Fahrzeug abschleppen ... (Anlass aus anderem Thread)

  • Übrigens , bisher mauert die Iveco Werkstatt und hat eine Kulanzanfrage ans Werk geschickt.


    Und Anekdote am Rand , das Abschleppen hat erst nach 4,5 std Erfolg gehabt , durch den 2 . Schlepp LKW.
    Der 1. hat das Womo zwar auf die Brille bekommen , aber :/ die Welle nicht gelöst :cursing:
    Der Hebearm war danach völlig verbogen und verdreht , mußte ein 2. kommen , dessen Fahrer wußte dann was zu tun ist.


    Hallo Treffler,


    kennt jemand die Kriterien, die berücksichtigt werden müssen, wenn das eigene Fahrzeug abgeschleppt werden muss?


    Für unseren MAN ist das angeblich etwas trickreich ..


    • Vorne auf die Brille

      • Kardanwelle abtrennen
      • Bremsluftversorgung anschließen, bzw sicherstellen, das ausreichend Luftdruck für die Lösung der Feststellbremse vorhanden ist.
      • Kühlung/Schmierung Differential gewärleisten
      • max Schleppentfernung ohne Kühlung der HA 500m bei 15km/h
      • Stromversorgung herstellen (unser MAN hat eine Wegfahrsperre, die den gesamten Stromkreislauf unterbricht). Die Wegfahrsperre aktiviert sich automatisch nach 60sek. nach unscharfschaltung wenn keine Zündung eingeschaltet wird. Bei eingeschalteter Zündung muss allerdings dem Steuergerät der Abschleppmodus mitgeteilt werden oder sämtliche elektronischen Helferlein deaktiviert werden (ESP, BA, Fahrwerk!!! - sonst versucht das Fahrzeug sich zu nivellieren
    • Hinten auf die Brille

      • nahezu unmöglich wegen dem Überstand
      • Bremsluftversorgung anschließen, bzw sicherstellen, das ausreichend Luftdruck für die Lösung der Feststellbremse vorhanden ist.
      • Stromversorgung herstellen (unser MAN hat eine Wegfahrsperre, die den gesamten Stromkreislauf unterbricht). Die Wegfahrsperre aktiviert sich automatisch nach 60sek. nach unscharfschaltung wenn keine Zündung eingeschaltet wird. Bei eingeschalteter Zündung muss allerdings dem Steuergerät der Abschleppmodus mitgeteilt werden oder sämtliche elektronischen Helferlein deaktiviert werden (ESP, BA, Fahrwerk!!! - sonst versucht das Fahrzeug sich zu nivellieren

    Der MAN Serviceleiter meines Vertrauens dagte lappidar: Ein MAN braucht nur abgeschleppt werden, wenn nach einem Unfall das Fahrzeug zerstört oder das Fahrzeug abgebrannt ist ... Ansonsten lassen die meisten Abschleppunternehmer die Finger davon weil sie aufgrund der "Hakenhaftpflicht" (Heißt das so?) haften, wenn sie das Fahrzeug beim Transport beschädigen.


    Im Handbuch des MAN steht da relativ wenig dazu drin. Es wäre mal interessant zu erfahren, ob diese Behinderungen beim Abschleppen auch bei anderen Fahrgestellen so sind und ob die Aussagen so stimmen.


    vG
    Martin

  • Nabend zusammen,


    natürlich muss ein MAN nie Angeschleppt werden :rolleyes: sollte das die doch mal der Fall sein liegt es am Bediener oder äußeren Einflüssen :D


    Das wichtigste was beim Abschleppen beachtet werden muss ist das die Gelenkwelle zur Hinterachse ausgebaut wird. Ich mache dies Grundsätzlich. Sollte der Motor noch laufen kann man die Welle auch drin lassen. Der Grund ist das die Ölpumpe vom Getriebe an der Eingangswelle vom Getriebe sitzt. Heißt, läuft der Motor nicht schmiert auch nichts das Getriebe. Wenn man jetzt das Fahrzeug abgeschleppt und die Gelenkwelle das Getriebe über die Abtriebswelle antreibt hat man schneller als man glaubt ein kaputtes Getriebe.


