Hallo,
es steht halt in der Baunutzungsverordnung drin ( siehe Anhang ) und auf diese bezieht sich das Landratsamt. Somit müssen wir bestätigen, dass unser Wohnmobil die 3,5 t. nicht überschreitet. Wir suchen jemanden, der vielleicht schon eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat oder einen Weg weiß, wie man zu dieser kommt.
Es gibt Gesetze, dass man z.B. im Wohngebiet ein Kleingewerbe eröffnen darf, d.h. z.B. eine Wohnmobilinstandsetzung.... dann dürften wir das Wohnmobil für die Instandsetzungszeit in die Garage stellen.... und das ergibt für mich keinen Sinn....
Oder wie Michaels schon erwähnt hat, wir könnten ein Baufahrzeug mit max 3,49 t. in der Garage parken.... das sicherlich mehr Lärm verursachen würde, als das Wohnmobil.
Hat vielleicht jemand hier schon ein solches Problem gelöst?
Viele Grüße