zwischen den LKWs in die rechten Fahrstreifen eingegliedert habt und dort erhebliche Teile eurer Freizeit verbringt... :-))

    ich bin dann hinter Dir 😉👍

    Viele Grüße Jutta und Jan


    Das Leben ist zu kurz für Irgendwann !!

  • Mir ist unverständlich, warum ihr das nicht kapiert... ;(

    Ich habe auf der Gehaltsliste einer Deutschen Universität gestanden, und zwar nicht als Hausmeister sondern als Jurist. Habe mir Mühe gegeben die Rechtslage zu erklären, Dokumente hier hochgeladen, alles vergeblich.

    Ich bin raus bei diesen Themen, und werde weiterhin fröhlich Grüßen wenn ich an euch vorbeirausche und ihr euch zwischen den LKWs in die rechten Fahrstreifen eingegliedert habt und dort erhebliche Teile eurer Freizeit verbringt... :-))

    Tja, vielleicht liegt das mit dem "Nichtverstehen", in unserem Fall ja an der Tatsache, daß wir mit unserem Wohnmobil > 3,5 Tonnen unterwegs sind und nicht mit unserem PKW.


    Unser Mobil ist zwar lt der Zulassungsbescheinigung ein Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl. ("M1") aber bedauerlicherweise eben kein Personenkraftwagen sondern ein "Wohnmobil", so steht es jedenfalls in unseren Papieren. Daher tue ich mich halt schwer, unser Mobil der Rennleitung im Zweifelsfall als PKW zu beschreiben, es ist ja leider keiner. :(


    Aber vielleicht haben wir ja nur einen falschen Eintrag in unsere Zulassungsbescheinigung :huh: oder es liegt am fehlenden Jurastudium :D.


    Gruß

    Tom

  • Nein Tom, in der Zulassungsbescheinigung können verschiedene Eintragungen stehen (Wohnmobil, Sonderfahrzeug usw ).

    Es ist sicher ein grauer Bereich, aber vehement auf etwas bestehen ist auch eine Kunst, die aber nicht für jeden weggelegt ist 😉.


    LG Luna