• 17.09.2018

    in News

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    Update: 6.03.2021

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    Autor: Wolfgang Kröger

    Eigner sollten sich noch schnell einen Vorrat sichern: Ab dem 1.12.2018 werden hochwirksame Produkte gegen die Dieselpest wie Grotamar, Liqui Moly Dieselschutz oder das ERC Diesel Plus nur noch unter besonderen Auflagen erhältlich sein.

    Ursächlich dafür ist die REACH-Verordnung (REACH bedeutet Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), die ab dem 1. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt und unter anderem besagt, dass ein Wirkstoff namens MBO ab diesem Datum nicht mehr für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt ist. Bei MBO, einem Formaldehyd-Abspalter, handelt es sich um die hauptsächliche Wirksubstanz in den Diesel-Additiven, die die gefürchtete Dieselpest vermeiden, indem die Bakterien abgetötet werden.

    Über Sinn und Unsinn dieser Vorschrift kann man allerdings trefflich streiten: Dieselkraftstoff muss nach EU-Regelung mit durchschnittlich bis zu 4,4 % Biodiesel (Rapsölmethylester) versetzt werden. Der beeinträchtigt jedoch dessen Lagerstabilität, da er in der Lage ist, mehr Wasser als fossiler Diesel zu speichern und gleichzeitig Bakterien als bevorzugte Nahrungsquelle dient. Bootseigner, die Dieselkraftstoff bekanntlich länger im Tank lagern als „normale“ Anwender, glichen dieses Manko in der Vergangenheit jedoch durch den Zusatz eines biozidhaltigen Additivs zumindest teilweise aus. Jetzt verbietet die EU mit ihrer Gesetzgebung die private Anwendung dieser Additive. Die besonders pikante Note dieses Schildbürgerstreichs: Diesel an sich steht im Verdacht, krebserregend zu sein und muss mit der Kennzeichnung H 351 versehen werden. Beim Wirkstoff MBO besteht nur der Verdacht, dass dieser in Verbindung mit Wasser krebserregend sein könnte. Während Skipper künftig Dieselkraftstoff weiterhin fleißig tanken dürfen, ist die Zugabe von biozidhaltigen Dieselschutz-Additiven verboten. Oder, wie es ein leitender Mitarbeiter eines namhaften Additivherstellers treffend formulierte: „Ich verstehe das nicht: Da kippt man ein Mittel, das im Verdacht steht, Krebs zu erregen, in einen Kraftstoff, der ebenfalls als krebserregend eingestuft wird – und plötzlich soll das verboten sein. Worin liegt da der Sinn?“

    Ob Sinn oder Unsinn, Verbraucher werden künftig einige Hürden nehmen müssen, um an ihr biozidhaltiges Additiv zu kommen. Der Versandhandel mit dem angeblich so gefährlichen Stoff (wenn man ihn mit Wasser vermischt) ist ab dem 1.12.2018 behördlich innerhalb der EU untersagt, die Abgabe im Einzelhandel unterliegt dem Selbstbedienungsverbot. Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, das künftig nur noch Yachtservice-Mitarbeiter, oder Tankwarte die Additive in den Tank füllen dürfen. Man denkt auch bereits darüber nach, den Dieselkraftstoff an den Wassertankstellen komplett zu additivieren, um rechtliche Restriktionen auszuschließen. Alternativ wäre es natürlich auch möglich, sogenannte paraffinische Diesel (DIN EN 15940) einzusetzen, hier existiert allerdings noch keine flächendeckende Versorgung.

    Fest steht allerdings, dass diese EU-Verordnung auch in Österreich, Kroatien, Italien und Spanien gilt, die entsprechenden Länder sind gehalten, eine fristgerechte Umsetzung zu garantieren.

