Moin zusammen, ich möchte doch noch meine Informationen zur Panne in Frankreich mitteilen.
Wir hatten einen Getriebeschaden und standen in Lauterbourg 1,8km von der deutschen Grenze entfernt auf der D468. Abschleppdienst aus Karlsruhe hatte Bedenken, uns abzuholen und zudem gefragt, ob die Polizei schon da sei. Nein, sagte ich. Ich erhielt folgende Info:
"Die französische Polizeimache häufig kurzen Prozess und nehme den Fahrer des Abschleppdienstes in Gewahrsam und beschlagnahmt sowohl Abschleppwagen und das havarierte Fahrzeug. Auf französischen Autobahnen ist es strikt verboten, für deutsche Abschleppunternehmer tätig zu werden.
Es wären konzessionierte Gebiete, deren Missachtung mit hohen Strafen belegt werden. Selbst französische Werkstätten dürfen niemanden abschleppen. "
Ich bin dankbar, das sich der Unternehmer getraut hat, uns doch abzuschleppen.
Sowas hätte ich niemals vermutet. Dachte es wäre ein "freies" Europa....
Womit ist ein solches Vorgehen EU rechtlich gerechtfertigt?