Übrigens , bisher mauert die Iveco Werkstatt und hat eine Kulanzanfrage ans Werk geschickt.
Und Anekdote am Rand , das Abschleppen hat erst nach 4,5 std Erfolg gehabt , durch den 2 . Schlepp LKW.
Der 1. hat das Womo zwar auf die Brille bekommen , aber die Welle nicht gelöst
Der Hebearm war danach völlig verbogen und verdreht , mußte ein 2. kommen , dessen Fahrer wußte dann was zu tun ist.
Hallo Treffler,
kennt jemand die Kriterien, die berücksichtigt werden müssen, wenn das eigene Fahrzeug abgeschleppt werden muss?
Für unseren MAN ist das angeblich etwas trickreich ..
- Vorne auf die Brille
- Kardanwelle abtrennen
- Bremsluftversorgung anschließen, bzw sicherstellen, das ausreichend Luftdruck für die Lösung der Feststellbremse vorhanden ist.
- Kühlung/Schmierung Differential gewärleisten
- max Schleppentfernung ohne Kühlung der HA 500m bei 15km/h
- Stromversorgung herstellen (unser MAN hat eine Wegfahrsperre, die den gesamten Stromkreislauf unterbricht). Die Wegfahrsperre aktiviert sich automatisch nach 60sek. nach unscharfschaltung wenn keine Zündung eingeschaltet wird. Bei eingeschalteter Zündung muss allerdings dem Steuergerät der Abschleppmodus mitgeteilt werden oder sämtliche elektronischen Helferlein deaktiviert werden (ESP, BA, Fahrwerk!!! - sonst versucht das Fahrzeug sich zu nivellieren
- Hinten auf die Brille
- nahezu unmöglich wegen dem Überstand
- Bremsluftversorgung anschließen, bzw sicherstellen, das ausreichend Luftdruck für die Lösung der Feststellbremse vorhanden ist.
- Stromversorgung herstellen (unser MAN hat eine Wegfahrsperre, die den gesamten Stromkreislauf unterbricht). Die Wegfahrsperre aktiviert sich automatisch nach 60sek. nach unscharfschaltung wenn keine Zündung eingeschaltet wird. Bei eingeschalteter Zündung muss allerdings dem Steuergerät der Abschleppmodus mitgeteilt werden oder sämtliche elektronischen Helferlein deaktiviert werden (ESP, BA, Fahrwerk!!! - sonst versucht das Fahrzeug sich zu nivellieren
Der MAN Serviceleiter meines Vertrauens dagte lappidar: Ein MAN braucht nur abgeschleppt werden, wenn nach einem Unfall das Fahrzeug zerstört oder das Fahrzeug abgebrannt ist ... Ansonsten lassen die meisten Abschleppunternehmer die Finger davon weil sie aufgrund der "Hakenhaftpflicht" (Heißt das so?) haften, wenn sie das Fahrzeug beim Transport beschädigen.
Im Handbuch des MAN steht da relativ wenig dazu drin. Es wäre mal interessant zu erfahren, ob diese Behinderungen beim Abschleppen auch bei anderen Fahrgestellen so sind und ob die Aussagen so stimmen.
vG
Martin