Update:
Hier erstmal die inzwischen korrekten Unterlagen:
Fahrzeugschein mit der eingetragenen Ablastung:
[Blocked Image: http://www.nestiweb.de/pic/20170929_125640.jpg]
Hier die Freigabe vom Tüv:
[Blocked Image: http://www.nestiweb.de/pic/20170929_125651.jpg]
Und schlußendlich die "korrekte" Herstellerfreigabe:
[Blocked Image: http://www.nestiweb.de/pic/20170929_125809.jpg]
Hätte ich selber mal genauer hingeschaut, statt einfach zu glauben was mir der Verkäufer erzählt hat, dann wäre schon früher aufgefallen, dass es sich um einen TGL 8.240 und nicht 12.240 handelt. Im Fahrzeugschein und der Tüv-Freigabe steht es ja auch so drin.
Also haben wir folgenden Sachstand:
Fahrzeug TGL 8.240 mit eingetragener technischen Gesamtmasse von 8.600kg. Korrekt beantragte Ablastung auf 7.490kg aber falsche Eintragung bei der Zulassungstelle.
Lt. Anwältin hat die Zulassungstelle den Eintrag im Feld F.2 falsch eingetragen. Dort muss 7.490kg eingetragen sein. Aufgrund der mitgeführten Bescheinigung ist das nicht tragisch, da die Ablastung nachgewiesen werden kann und die zugehörigen Unterlagen bei der Zulassungstelle aktenkundig sind (wurden bei der Zulassung eingescannt), würde aber bei Kontrollen jeweils zu Diskussionen führen. Ratsam ist, die Korrektur bei der Zulassungsstelle vornehmen zu lassen.
"Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß abgelastet und darf mit dem alten Klasse 3 Führerschein gefahren werden. Lediglich das Feld F.2 ist durch die Zulassungstelle offensichtlich falsch ausgefüllt worden, welches auch durch die bei der Zulassungstelle vorliegenden Bescheinigungen bestätigt ist."
Ursache für die Verwirrung bei mir war die Aussage des Verkäufers bezüglich TGL 12.240, Eine Rechnung und entsprechendes Schreiben von MAN für die Freigabe mit Typenangabe TGL 12.240, welches aber nicht die korrekte Fahrgestellnummer aufwies. Das korrekte Schreiben von MAN (siehe Bild) hat sich aber bei Durchsicht der Concorde-Mappe aufgefunden.
Und nun weiß ich künftig was ich für ein Auto habe
vG
Martin