Guten Abend liebe Schweizerreisemobilisten
Wie geht das mit der aktiven Veredelung von deutschen Zubehörfirmen, welche Beträge sind bei der Einfahrt nach D zu hinterlegen?
Gemäss unserer Auskunft müsste der Umfang der Arbeiten beim Deutschen Zoll bekannt gegeben werden, gegebenenfalls durch einen Kostenvoranschlag belegt, und eventuell die Steuer, also 19% des Rechnungsbetrages hinterlegen.
Wenn die Arbeiten fertig sind, mit den Ausfuhrpapieren wieder zu der Zollstelle an der Grenze fahren und die Rechnung gegenzeichnen von dem deutschen Zoll und an die D Einbaufirma zurücksenden. Das dokumentiert, dass die Teile auch ausgeführt wurden, somit wir die hinterlegte Steuer zurückbekommen und unsere ca 8% MWST beim CH Zoll bezahlen können.
Liebe Schweizer, habt Ihr die gleichen Angaben erhalten oder sogar schon Erfahrungen dabei gemacht?
Vielen Dank zum Voraus für eine kurze Antwort.
Urs