Beim neuen Sprinter gibt es nun einen Seitenwind-Assistenten....
siehe Seite 3/9
Beim neuen Sprinter gibt es nun einen Seitenwind-Assistenten....
siehe Seite 3/9
...du tust mir schon richtig leid....
zum Glück hast du das Fahrzeug von einem Händler und nicht von Privat gekauft.
Das dir der Händler erzählt, das du 7 Tage autark stehen kannst, deutet schon auf seine Fachkenntnisse hin.
Hast du Solar?
@ Hausmann
du kennst dich scheinbar gut mit Gasgeneratoren aus.
Ich hätte da mal eine Frage an dich:
Wenn ich meine Unterflurklimaanlage während der Fahrt über einen Gasgenerator betreiben möchte, ist es dann von Belang ob der Auspuff des Gasgenerators in Fahrtrichtung verbaut ist
Ist dies kein Gefahrenpunkt bezüglich Abgasen?
hallo ihr Beiden,
herzlich Willkommen hier im Forum und liebe Grüße aus der DOMstadt zu Kölle....
Wünsche euch viel Spass beim Finden des richtigen Wohnmobils...
Liebe Grüße
Alles anzeigenGenau !
Ich schlage vor, dieses Thema mit Spezialisten des GDV bei der nächsten Schadenstagung auszudiskutieren und in dem Zusammenhang die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der gesamten Branche (nicht nur KFZ) anpassen lassen.
Gerne kann ich dazu einen Kontakt knüpfen, wo du als Beispiel für die gelebte Praxis und als Versicherungsspezialist evt. für Klarheit sorgen kannst....
Nicht falsch verstehen, ich will hier kein "Moralapostel" sein, sondern würde es sehr begrüßen wenn das geklärt wird. Dann könnte endlich der Tarif "ohne Selbstbeteilgung" abgeschafft werden (wofür gibts den überhaupt wenn das auch anders geht) bzw. in anderen Versicherungssparten könnten Tarife mit kleinen Selbstbeteiligungen auch gestrichen werden, wenn die Versicherungsnehmer sich die Selbstbeteiligungen über die Reparaturfirmen wieder reinholen.
Zur Sache:
Ich verweise in diesem Zusammenhang nochmal auf das Urteil vom Landgericht Passau, wo später das OLG München bestätigt hat, dass das Urteil frei von Rechtsfehlern war...
Prof. Dr. Putzke von der Uni Passau geht in seinem Entscheidungskommentar / Entscheidungsanmerkung sogar soweit:
Wer als Werkunternehmer aus abgetretenem Recht eine Rechnung bei einer Versicherung einreicht und verschweigt, dass er dem Kunden den Selbstbehalt erlassen hat oder dies beabsichtigt, macht sich wegen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB strafbar.
hallo Lars,
bitte nicht falsch verstehen, aber ich bin genau auf der anderen Seite.
Ich unterstütze genau die, die von den Versicherungen benachteiligt werden. (Abzüge bei Schadensberechnungen)
Meine gutgemeinten Tipps, werden hier als Versicherungsbetrug dargelegt, deshalb werde ich zu diesem Thema nichts mehr schreiben....
Viel Spass in GOSLAR...
Oder wir machen dafür eine Tabelle nach Herstellern, dann generieren wir damit auch gleich einen Kauf-den-Mist-nicht-Leitfaden
...die Liste wird ziemlich Leer bleiben...
Die wenigsten werden so offen wie Nordisch ihre Mängel bekannt geben...
hattest Du eine (nachweisbare) Reparaturfreigabe?
Wobei, zwei teurere KV hattest Du doch?
...du willst doch nicht die Versicherung täuschen.....
@ Phantom
Beruflich liegen mir täglich Kfz-Schadensabrechungen vor (Gutachten)
Du kannst dir nicht vorstellen, was da den Kunden (Versicherungsnehmer) alles abgezogen wird. Ebenfalls den Kfz-Werkstätten.
Auf diese Art und Weise spart die Versicherung enorm....
Deshalb gab ich dir den Tipp mit der SB...Die SB solltest du bezahlen, dir im Gegenzug zumindest eine Wohnmobil Wäsche oder sonst was gutschreiben lassen....
Und nochmals: Dies hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun!!!!
(Mach sie nicht schlau, du bekommst sie nicht mehr dumm)
Herzlich Willkommen aus der DOMstadt zu Kölle....
Wünsche euch viel Spass hier im Forum...
