Angleichung des Tachos notwendig?

  • Neben dem Liner hab ich noch einen alten Golf, den ich etwas getunt und ihm größere Reifen und Felgen verpasst habe. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Mein Vater behauptet, dass ich nun auch den Tacho angleichen lassen muss, sonst ist das illegal - und jetzt bin ich etwas verunsichert. Was wäre daran denn nicht legal? Muss ich wirklich was machen lassen?

  • Servus,


    durch die Veränderung des Rollumfanges der Reifen wird natürlich der Tacho beeinflusst. Wenn er Zuviel anzeigt, wäre tolerabel, ansonsten mal mit dem Handy oder Navi die GPS gemessene Geschwindigkeit mit dem Tacho vergleichen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob was angepasst werden muss.

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Hast du im Golf eine Küche, Kochgelegenheit und Bett? Das ist nicht unbedingt eine typische Frage im LinerTreff, dem Forum für große Wohnmobile?


    Egal, Ausnahmen bestätigen die Regel. Es ist eigentlich ganz einfach. Ändert sich der Raddurchmesser, so muss eine Tachoangleichung erfolgen. Werden größere Felgen mit sogenannten Niederquerschnittreifen verbaut, so dass sich im Endeffekt der Raddurchmesser marginal ändert, so kann es im Toleranzbereich (-4 bis + 6 mm) ohne Tachoangleichung funktionieren. Test via GPS sollte ergeben, dass der Tacho einen kleinen Vorlauf ,ca 5km/h) gegenüber dem GPS Geschwindigkeitswert hat.


    vG

    Martin

  • In gewisser Weise hat dein Vater Recht, wie auch Hartmut schon schrieb, denn bei einer Veränderung der Reifengröße zeigt der Tacho nicht mehr die richtige Geschwindigkeit an. Und daher kann es sein, dass du unter Umständen mehr Strafzettel erhältst. Es gibt Möglichkeiten über Internet und Apps, die Abweichungen selbst zu kalkulieren. Falls du dich aber direkt vom Fachmann beraten werden möchtest, dann kontaktiere doch mal https://www.pixelfehler-reparatur.de/de/tachoangleichung, denn die können den Tacho auch ohne Zeitverzögerung und gegen eine niedrige Gebühr angleichen, falls nötig.

  • Und daher kann es sein, dass du unter Umständen mehr Strafzettel erhältst. Es gibt Möglichkeiten über Internet und Apps, die Abweichungen selbst zu kalkulieren.

    Mit der Aussage bin ich nicht so ohne Weiteres einverstanden.


    Für jedes Fahrzeug gibt es eine sogenannte Freigabetabelle, in welcher die zulässigen Rad/Reifenkombinationen verzeichnet sind. Montiert man nun Räder, die nicht auf der Radfreigabeliste verzeichnet sind, so so sollte eine BE (Betriebserlaubnis) bestehen. In dieser Betriebserlaubnis sind ggf. Tachoangleichnubgen vermerkt.

    Sind die Räder weder in der Freigabeliste, noch mit einer zum Fahrzeug gehörenden BE vorhanden, so dürfen sie nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Ergo .. keine Sammlung von Strafzetteln weil keine Betriebserlaubnis.

    Werden die Räder per Einzelabnahme für das Fahrzeug freigegeben, sprich "eingetragen", dann gibtces eben auch die Anforderung an eine Tachoangleichung um die Eintragung überhaupt zu erhalten oder der Prüfer hat festgestellt, dass sich der Reifenumfang nurbinnerhalb des Toleranzbereiches geändert hat.


    vG

    Martin