    Auf Nachfrage teilte das deutsche Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit: Die Produkte Grotamar 71 und 82 (sowie viele Produkte anderer Hersteller, Anm. d. Red.) enthalten als Wirkstoff MBO. Der Formaldehyd-Abspalter MBO wird derzeit als Biozid-Wirkstoff bewertet, eine Entscheidung über Genehmigung oder Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs als Konservierungsmittel (Produktart 6 gemäß der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012) steht noch aus (d.h. die Verkehrsfähigkeit des Wirkstoffs ist aus Sicht des Biozidrechts bis mindestens 2020 gewährleistet).

    Im Rahmen der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) werden chemische Stoffe auf ihr Gefährdungspotential hin überprüft. Für den Stoff MBO wurde dabei im Rahmen der 10.ATP („Anpassung an den technischen Fortschritt„) festgestellt, dass dieser unter anderem als krebserzeugend (Kategorie 1B) eingestuft werden muss. Die Verpflichtung zu dieser Einstufung gilt ab dem 01. Dezember 2018.

    Nun besagt wiederum die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) im Anhang XVII Punkt 28, dass Stoffe, die als krebserzeugend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, nicht in Gemischen in Verkehr gebracht werden dürfen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Dies gilt für Konzentrationen oberhalb von 0,1%.

    Dies betrifft auch die Produkte Grotamar 71 und 82. Diese Produkte dürfen daher tatsächlich ab spätestens 01. Dezember 2018 nicht mehr an die breite Öffentlichkeit, sondern nur noch an gewerbliche Verwender verkauft werden. Diese Regelung gilt für die gesamte EU, also auch z.B. in Kroatien. Als Lösung für dieses Problem wäre es denkbar, die Konservierungsmittel schon vor dem Verkauf den Dieselkraftstoffen unterzumischen. Im technischen Datenblatt zu dem Produkt Grotamar 71 wird angegeben, dass im Kraftstoff Konzentrationen von 50 – 1000 ppm Grotamar 71 angewendet werden sollen. Somit wäre die MBO-Konzentration im Dieselkraftstoff unterhalb der Einstufungsrelevanten Konzentration und dürfte auch an den privaten Verwender abgegeben werden.

    Wie sich die Vergabepraxis in Zukunft „einschleifen“ wird, steht noch nicht fest. Bis dahin kann man den Eignern allerdings angesichts dieser rechtlichen Änderungen nur raten, sich bis zu Stichtag einen entsprechenden Vorrat zu sichern. SeaHelp bleibt bei diesem sicherheitsrelevanten Thema „am Ball“, um praktikable, zukünftig tragbare Lösungen für alle Skipper mitzugestalten

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Mag alles sein, ich habe es gerade Grotemar 82 online bestellt und ohne Probleme erhalten!


    Gruß Michael

  • Mag alles sein, ich habe es gerade noch Grotemar 82 online bestellt und ohne Probleme erhalte!


    Gruß Michael

    Es könnte sein, dass Grüner auf die von Wolfgang zitierten Vorgänge reagiert hat. Wenn ich mich recht erinnere war das damalige Produkt das Grotamar 71, welches durch Grotamar 82 abgelöst wurde. Das Grotamar 82 ist uneingeschränkt im Markt verfügbar. Bei Liqui Moly habe ich keinen Überblick, ob es da auch eine Änderung in der Produktspezifikation gegeben hat. Das Additiv "Dieselschutz" gibt es ja neben dem Produkt "Anti-Bakterien-Diesel-Additiv". In wiefern sich die beiden Produkte inhaltsstofflich unterscheiden, weiß ich nicht, bzw. habe ich nicht recherchiert. Aber auch "Anti-Bakterien-Diesel-Additiv" von Liqui Moly ist ohne Sachkundenachweis im Handel erhältlich.



    vG

    Martin

  • Zitat aus dem obigen Text:


    Dies betrifft auch die Produkte Grotamar 71 und 82. Diese Produkte dürfen daher tatsächlich ab spätestens 01. Dezember 2018 nicht mehr an die breite Öffentlichkeit, sondern nur noch an gewerbliche Verwender verkauft werden.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Grotamar war tatsächlich einige Zeit nicht mehr für privat zu kaufen, gewerblich war es immer erhältlich.

