RA wäre das letzte Mittel. Den der galoppiert dann los.
Schriftlich beim Verkäufer um Beseitigung bitten und dabei Fristen setzen.
Nützt ja nichts, wenn alle lieb und bemüht sind. Lösungen müssen her. Wenn der GF helfen kann, mit ins Boot nehmen.
Die große Keule ist nicht immer hilfreich. Hier ist ja auch viel Herzblut drin. Und da findet die juristische Lösung nicht immer den guten Weg. Machen kann man es, ob es das besser macht müssen die unzufriedenen Käufer entscheiden. Vor dem RA würde ich auch eine Mediation (meist auch ein RA, nicht der spätere, mögliche Prozeßbevollmächtigte) anstreben, das unterstreicht dass der Käufer nicht streiten möchte, aber unter Unverständnis es tun wird.
Ich wünsche eine gute Hand dabei.