Nehmen wir doch gerade mal das Beispiel mit dem Batterien.
Ich kaufe mir 5 Stück und verbinde diese weil ich dies hier gesehen habe.
Ich kaufe beim Hersteller A und verbinde die Batterien. Dann bin rechtlich der Hersteller B / besser gesagt der Quasihersteller. Pasiert etwas, hafte ich. Immer! Weil von mir aus / oder durch mich ist es passiert. Verursacherprinzip.
Da ich ein KFZ habe, hafte ich auch ohne dass es meine Schuld ist. Das ist die Gefährdungshaftung. Ob ich nun Version A oder B habe, ich hafte. Ich müsste Anderen Fehler nachweisen können (Batterien kocht etc.) um möglicherweise was zurück zu bekommen.
Jede Art der Fahrlässigkeit ist gedeckt durch die Haftpflicht. Selbst der Vorsatz (hier wird der Regress versucht seitens des VR) ist zunächst versichert , sonst wäre ja das Pflichtversicherungsgesetz ausgehebelt.
Das ist der Schaden an Dritten.
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Mein Schaden übernimmt, sofern abgeschlossen, die Kaskoversicherung (hier TK). Wäre es dilletantisch zusammen gebaut und die Versicherung weist das nach, könnte sie quoteln (entsprechend dem Verschulden des VN kürzen) oder gar verneinen.
Hier habe ich mal versucht, einen relativ komplexen Sachverhalt in 2 Sätzen dar zu stellen.