    Irgendwann, warum auch immer konnte man es auch privat wieder kaufen.

    Grotamar 82 ist eine Weiterentwicklung vom 71,- es ist nicht entwickelt worden um gesetzliche Vorschriften einzuhalten, sondern hat eine bessere Wirkung als das 71.

    Das 82 ist besser mischbar, der Wirkstoff ist der selbe.


    Im Bootsbereich hatten wir ab und an Probleme mit der Dieselpest - bei mir im Betrieb -Reiner Saisonbetrieb wo die LKW im Sommer stehen ist es noch nie aufgetreten.


    So riesig ist die Gefahr auch nicht, eventuell wenn das Wohnmobil länger steht einen Liter Grotamar dazu und fertig

  • Seit ich 22 bin fahre ich fast nur Diesel getriebene Fahrzeuge.

    Heute muß ich erfahren das es "Dieselpest" gibt. Nie zuvor davon gehört.

    Nein, ich bestelle keine Additive, kann gut mit dem "Risiko" weiterleben.

  • Seit ich 22 bin fahre ich fast nur Diesel getriebene Fahrzeuge.

    Heute muß ich erfahren das es "Dieselpest" gibt. Nie zuvor davon gehört.

    Nein, ich bestelle keine Additive, kann gut mit dem "Risiko" weiterleben.

    Der "Trick" an der Geschichte liegt im Verb. "Fahren" bedeutet "Verbrauchen" ... Die Dieselpest ist im Wesentlichen ein Problem eben von "Nichtfahren" im Sinne von langen Standzeiten. Die "Rüttelwalze" wird voll getankt und dann nur ein/zweimal benutzt. Dann steht sie 8 Monate herum. Im Sommer warm in der Halle und zum Winter kondensiert das Wasser der Luftfeuchte im Tank. Es bildet sich ein Wasserpolster und die Bakterien feiern die erste Party. Dann im Folgejahr wird die Rüttelwalze für ein/zwei weitere Einsätze aus der Halle geholt. Diesel ist ja noch genug drin also mal los ... Inzwischen haben die ersten Bakterien eine neue Location im Wasserabscheidrr/Kraftstofffilter gefunden. Die Walze kommt dann zurück in die Halle und die Bakterien feiern inzwischen in vermehrter Runde an 2 Locations, vögeln wie die Hühner und vermehren sich redlich. Hoch die Tassen, es sind ja reichlich Kohlenwasserstoffe da. Sarahs "Das Leben ist schön" tönt durch Tank und hallt durch die Kraftstoffleitungen. In der nächsten Saison stehen die Mitarbeiter des Bsuunternehmers vor der Walze und wundern sich... "Die hat doch immer gelaufen" ...


    So oder ähnlich passiert das. Bestimmte Bedingungen (Wasser und lange Standzeit in optimalen Temperaturbedingungen) sorgen dafür, das sich die Dieselpest einfindet. Die Wohnmobile gehören eher nicht dazu, wenn sie regelmäßig bewegt und betankt werden. Es sei denn, es kommt Pech dazu. Bei uns war es ein Zusatztank, der sehr lange Zrit nicht benutzt wurde. Bei dem anderen Kollegen war es mit hoher Wahrscheinlichkeit Diesel aus zweifelhafter Quelle und dann längere Standzeit.


    vG

    Martin

  • Super gut erklârt :D :D

    Hab nun die Bilder im Kopf :-)) von der Dieseltankparty.

  • Klasse Bilder, finde ich auch!


    Klar könnte ich auch ggf. mit dem Risiko leben, aber mit geringem finanziellen Aufwand, gemessen an den Kosten der Dieseltankfüllung, lebe ich persönlich halt wesentlich ruhiger. Das entscheidet ja aber sinnvollerweise jeder für sich, wie bei fast allem im Leben. Und das ist auch gut so (leicht angelehntes Zitat).


    Beste Grüße Dieter