Ist richtig Wolfgang. Nur hat der Gesetzgeber mit der Berücksichtigung in den Regularien noch nicht aufgeholt ... Sonst wäre dieser Zirkus mit Durchfahrt Lüdenscheid kein Problem mehr ...
Interessanterweise gelten SUV´s mit Anhänger und Gesamtgewicht (Zugfahrzeug und Anhänger) über 3,5t und der Fahrzeugklasse M1 ebenfalls nicht als PKW gemäß der Formulierung "ausgenommen Kraftomnibusse und PKW"
Dummerweise wenden die Polizisten diese Regel auch an, wenn der SUV noch nicht mal tatsächlich ein M1 Fahrzeug ist. (X3 mit 2,5t Anhänger: Keine Durchfahrt! Wurde genötigt zu wenden und wieder zurückzufahren. Die Bitte um Anzeige wurde beantwortet: "Können Sie haben aber sie wenden trotzdem!" Gerade heute vormittag passiert ... Stunde später das gleiche Spiel, nur eben mit der Angabe "ich will zum Fliesenhändler" und schon ging es ...
Da kommt man sich doch ver"popo"t vor ...