An alle mit der großen Keule: Der Ruf nach Rechtsanwalt und einer juristischen Auseinandersetzung und den Rücktransport nach Deutschland bedingt, dass hier wirklich eindeutig ein garantiepflichtiger Schaden vorliegt oder es greift eine Gewährleistung. Ohne „Wenn und Aber“! Und da gibt es viele Punkte die hier störend oder ausschließend wirken.
Wenn erst einmal Juristen am Werk sind und der Halter nicht selber komplett in Vorleistung treten will wird dieses Auto dieses Jahr nicht mehr auf eigener Achse fahren!
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers mit seinen Bedingungen. Kulanz und Juristen schließen sich nach meinen Erfahrungen komplett aus. Darüber würde ich in aller Ruhe beim Glas Rotwein nachdenken!
Und wenn da jetzt wirklich ein neuer Motor reinkommt unbedingt „freundlich“ darauf bestehen, dass ALLE Teile des Ölkreislaufes mit ersetzt werden. Alles ist maximal ärgerlich, also das „Beste“ daraus machen. Und die Kompetenz einer ausländischen Vertragswerkstatt würde ich nie anzweifeln. Im ersten Schritt wird auch hier erst einmal das gemacht, was der Hersteller an Prüfungen fordert und auch bezahlt.
Und: Wenn der Halter nicht perfekte Kontakte zu seiner heimischen Werkstatt hat wird er in Deutschland sicherlich auch nicht mit offenen Armen empfangen werden. Kein Händler schreit nach diesem Auftrag: schlechte Zugänglichkeit, Gefahr einer Beschädigung und Verschmutzung des Aufbaus, Abrechnung mit Gewährleistungsstundensätzen des Herstellers, Fachkräftemangel, ……
Ich würde das Kriegsbeil erst einmal nicht ausgraben.
Jürgen