Komplett mit Gepäck, Fahrrädern, vollgetankt und Kindern.
Nur Ehefrau, Lebensmittel und Wasser fehlt.....
Passt.... !
(Zwar nicht mit vollem Wassertank, aber innerhalb von 2% Toleranz passt das)
Komplett mit Gepäck, Fahrrädern, vollgetankt und Kindern.
Nur Ehefrau, Lebensmittel und Wasser fehlt.....
Passt.... !
(Zwar nicht mit vollem Wassertank, aber innerhalb von 2% Toleranz passt das)
Das ist aber am Meegaaaa Limit was Morelo da gebaut hat, Wahnsinn.
Nimmst du nun das Wasser oder die Frau mit duck und wegggggggggggggggggggggggg.........................
Für mich sind die einzelnen Achslasten wichtig.....auch um den Luftdruck exakt einzustellen.
7,49t
ui... Wieviel Kilo fasst der Wassertank (theoretisch)? Plus Frau(chen?) und Lebensmittel reicht uns das schon nicht mehr, auch wenn keine Fahrraeder dabei sind.
350 l Wasser gehen rein, Frau 65, Lebensmittel ca. 50... in D 5% Toleranz passt... in Österreich mit 2 % wirds eng. Aber wann ist der Tank schon so voll wie jetzt (Diesel + Gas) und Wasser muss ja auch nicht bis zum Anschlag... passt schon.
@Nordisch ich denke bei deinem Chassis kannst du 4 Frauen und 4 Faräder einladen
@ Lars
50kg Lebensmittel wo gehts denn hin 1/4 Jahr Spanien
Ohne meine Zapfanlage mit Reservefass fahr ich nirgendwo hin
@Nordisch ich denke bei deinem Chassis kannst du 4 Frauen und 4 Faräder einladen
2 Fahrraeder reichen, die anderen beiden brauchen - aeh... Kriege ich kein Rad???
Also drei Frauen muessen auf 2 Fahrraedern hinterherfahren, ist naemlich nur ein Zweisitzer...
Ohne meine Zapfanlage mit Reservefass fahr ich nirgendwo hin
ok, die Einladung steht
2 Fahrraeder reichen, die anderen beiden brauchen - aeh... Kriege ich kein Rad???
Also drei Frauen muessen auf 2 Fahrraedern hinterherfahren, ist naemlich nur ein Zweisitzer...
ok, die Einladung steht
Gerne natürlich... aber ich hab immer nur Braun- oder Schwarzbier angezapft
Bei Schwarzbier hast bei meiner Frau ein Stein im Brett ich nehm Kinderbier
ok, eigentlich hatte ich ja Lars eingeladen, aber ok...
Schwarzbier vom Fass?
Naja, wir haben ja alle unsere Bettchen dabei
Mal zum Vergleich, ich habe ein gewogenes Leergewicht von 8450 KG !
Da weiß ich, das ich mir beim Beladen keine Sorgen machen muß!
Die schweren Sachen müssen natürlich nach hinten!
a) Du bist ja auch dicker als die meisten hier
(also autogroessenmaessig)
b) warum sitzt Du dann vorne?
(wer im Porzellanladen sitzt... ich sitze ja auch vorne)
c) isch abbae nix gross Fuhrerschainn!
ja, kann man machen, aber warum?
Ich hatte 5980kg auf der Wage, schaue auch das möglichst viel nach hinten kommt.aber bis 7450 ist da noch platz
Hallo,
ich weiß von einem Spediteur, dass es für Überladungen keine Toleranz gibt. Nur im Strafrecht gibt es eine Toleranz. Soll es mal hart auf hart gehen, z.B. bei einem Unfall erlischt der Versicherungsschutz schon ab 0,2%. Das ist die Toleranz für Eichungen bei Fahrzeugwaagen.
Grüsse, Wolfgang
so ist das leider....
z.B. bei einem Unfall erlischt der Versicherungsschutz schon ab 0,2%.
Der Haftpflichtversicherungsschutz erlischt nicht.
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer u.U. bis 5.000,- € Regress nehmen (ausser bei Alkohol o.ä., dann mehr). Bei nachgewiesenen Vorsatz (absichtlicher Unfall o.ä.) kann der Regress auch höher sein.
In der Kaskoversicherung erlischt der Versicherungsschutz nur wenn kein Verzicht des Einwands der groben Fahrlässigkeit in den Bedingungen geregelt ist.... Vorsatz (absichtlicher Unfall o.ä.) ist aber in der Kasko ausgeschlossen.
Hierzu sollte man aber auch anmerken, dass alleine das Fahren mit 110 km/h (bis 7,5 t) oder 90 km/h (über 7,5t) als grob Fahrlässig gewertet werden kann.
Der Haftpflichtversicherungsschutz erlischt nicht.
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer u.U. bis 5.000,- € Regress nehmen (ausser bei Alkohol o.ä., dann mehr). Bei nachgewiesenen Vorsatz (absichtlicher Unfall o.ä.) kann der Regress auch höher sein.
In der Kaskoversicherung erlischt der Versicherungsschutz nur wenn kein Verzicht des Einwands der groben Fahrlässigkeit in den Bedingungen geregelt ist.... Vorsatz (absichtlicher Unfall o.ä.) ist aber in der Kasko ausgeschlossen.
Hierzu sollte man aber auch anmerken, dass alleine das Fahren mit 110 km/h (bis 7,5 t) oder 90 km/h (über 7,5t) als grob Fahrlässig gewertet werden kann.
Ja, das ist schon alles richtig, nur muss man sich im Schadensfall nicht um Kopf und Kragen reden um sein Gewissen zu erleichtern!
Es muss schluss endlich erst einmal alles bewiesen werden