Das gleiche Schreiben, bzw. ein Schreiben mit gleichem Inhalt soll auch von den anderen Herstellern, die "betroffene" Fahrzeuge ausliefern verteilt werden.
Was ist schon Rechtssicherheit in diesem Fall? Mir reicht wenn keine Behörde? Handlungsbedarf oder Verstoss gegen geltendes Recht sieht. Scheint ja so zu sein wenn es noch keinen Fall gibt in dem ein Bußgeld verhängt wurde. Ich versuche da kein Haar in der Suppe zu finden.
Wichtig ist doch, dass die Hersteller die Kunden unterstützen und sich auch der Luftnummer angenommen haben.
Zitat:
Als Hersteller ist uns bislang kein Fall bekannt geworden, in denen gegen Fahrzeughalter
und/oder -fuhrer Bußgelder verhängt wurden, weil ein von uns hergestelltes Fahrzeug
oder eine Fahrzeugkombination nicht mit einem Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät
ausgestattet war. Sollte gegen Sie ein solcher Bußgeldbescheid bereits erlassen worden
sein oder erlassen werden, bitten wir um unverzügliche Kontaktaufnahme, damit wir
Ihren Einzelfall rechtlich überprüfen lassen können.
Und das ganze Spektakel wegen eines? Polizisten der denk er sei Don Quijote und müsse in seiner, vom Steuerzahler finanzierten Arbeitszeit, eine aus seiner Sicht Lücke in EU-Verordnungen verfolgen.
Da fehlen mir immer noch die Worte, bzw. ich kann sie hier nicht schreiben.
Viele Grüße,
Matthias