Die Argumentation war, Wohnmobile sind auch LKW, wenn sie schwerer als 3,5 t sind, und Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Geschwindigkeit auf Autobahnen, und 2 Spurrigen Bundesstraßen.
So ist das, meines wissens nach, richtig. Autobahn und Autobahnähnlich 100, Landstraße 80.