Alles anzeigenDie eingebauten Sitze müssen für die Nutzung entgegen der Fahrtrichtung geprüft sein. Die Rückenlehne muß bei Aufprall entsprechende Kräfte aufnehmen können. Dafür gibt es spezielle Prüfverfahren (Ich meine ECE 14 / 17/ 80 für Gurte, Sitze, Verankerungspunkte etc.) . Da bei unseren Fahrzeugen eine Drehkonsole und die Befestigungspunkte hinzukommen, wird der Sitzhersteller dazu keine Angaben machen können. Auch evtl. vorhandene Airbags und Gurtstraffer muß man berücksichtigen, das wird M bei der Abnahme als Einheit prüfen lassen. Bei uns in der Betriebsanleitung von M steht:
GEFAHR!
Vor Fahrantritt sicherstellen, dass sich beide Fahrzeugsitze in Fahrtrichtung befinden und die Dreheinrichtung ordnungsgemäß verriegelt ist!
ACHTUNG!
Gurtrückhaltesystem nur bei in Fahrtrichtung eingerasteter Dreheinrichtung wirksam!
- Hebel (Pos. 4, Abb. 5.1) nach oben ziehen und Fahrzeugsitz zur Fahrzeugmitte drehen.
- Dreheinrichtung rastet nur in Fahrtrichtung ein.
In der ISRI Anleitung zu unseren Komfortsitzen bezieht sich ISRI nur auf die Sitze. Die Drehvorrichtung wird nicht genannt.
Viele Grüße
Harald
Das war bei der Aussage vom Tüv-Nord ein wesentlicher Punkt. Der Sitz muss in der jeweiligen Position "einrasten" und das tun unsere Sitze/Konsolen. Die Rasten alle 90° fest ein ...
Das Gurthaltesystem ist bei jeder Position gleich und dreht mit. Es gibt auch keine Verstärkungen, die nur in Fahrtrichtung wirken (habe ich bei der Montage des Luftanschlusses unter dem Fahrersitz gesehen).
vG
Martin