Unglaublich,gemietet und verkauft!

  • Unglaublich, unter Umständen bekommt man sein vermietetes Mobil nicht wieder, wenn der Dieb (Mieter) es verkauft! =O


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  • Moin,


    Bei dem Fall handelt es sich nicht um Diebstahl sondern um Unterschlagung, das ist ein großer Unterschied. Bei einer Vermietung gewähre ich der Person Zugang und Nutzung des Fahrzeuges, deshalb ist es, wenn er es nicht zurück gibt eben kein Diebstahl.


    Wenn der Käufer des unterschlagenen Fahrzeugs keine Möglichkeit hat, die Gesetzwidrigkeit des Kaufes zu bemerken, z.B. äußerst niedriger Preis, fehlende Zulassungspapiere, sondern davon ausgehen konnte, das Fahrzeug rechtmäßig erworben zu haben, besteht für ihn keine Rückgabepflicht. Aus Sicht des arglosen Käufers, durchaus nachzuvollziehen. Insofern muß sich der ursprüngliche Besitzer an den wenden, der das Fahrzeug unterschlage hat.


    Ich gebe zu, dass man dies unterschiedlich sehen kann, habe aber durchaus Verständnis für diese Rechtsauffassung. Im übrigen kann man als Vermieter sich gegen Unterschlagung versichern, dann bekäme auch er den finanziellen Schaden ersetzt.


    Ralf

    Glaube nicht alles, was du hörst
    Sage nicht alles, was du willst und
    Tue nicht alles, was du magst
    (M.Luther)


    Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz (M.Luther)


    Better to remain silent and be thought a fool than to speak out and remove all doubt
    (A. Lincoln)

  • Tut mir leid, aber für diese Art von Rechtssprechung habe ich herzlich wenig Verständnis. Warum? Ganz einfach. Wenn ich ein Fzg. vermiete für einen begrenzten Zeitraum ,dann kommt nach meinem logischen Verständnis nach Ablauf der Frist zu der Unterschlagung auch noch Diebstahl hinzu, zumal der Mieter auch garnicht im Besitz des Fzg.-Briefs ist. Dass der Gesetztgeber dies anders sieht erstreckt sich mir nicht. Wenn der Käufer auch noch einen neuen Brief beantragen muss sollte ihn eigentlich stutzig machen. Allein das kann man nicht so ohne weiteres als "normal" einstufen. Heisst es nicht nach § 935 Abs. 1 BGB kann eine Sache nicht redlich erworben werden, deren unmittelbaren Besitz der Eigentümer unfreiwillig verloren hat?
    Also hier zeigen sich nach meinem Verständnis wieder mal graue Lücken in unseren Gesetzestexten, die Betrüger wieder schnell auf den Plan rufen können. Kann nur den Kopf schütteln.

  • Moin Tom,


    Das muss dir nicht leid tun, ich schrieb deshalb, dass man unterschiedlicher Auffassung sein kann.
    Meines Erachtens kommt es immer auf den Einzelfall an.


    Ralf

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn dem so ist dass das Fahrzeug wie abgebildet mit einigen Aufdrucken " Miet mich " versehen war, unterstelle ich dem neuen Käufer eine gewisse Sorglosigkeit.


    Aber dieser Beitrag ist ein guten Hinweis für einen unserer Forumsteilnehmer. Wenn ich mich nicht irre ist einer dabei, der seinen Morelo gelegentlich vermietet.
    Danke Hausmann für den Beitrag !


    v.G. Schorsch

  • Normalerweise möchte der interessierte Käufer doch zum Erwerb eines anderen Fahrzeuges auch den Fahrzeugbrief und dieser wird bei der Vermietung eines Fahrzeuges doch nicht mitgeführt sondern verbleibt beim Vermieter oder seiner Hausbank sofern das vermietete Fahrzeug finanziert ist. Wie kann dann ein ""Käufer"" arglos sein, wenn der KFZ Brief nicht herausgegeben wird.

  • Es gab schon den Fall, dass die Zulassungsbescheinigung gefälscht war und der Schwindel aufflog, als der Käufer mit den (falschen) Papieren das Fahrzeug auf seinen Namen zulassen wollte.


    Ralf

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    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise möchte der interessierte Käufer doch zum Erwerb eines anderen Fahrzeuges auch den Fahrzeugbrief und dieser wird bei der Vermietung eines Fahrzeuges doch nicht mitgeführt sondern verbleibt beim Vermieter oder seiner Hausbank sofern das vermietete Fahrzeug finanziert ist. Wie kann dann ein ""Käufer"" arglos sein, wenn der KFZ Brief nicht herausgegeben wird.

    @Texan, Ralf hat da schon recht mit seiner Darstellung.


