Keine HU (TÜV) wegen fehlendem Fahrtenschreiber

  • Hallo,


    ich hatte meinen MAN mit 8,8t zGG beim Kundendienst und gleichzeitig zur HU (TÜV). Gegen Mittag kam dann der Dekra Ingenieur um die HU abzunehmen. Dieser verweigerte die Abnahme weil in meinem Fahrzeug kein Fahrtenschreiber (EU Kontrollgerät) eingebaut ist. Er behauptet, dass Wohnmobile über 7,5t einen Fahrtenschreiber benötigen. Selbst der Werkstattmeister versuchte dies richtigzustellen und auch meine Anrufe überzeugten den Dekra Fachmann nicht. Er blieb bei seiner Einstellung und verlangte eine Ausnahmegenehmigung. Der Werkstattmeister machte dann den Vorschlag, mein Fahrzeug am nächsten Tag abnehmen zu lassen. Da würde nämlich die GTÜ vorbeikommen. Dieser GTÜ Ingenieur nahm mein Fahrzeug ohne Probleme ab.
    Jetzt ist mein Fahrzeug 9 Jahre alt und bis jetzt fragte keiner nach einem Fahrtenschreiber. Auch mein späterer Anruf bei TÜV bestätigte mir, dass Wohnmobile, egal welche Gewichtsklasse ausgeschlossen sind. Nur für Gewerblichen Güter- und Personenverkehr ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Eine Ausnahmegenehmigung auszustellen wäre laut TÜV Unsinn, weil es ja im Gesetzt so drinstehen würde.


    Jetzt meine Frage: Hat jemand von Euch auch schon mal solche Probleme oder steht bei dem einen oder anderen eine Ausnahme im Fahrzeugschein?


    Grüsse, Wolfgang

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Wolfgang,
    Du solltest der DEKRA einen freundlichen <X Brief senden und Ihnen des Auszug aus dem Gesetz zufügen siehe Zitat :


    Gem. Artikel 4 Punkt 12 der VO (EWG) Nr 3820/85: die (Fahrtenschreiber/EG-Kontrollgerät)-Pflicht gilt nicht für Fz, die zur nicht gewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden.

    Liebe Grüße Ambra

    Gemeldet aus der LinerTreff Station La Paz - Baja California Sur. - Mexico :-))