Da kannst´e nich meckern ... Ich hätte mit deutlich höheren Kosten gerechnet.
vG
Martin
...der Gewinn an Windschutzscheiben, ist enorm....
Wer einen Schaden bei einer Versicherung abrechnet, muss diese über die Schadenshöhe zutreffend informieren. Wer dabei die Reduzierung des Werklohns Verschweigt, täuscht über die für die Berechnung der Versicherungsleistung relevante Werklohnhöhe. (amtlicher Leitsatz)
die Werkstätten rechnen direkt mit der Versicherung ab....
Der Kunde weiss davon nichts....Er hat nur die SB an die Werkstatt zu zahlen....
Dies ist kein Versicherungsbetrug....
Danke für den Tipp! Ich kenne die Methode und weiss dass manche das handhaben. Gibt es für mich aber nicht sowas.
Da zeigt sich wieder mal die deutsche Mentalität, dass Versicherungsbetrug maximal -wenn überhaupt- ein Kavaliersdelikt darstellt.
Derjenige, der ehrlich bei einem V-Schaden ist, wird noch als dumm dargestellt.
Ehrlich, mich ko...t so eine Haltung an. Letztlich bezahlen wir es alle.
...jetz erklär mir mal was das mit Versicherungsbetrug zu tun hat??????
Naja, im Urteil steht das anders.. und ist auch gelebte Praxis bei einigen Versicherungsgesellschaften soweit die sowas mitbekommen...
Aber ganz ehrlich, was kümmert mich das...
Ich denk die meisten gehen hier so vor, wie ich es erwähnte....
Sollte nur ein gut gemeinter Tipp sein...Kannst dich ja mal bei eurem Treffen aufklären lassen....
und dadurch leicht in einen Versicherungsbetrug reinrutschen......
das hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun....Du kannst mit dem Auftragnehmer aushandeln, das du bei Auftragserteilung gerne die SB einbehält...(mindert dessen Gewinnmarge, nichts verwerfliches)
Dies ist gang und gebe....
Hallo..
Ich habe heute morgen meine Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet. Von einer Begrenzung war keine Rede. Habe die Schadennummer erhalten und soll die Rechnung einreichen. Auf meine Frage ob mir dann die Sb in Höhe von 150.- abgezogen bzw. In Rechnung gestellt wird, wurde bejaht. Ansonsten habe ich keine weiteren Fragen gestellt. Will ja keine schlafenden Hunde wecken.
die € 150 Selbstbeteiligung kannst du bei etwas Verhandlungsgeschick für dich behalten...
Der kann im Concorde nicht runterfallen, deswegen auch keine Sicherungen.
also bei mir sind diese Sicherungen während der Fahrt aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig....
Wie alt ist dein Fahrzeug? Mich wundert, dass du diese Sicherheitsvorkehrungen nicht hast.
Welches Fahrwerk hast du denn verbaut? VB, Iveco, Goldschmidt ?
Ich würde mal Kontakt mit dem Hersteller deiner verbauten Luftfederung aufnehmen und gegebenenfalls dort eine Probefahrt vereinbaren.
Dieser wird dir sicher mitteilen, ob dein empfundenes "Schwimmgefühl" normal ist.
Also mein Frontrolladen dient auch als Sonnenblende während der Fahrt und lässt sich auch im Fahrbetrieb verstellen!
..unserer lässt sich ebenfalls während der Fahrt verstellen...
Es ist aber die seitliche Sicherung (links und rechts) des Rolladenkastens zu beachten. Diese muss während der Fahrt in horizontale Stellung gestellt werden...(wegen der Gefahr, dass während der Fahrt der Rolladen runterrutschen/fallen kann- Sichtschutz)
So ärgerlich die Mängel auch sind, dennoch denke ich, dass Fehler / Mängel bei allen Hersteller auftreten.
Wichtig ist, dass sie zu aller Zufriedenheit zeitnah behoben werden.
1. Fehler: falscher Hersteller, da muss Morelo drin stehen, und nicht zweimal Iveco...
to be continued...
Bei uns steht:
Flair 830 LE
Iveco (I)
CD muss man aber heutzutage auch (noch) lesen koennen, die Frage ist wie die Hersteller dann reagieren...
Auf der Niesmann CD ist alles bildlich erklärt. Hier wird alles am Fahrzeug erklärt...du schaust quasi einen Film...hier erhältst du eine Art Einweisung...