    Es ist mitlerweile so das die meisten LKWs an der Vorderachse aufgenommen werden (entweder in einer Brille an den Reifen oder direkt an der Achse) es gibt aber auch die Möglichkeit über die Abschleppöse das Fahrzeug zu ziehen. Hierbei ist aber zu beachten das man vor allem bei Fahrzeugen die eine Öse zum einschrauben haben nicht die maximale Last überschreitet. Bei den großen LKW ist es so das nur an beiden Ösen das Fahrzeug gezogen werden darf. Der TGL hat in der Regel eine Öse in der Mitte fest verbaut. Da aber die Wohnmobil Hersteller nicht unbedingt ans abschleppen denken ist bei der Verwendung Vorsicht geboten, es reicht schon eine kleine Kurve und die Stange macht euch die Schnauze kaputt.


    Für die unter uns die ein Heck Motor haben wird es schwierig die Gelenkwelle auszubauen. Bei diesen Fahrzeugen werden die Steckachsen der Antriebsachse gezogen und die Achse mit Deckeln verschlossen.


    Die Druckluftanlage sollte permanent über den Abschlepper versorgt werden.


    Eine extra Kühlung der Hinterachse braucht es meines Wissens nach nicht.


    Unser Abschleppunternehmer berechnet immer eine sogenannte "Hackenlastversicherung" damit sind alle Schäden beim Abschleppen abgedeckt. Der macht auch vor Wohnmobilen keinen halt :thumbup: Concorde auf TGL mit defekten Getriebesteller :whistling:


    Gruß Dirk


  • Unser Abschleppunternehmer berechnet immer eine sogenannte "Hackenlastversicherung" damit sind alle Schäden beim Abschleppen abgedeckt. Der macht auch vor Wohnmobilen keinen halt :thumbup: Concorde auf TGL mit defekten Getriebesteller :whistling:


    Gruß Dirk

    Hallo Dirk,
    Kann es sein das der Getriebesteller bei ZF Powerpack heißt?
    Das kann man doch gut auf der Straße wechseln also nix abschleppen ;)

  • Das mit der Hinterachskühlung (Diff) hatte mich in sofern verwundert, als das sich dort weder ein Kühlkörper befindet, noch offensichtlich eine Kühleinrichtung zu erkennen ist.


    Ansonsten wies mich der Kollege von MAN noch darauf hin, dass man den Abschleppe gegebenenfall deutlich auf die Sache mit der Wegfahrsperre und vor allem der Niveauregulierung hinweisen solle. Das active Ride ist ja ohne laufendem Motor auch nicht aktiv. Angeblich gibt es keine Vorschriften, das ein Abschleppunternehmer solche Kenntnisse haben muss. Jeder kann ein Abschleppunternehmen gründen, sich einen Abschleppwagen kaufen und loslegen ohne irgendwelche Zertifikate oder Qualifikationen vorzuweisen :(


    Am ärgerlichsten ist es, dass diese Sorte Abschleppunternehmer dann meist auch preislich so im Vorteil sind, dass die Konzessionen mit Kommunen besonders günstig eingehen können und entsprechend dann bevorzugt eingesetzt werden wenn es um das Umsetzen oder Bergen geht. Entsprechend mag ich mir nicht vorstellen, was ein solcher Abschleppunternehmer mit meinem Fahrzeug anstellt, wenn er die erforderlichen Kenntnisse nicht hat und der Auftrag durch Dritte initiiert wird ?(


    Ich bin da leider durch einen unsachgemäßen "Umsetzversuch" an einem meiner Oldies etwas vorgeschädigt. Dabei wurde das Fahrzeug nachhaltig beschädigt und das Gerichtsverfahren zog sich über fast 2 Jahre hin bis der Abschleppunternehmer dann einen lächerlichen Schadensersatz leisten musste.


    vG
    Martin