Ich hab Antwort von der WKO bekommen.
Im folgenden Wortlaut:
Herr Jürgen 2911 fällt mit dem 12t Wohnmobil weder unter das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot noch unter das Nachtfahrverbot gemäß § 42 StVO, welches nur für Lkw gilt. Ein Wohnmobil ist kein Lkw (vgl § 42 StVO iVm § 2 (1) Z 28a KFG).
Auch das Überholverbot gilt nicht für Wohnmobile, sehr wohl aber die Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf der Freilandstraß 70 km/h, auf Autostraßen, Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h.
Vielen Dank, für Eure Diskussionsbeiträge.
Jürgen