    In dem Clip wird ja beschrieben, dass der Käufer gefälschte Zulassungspapiere erhalten hat. D.h. da er die Fälschungen nicht erkennen konnte (und die Zulassungsbehörde offensichtlich auch nicht), ist dem Käufer keine Schuld zuzuweisen. Er hat letztlich arglos gehandelt, weil er davon ausgehen konnte, dem wirklichen Eigentümer das Auto abzukaufen. An dieser Stelle stellt der Gesetzgeber das Interesse des "neuen" Eigentümers gegen das Interesse des "alten" Eigentümers. Das ist auch durchaus nachvollziehbar, denn oft wird so ein betrügerischer Verkauf ja nicht unmittelbar nach kurzer Zeit aufgedeckt, sondern erst sehr viel später und dann noch eine Rechtslage zurückzudrehen macht oftmals keinen Sinn.


    Daher hat der Alt-Eigentümer zunächst mal den Schaden und müsste den bei dem Betrüger geltend machen .... wenn der denn aufzufinden ist und wenn den bei ihm was zu holen ist.


    D.h. Empfehlung an alle, die Ihr Wohnmobil vermieten oder verleihen: man sollte das Fahrzeug auch gegen Unterschlagung versichern.


    Gruß, Thomas

  • Unfassbar :( Was haben wir nur für komische Gesetze????

    …ich glaube, dass es nicht so leicht ist Gesetze zu schaffen, die immer alle Seiten zufrieden stellen.


    Versetz Dich doch einmal in die Lage eines gutgläubigen Käufers in einem solchen Fall:
    Du hast bei Mobile..... Deinen Wohnmobiltraum erspäht. Für einen realistischen Preis.
    Du kaufst es! Alles ist so wie es sein sollte: Fahrzeugschein ist da, Fahrzeugbrief ist da.
    Der Verkäufer wirkt solide! Ja, Du gehst sogar mit der abgelesenen Fahrgestellnummer
    zur Polizei und bittest diese auf Diebstahl zu prüfen. Auch das ist ok, da der Vermieter,
    noch in der Vermietfrist, noch gar keine Anzeige erstattet hat.


    Du hast also Deine Kasse erheblich geschröpft .
    Und jetzt käme der Vermieter und will sein bzw. dein Wohnmobil von Dir zurückhaben!


    Könnte es sein, dass Du die Sache dann ganz anders beurteilen würdest.


    Wäre es dann für ganz abgezockte, kriminelle Leute nicht sogar eine „Geschäftsidee“:
    So, ich verleihe Dir mein Wohnmobil, Du verkaufst es mit gefälschten Papieren, dann
    erstatte ich gegen Dich oder besser gegen unbekannt eine Anzeige wegen Unterschlagung
    und ich hole mir dann mein Wohnmobil zurück. Der Verkaufspreis wird dann aufgeteilt.


    Der Geschädigte ist dann immer der Käufer. Wäre mit Sicherheit auch nicht gut und gerecht.


    Dann finde ich es schon besser, wenn der Vermieter, der ja eine Chance hat sich dagegen
    zu versichern und auch entsprechende Sicherheiten verlangen könnte, das Problem hat.
    Sonst würden die Vermieter bei der Vermietung auch bald gar keine Sorgfalt mehr walten
    lassen an wen sie vermieten! Hauptsache Miete ist gezahlt - Rest zahlt die Versicherung
    oder ich hole es mir beim Käufer wieder ab.
    Denk mal darüber nach Tom!

    VG
    Peter


    … läuft bei mir, zwar rückwärts und bergab, aber läuft!!!

  • Die Thematik "Unterschlagung" ist bei den Autohäusern und den Vermietern eigentlich seit den frühen 90er Jahren hinlänglich bekannt. Kommt leider immer wieder vor, wenn auch selten so dreist wie in diesem Fall.

  • Hallo Zusammen,


    welche Rolle spielt eigentlich die Zulassugsstelle? Was prüfen Die eigentlich?


    Die Fahrzeugbrief-Nummer gibt es doch nur einmal und steht auch nicht auf dem Fahrzeugschein.
    Wenn ich mit der falschen Briefnummer komme, muß das doch auffallen?!
    Schon bedenklich was unsere Behörden hier so abliefern :cursing:


    Ja ja, ich weiß das es nicht mher Fahrzeugbrief heißt :P

  • @kmfrank


    war in der Press geschildert. Da waren original Scheine in der Zulassungsstelle mitsamt Stempel geklaut worden und deshalb war der original Schein nicht von der Fälschung zu unterscheiden.


    Habe früher eine Womo Vermietung gehabt, aber nachdem die Schäden zu viel wurden und die Versicherung mir gekündigt hat, sowie mein Händler, der für mich die Vermietung gemacht hat mich über den Tisch gezogen hat, habe ich alle Fahrzeuge verkauft und mir nur noch meinen Dicken als Privat zugelegt.
    Kleine Anekdote am rand dazu: Steuerprüfer meinte 25 % Privatnutzung pro Fahrzeug würde er mir berechnen. Da habe ich ihn gefragt, ob er mir dann 100 % Urlaub für das Jahr verschafft....


