M, N, O... Fahrzeugklassen

  • Moin,


    nachdem ich mich mal wieder mit den diversen Fahrzeugklassen beschaeftigen "durfte" (ging/geht um Beleuchtungsreinrichtungen), frage ich mich nun, warum (fast) alle Reisemobile in Klasse M1 einsortiert sind, wo mir manchmal andere durchaus passender erscheinen.


    Ok, O faellt latuerrnich raus, aber warum ist ein Daily-LKW ein N2, ein deutlich groesserer Liner aber nur M1 (PKW bis 3.5t, also wie ein Smart)???


    Was haette denn Nx fuer Nachteile, So.Kfz Reisemobil koennte doch auch eingetragen werden?! Oder zumindest in M2 faende ich die (entsprechend grossen+schweren) Reisemobile irgendwie passender?!


    Verwirrte NachtGruesse,

    meine Signatur ist schon da, wo ich noch hinwill...
    im Urlaub!

  • Feiertags Langeweile?


    Fahrzeugklasse M = Fahrzeuge zur Personenbeförderung
    Fahrzeugklasse N = Fahrzeuge zur Güterbeförderung

    Liebe Grüße Mark
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Das Leben ist zu kurz für irgendwann

  • Von Wiki



    Klasse M


    Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse).
    Klasse M1Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).Klasse M1GGeländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

    • eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
    • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
    • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

    Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
    • Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
    • Rampenwinkel: mind. 20 Grad
    • Bodenfreiheit vorne: 180 mm
    • Bodenfreiheit hinten: 180 mm
    • Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm

    Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.
    Klasse M2Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.Klasse M3Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
    Klasse N
    Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 Tonne.
    Klasse N1Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.Klasse N2Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.Klasse N3Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

    Liebe Grüße Mark
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  • Dann koennte aber doch zumindest M2 gewichtsbedingt zum Tragen kommen, wenn die Personen nicht waeren...


    Nix Langeweile :/


    Es geht es geht beispielsweise um Beleuchtungseinrichtungen, wie schon in der Frage benannt... Ein Handwerker-Caddy darf da teilweise mehr als Liner-Reisemobil.

    meine Signatur ist schon da, wo ich noch hinwill...
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