Hab die Antwort der Schweizer in einem anderen Forum gefunden. Ging zwar ursprünglich um Die Maut, aber es gibt auch eine Aussage zur Überladung in Bezug auf F2.
Hier die e-mail:
Sehr geehrter Herr .....
Die Schwerverkehrsabgabe wird für Fahrzeuge von mehr als 3.5t erhoben.
Artikel 13 Absatz 1 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2013 (SVAV; SR 641.811) legt fest, dass für die Bemessung der Abgabe das im Fahrzeugausweis eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht massgebend ist.
Massgebend ist demzufolge die zulässige Gesamtmasse resp. Feld F2 im Fahrzeugausweis. Fahrzeuge die eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.5t aufweisen, sind somit nicht schwerverkehrsabgabepflichtig.
Für das Befahren der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen) ist jedoch eine Vignette nötig.
Zu berücksichtigen bleibt ferner, dass Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.5t dieses Gewicht nicht überschreiten dürfen. Wird anlässlich einer Verkehrskontrolle im Inland ein höheres Betriebsgewicht festgestellt (gewogen) muss der betreffende Fahrer eine Ordnungsbusse/Verzeigung in Kauf nehmen und allenfalls das Mehrgewicht vor Ort ausladen.
Mit freundlichen Grüssen
Hanspeter Gfeller
Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben
Monbijoustrasse 40, 3003 Bern
Tel
+41 31 322 66 63
Fax
+41 31 323 30 94
Gruß Niko
Niesmann & Bischoff Flair 710 IW - BJ 2012 - 8;30 m lang, 2,40 m breit, 3,40 m hoch
... bald Niesmann & Bischoff Arto 76 L