    Grüße Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • @kmfrank


    war in der Press geschildert. Da waren original Scheine in der Zulassungsstelle mitsamt Stempel geklaut worden und deshalb war der original Schein nicht von der Fälschung zu unterscheiden.


    Grüße Hartmut

    Ja Hartmut, aber wo haben die Diebe die Original-Fahrzeugbriefnummer her? Die Blankobriefnummern sind ja vorgedruckt

  • Könnte es sein, dass Du die Sache dann ganz anders beurteilen würdest.

    NEIN! Tut mir leid! Ich kann dir auch sagen warum?
    Es gibt zahlreiche betrügerische Angebote auf diesem Markt und das Schlimme daran, es nimmt immer weiter zu. Genauso proportional steigt die Anzahl naiver Kunden, die erst handeln bevor sie denken. Gäbe es diese nicht gäbe es vermutlich irgendwann nicht mehr diese betrügerischen Banden in der Menge und Häufigkeit. So einfach ist das. Was glaubst Du denn wieviele Jahre ich schon merkwürdige Angebote vorgefunden habe, die im ersten Moment seriös erschienen. Und was glaubst Du wieviele auf diese Angebote blind reingefallen sind. Die Devise heißt "Gier frisst Hirn". Oder glaubst Du allen Ernstes dass dieser Deal zu einem realistischen Preis abgelaufen ist? Dazu reicht das Zeitfenster für den Verkäufer doch garnicht um möglichst schnell wieder verschwinden zu können.
    Sorry, ist sicherlich hart für den Käufer, aber in den meisten Fällen sind diese selbst schuld. Von daher habe ich für solche Menschen wenig Mitleid.

  • … muss ich auch widersprechen: ist der Preis unrealistisch niedrig wirst Du keineGutgläubigkeit
    zuerkannt bekommen und somit nicht Eigentümer.
    Dann wird Dir die gekaufte Sache wieder weggenommen und dem ursprünglichen Eigentümer zugesprochen.
    Der Preis ist da ein wichtiger bzw. sogar der wichtigste Indikator.

    VG
    Peter


    … läuft bei mir, zwar rückwärts und bergab, aber läuft!!!

  • … muss ich auch widersprechen: ist der Preis unrealistisch niedrig wirst Du keineGutgläubigkeit
    zuerkannt bekommen und somit nicht Eigentümer.

    Das wiederum glaube ich nicht nach dieser Gesetzessprechung. Oder hast Du dich noch nicht gefragt bei der Geschichte was eigentlich bei den Behörden schiefgelaufen sein könnte?

  • …was ist denn bei den Vermietern schief gelaufen: haben Sie wirklich die Personalien der Mieter
    anhand von Ausweisen festgestellt? Konnten sie nicht feststellen, dass die Unterlagen falsch
    waren?


    Die Rechtslage haben die Behörden keinesfalls zu verantworten. Die Gesetzgebung obliegt
    den Gesetzgebungsorganen (der Legislative) wie z.B. dem Bundestag also Politikern.
    Die Behörden (Exekutive) versuchen diese dann möglichst gut umzusetzen.
    Auch die Rechtsprechung (Judikative) muss sich an die Gesetze halten und danach entscheiden.


    Was bei den Behörden schief gelaufen sein soll, konnte ich dem Bericht nicht entnehmen.
    Schließlich wurde das Wohnmobil nach der Anzeigenerstattung durch den Geschädigten
    doch schnell von den Behörden gefunden.

    VG
    Peter


    … läuft bei mir, zwar rückwärts und bergab, aber läuft!!!

  • Hallo zusammen


    Es gibt ja verschiedene Versuche betrügerisch an ein Fahrzeug zu kommen.
    Vor 11/2 Jahren habe ich mich ernsthaft für ein Occ.-Fhz. aus Norddeutschland interessiert. Da ich nicht sofort die weite Reise zur Besichtigung antreten konnte, habe ich dem Verkäufer einen Termin und eine Reservationszahlung angeboten. Darauf war er nicht eingegangen und hat mich dahingehend informiert, dass der dem Ersten mit dem er handelseinig werde das Fhz. verkauft.
    2 Tage vor Termin bekam ich Bescheid, dass für das Fhz. ein Käufer gefunden wurde und es nicht mehr zum Verkauf steht. Ich habe dann die freigeschaufelte Zeit genutzt um andere Angebote zu prüfen und in der Folge den Vertrag für mein jetzt im Bau befindliches Mobil unterzeichnet. Kaum wieder zu Hause kam Post aus dem Norden mit der Anfrage, ob ich immer noch interessiert wäre da der vermeintliche Käufer das Mobil zwar mitnehmen, aber nur eine Anzahlung leisten wollte.
    Für mich zu spät aber nachher noch lange als Angebot im Netz.