Hier geht es um Maße, nicht um Masse bzgl. der Unabhängigkeit. Da ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied. Sicherlich mag das ein oder andere Auslegungssache sein. In Deutschland sicherlich auch im Ermessen des gerufenen gelben Engels, inwieweit er bereit ist zu helfen oder mit der Zentrale etwas auszuhandeln vermag. Aber im Ausland
Dann ist das ja noch besser: Wenn die Maße nicht die Masse beinhaltet, dannist diese unberücksichtigt und es gilt nur die Eintragung in derZulassungsbescheinigung als Womo - die haben wir ja alle -, unabhängig derLänge, Breite und Höhe
Und wenn die Masse hier doch mit Maße gemeint sein könnte (und auch wenn demnicht so ist), gilt die Detaillierung im Absatz danach.
(5) In der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohnmobile sind unabhängigvon den Fahrzeugmaßen geschützt. Folgende Leistungen werden bei Überschreitung
einer Gesamtbreite von 2,55 m,
einer Gesamtlänge von 10 m,
einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung
oder einer zulässigen Gesamtmasse von7.500 kg
nicht erbracht:
Bergung (§ 16), Fahrzeugtransport (§ 20), Pick-up-Service (§21) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort sowie vomEinstellort zum endgültigen Verschrottungsort oder zur Zollstelle (§ 23 Absatz2).
Heißt dann (für mich), dass alle nicht ausgeschlossenen Leistungen erbrachtwerden. Letztlich finde ich das interessant, da ich bis dato von einemkompletten Ausschluss aller Leistungen bei >3,20m Höhe (und/oder >7,5to)ausgegangen bin. Was letztlich jeder daraus macht, bleibt ja jedem selbst überlassen.
VG