nein, nur den C !
Aber im Antrag steht auch bei den Klassen ..... D ... die PMU..?
nein, nur den C !
Aber im Antrag steht auch bei den Klassen ..... D ... die PMU..?
Ich hab Dir eine PN geschickt
Bin grad dabei alle Unterlagen für den C zusammen bekommen.
Nun lese ich hier, dass man ein PMU Gutachten beibringen muss... ??? Betrifft das nur Berufskraftfahrer oder jeden?
Rudi,
Du solltest C und CE machen, es sei denn du schließt aus jemals einen Anhänger >750 Kg dran zu hängen. In der Kombination ist der Zusätzliche zeitliche und finanzielle Aufwand relativ gering.
Viele Grüße
Thomas
Rudi, willst Du den Busschein machen ? Du brauchst C, da gibts keine PMU - es sei denn Du hast ein Problem mit Flensburg - dann düftest im Moment aber auch nicht fahren
v.G. Schorsch
Für die Klassen C1, C1E, C, CE:
- 1 biometrisches Passfoto (45×35 mm im Hochformat ohne Rand)
augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
- Kopie vom Personalausweis
- Kopie vom vorhandenen Führerschein
Hallo Schorsch,
in NRW entfällt der Erste-Hilfe-Lehrgang nicht. .
Gruß HaJo
Hallo Rudi,
mach Dich nicht kirre. Wenn du über 50 bist, dann brauchst Du halt Deine Untersuchen der Augen und den anderen Kladderadatsch, mehr ist das nicht. Die Augen ist das einzig wirklich etwas anspruchsvolle daran, aber wenn man nichts sieht, sollte man sowieso nicht fahren...
Bei CE ist es halt ein wenig schwierig mit dem Drehschemel rückwärts zu fahren. Sieh zu, ob Du eine Fahrschule findest, die mit Sattel oder Tandemachser unterrichtet, dann ist das ganz easy.
In Niedersachsen brauchst Du einen neuen Erste Hilfe Kurs .
Gelöscht
Nicht nur Bundesländer, auch Führerscheinbehörden haben da Unterschiede.
Habe seit 85 den alten 2er und alle 5 Jahre wird der verlängert und gut. Augenarzt und Attest vom Hausarzt, mittlerweile auf einem Formblatt und mehr nicht.
Soll mir keiner aus Deutschland mehr was von Schweizer „Kantönligeist“ erzählen wenn ich diesen Thread lese kann ich nur den Kopf schütteln. Wenigstens beim Führerschein gilt bei uns im ganzen Land das Gleiche, respektive zur Erlangung desselben.
Genau wie in NRW .
Nö, Einspruch, wohne in NRW, habe den 2er letztes Jahr mit 53 erst umschreiben lassen. Augenärztliches Gutachten, allgemeinärztliche Untersuchung, biometrisches Lichtbild und gut wars. 5 Jahre Ruhe.
Grüße,
Ralf
Ralf, sei froh dass Du in NRW wohnst, in Bayern wäre Dir das nicht passiert
Wir sind halt in vielen Bereichen über- und/oder schlecht organisiert. Wenn es in NRW guten Leberkäs und Weißwürste geben würde, käme ein Umzug evtl in Betracht
Artikel von der Site des deutschen Fahrlehrerverbandes:
Das gilt für alle Klassen , auch LKW also C
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2019, Seite 210
Am 19. März 2019 sind Teile der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Damit sind die Fristen zum gestaffelten Umtausch von Alt-Führerscheinen (siehe FahrSchulPraxis März 2019, Seite 139) verbindlich geworden. Ebenso steht nun fest, dass das elektronische Prüfprotokoll und die damit verbundene Verlängerung der Prüfungszeit ab 1. Januar 2021 kommen.
Völlig überraschend hat der Verordnungsgeber außerdem die Übergangsvorschrift des § 76 Nr. 11a ersatzlos gestrichen. Somit muss ab sofort bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden, sofern beim Ersterwerb lediglich die frühere Bescheinigung über einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (LSMU) vorlag. Die Neuregelung gilt für alle Erweiterungen, also auch z. B. für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf die Klasse A. Diese Bestimmung trat am 19. März 2019 in Kraft.
LG Luna
Nö, Einspruch, wohne in NRW, habe den 2er letztes Jahr mit 53 erst umschreiben lassen. Augenärztliches Gutachten, allgemeinärztliche Untersuchung, biometrisches Lichtbild und gut wars. 5 Jahre Ruhe.
Grüße,
Ralf
Umschreiben und neu machen sind ganz unterschiedliche Dinge. Wenn Du den C/CE in NRW neu machen musst, kommst Du nicht ohne neuen erste Hilfe Kurs zur Prüfung...
Moin Schorsch,
...........Wenn es in NRW guten Leberkäs und Weißwürste geben würde, käme ein Umzug evtl in Betracht
ich wollte Dir den Umzug schon einmal etwas erleichtern. und habe, glaube ich , was passendes gefunden.
Schau dir die Speisekarte einmal an. Du wirst nicht viel vermissen.
freundliche Grüße
Peter
Danke Peter, jetzt hab ich Hunger ausschaun tut´s recht gut, das Lokal muss ich mir merken wenn ich Möppi besuche
v.G. Schorsch
ps: und jetzt wieder zurück zum Führerschein
Ralf, sei froh dass Du in NRW wohnst, in Bayern wäre Dir das nicht passiert
Wir sind halt in vielen Bereichen über- und/oder schlecht organisiert. Wenn es in NRW guten Leberkäs und Weißwürste geben würde, käme ein Umzug evtl in Betracht
und a gscheit's Bier
Nö, Einspruch, wohne in NRW, habe den 2er letztes Jahr mit 53 erst umschreiben lassen. Augenärztliches Gutachten, allgemeinärztliche Untersuchung, biometrisches Lichtbild und gut wars. 5 Jahre Ruhe.
Grüße,
Ralf
Hier ging es nicht um das Umschreiben, sondern um die Neubeantragung eines C-/CE-Führerscheins.
und a gscheit's Bier
Pöh, Weißbier importieren wir und wem ein ordentliches Veltins zu herb ist....
Grüße,
Ralf