Hallo
Nun wird das Thema 2Radfahrer ordentlich kommentiert. EINE Lösung wäre, man behandelt 2Radfahrer im öffentlichen Strassenverkehr Bußgeldmäßig genauso wie Kraftfahrzeugführer. Viele 2Radfahrer haben auch irgendeine Fahrerlaubniss. Wenn man 2Radführer auch z.B. bei Rotlichtverstoß einer Ampel, Handynutzung, Fahren ohne Beleuchtung, oder unter Alkohol usw. mit Bußgeld, Punkten oder sogar Entzug der Fahrerlaubniss ahnden würden, gäbe es weniger Probleme. Großstadtbewohner kennen das zur genüge. Wer eine Fahrerlaubniss besitz, kennt die Verkehrsregeln und es ist egal, welches Fahrzeug er bewegt. Wenn uns die Fahrerlaubniss entzogen wir, gilt dies für alle Fahrerlaubnisse, nicht nur für die, mit welcher wir das Vergehen begangen haben.
Aber Kontrollen bei Verstößen von 2Radfahrern, werden i.d.R. nur mit einem bösen Dudu oder Belehrung, selten mit einem geringen Verwarngeld belegt. Der verkehrserzieherischer Wert hat damit selten längeren Bestand.
Es kommt selten vor, das ein Kraftfahrzeugführer nur belehrt wird, da wird lieber ordentlich kassiert.
Dies sind nur meine Überlegungen zum Thema 2Radfahrer, E-Bike, E-Roller
frettchen