Hallo liebe Experten,
weiß jemand, wie es um die rechtliche Situation der Nachrüstung von Tankflaschen steht? Mein Händler sagte mir, dass sie auf Grund der rechtlichen Grauzone und Problemen in der Vergangenheit bei der Abnahme, bzw. wiederkehrenden Prüfung momentan keine Umbauten auf Tankflaschen mehr durchführen. Die Begründung war, dass in dem Flaschenkasten des aktuellen ARTO keine Möglichkeit besteht, die Flaschen so fest mit dem Chassis zu verbinden, wie es vorgeschrieben ist.
Die Nachrüstung eines Unterflurtanks ist bei dem Ducato-Heavy-Chassis wohl nur mit sehr großem Aufwand möglich, so auch hier die Aussage des Händlers.
Trotzdem lässt mich der charmante Gedanke an eine einfache Befüllung des Flüssiggastanks an jeder LPG-Tankstelle nicht los.
Es wäre schön, wenn jemand aus diesem Expertenkreis hierzu eine fundierte Aussage abgeben kann.
Danke und liebe Grüße
Bernd