Panne in Würzburg- Brief / Beschwerde / Beleidigung eines anonymen

  • Nun ja, soooo einfach ist das nun auch wieder nicht ...


    Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde
    Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.

    Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen
    schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende
    Zulassungsbehörde.



    Auskünfte sind für Provatpersonen generell nur in bestimmten Fällen möglich. Die Ermittlung des Fahrzeughalters muss im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt und von besonerer Relevanz sein. Dafür ist eine schriftliche, ausführliche Begründung erforderlich. Handelt es sich um ein Fahrerdelikt, wird die Sache noch etwas komplizierter. Es muss eine eindeutige Schuldzuweisung erklärt werden und die Aussicht bestehen über den Fahrzeughalter den zugehörigen Fahrer zu identifizieren. Dabei sind auch die Regeln des Datenschutzes abzuwägen. Wiegen die Anforderungen des Datenschutzes höher, so wird auch zur Fahrerermittlung bei sicherer Schuldfrage keine Halterauskunft erteilt.


    Für das Halterauskunftsersuchen durch Privatleute wird eine Bearbeitungsgebühr zwischen 5-15 Euro erhoben. Das Geld ist auch futsch, wenn die Zulassungstelle aus berechtigten Gründen die Halterauskunft ablehnt. Die Halterauskunft durch Privatleute ist bei der Zulassungstelle des betroffenen Fahrzeuges zu stellen. Will also jemand in Berlin die Halterauskunft von einen Fahrzeug mit Kölner Zulassung erhalten, so muss er die Zulassungstelle in Köln befragen. Hier ist natürlich ein Autorisierungsverfahren, mit zusätzlichen Gebühren, vorausgesetzt.


    Wenn also der betreffende Schreiberlung aus dem Beitrag #1 diesen Weg beschritten haben soll, so muss er wesentliche Gründe nachweise, die bei falschen Angaben zur Irreführung von Behörden ausgelegt werden kann. Und die Sache kostet Geld ... Da muss sich also jemand so richtig angepi... vorgekommen sein ...


    vG
    Martin

  • Genau Martin und genau da liegt der Hund begraben. Ich würde, glaube ich, nachträglich Anzeige gegen unbekannt erstatten, zumal da im Brief wirklich eine leichte Androhung steht...Fahrzeug mal untersuchen. Wenn bis jetzt nichts gefunden wurde, was soll dann der Satz?! Wenn was passiert, kann es eventuell darauf bezogen werden?! Vor allem weiß man ja nicht, wie derjenige tickt, wenn er/sie schon ohne Probleme an Halterdaten kommt und so nen Schrieb aufsetzt.